Doppelte Staatsangehörigkeit trotz spätaussiedler Status nach Paragraph 8?

2 Antworten

Hallo,

der § 8 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) reguliert lediglich die Verteilung der Spätaussiedler in der Bundesrepublik Deutschland. Du meinst sicher den § 4 BVFG. Dort wird genau der Status der Spätaussiedler definiert.


https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__4.html

Wenn du also gemäß § 4 BVFG ein Spätaussiedler bist, dann hast du mit der Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt. 
Bist du vor dem 01.08.1999 nach Deutschland gekommen und dich bis dato nicht einbürgern lassen, so hast du spätestens am 01.08.1999 gemäß § 40a StAG automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt.
https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__40a.html


Wenn du zusätzlich noch deine ursprüngliche russische Staatsbürgerschaft besitzt und diese weder von deinen Eltern, noch nach dem erreichen der Volljährigkeit von dir ordnungsgemäß abgelegt wurde, so besitzt du damit beide Staatsbürgerschaften.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.






 





adelaide196970  25.11.2018, 16:24

und ich frage mich schon immer, warum zwei Staatsangehörigkeiten?? Wo ist der Vorteil. Ich sehe nur Nachteile. Was, wenn es zum Krieg käme? Für welchen Staat kämpft man? Und in welchem ist man dann ein Landesverräter und wird hingerichtet.

sumi79  25.11.2018, 23:39
@adelaide196970

Es gibt so einige Vorteile bei einer Mehrstaatigkeit, wenn man Verwandte und Besitztümer in seiner alten Heimat hat. Ich kann dagegen keine Nachteile feststellen, die gegen eine Mehrstaatigkeit sprechen würden.

Man kommt in dem Fall, wenn beide Staaten welchen man angehört sich bekriegen sowieso nicht an die Front. Schließlich möchte niemand eine mögliche Sabotage in eigenen Reihen riskieren. Ich sehe daher diesbezüglich keine Probleme aufkommen.

adelaide196970  26.11.2018, 08:42
@sumi79

man kommt nicht an die Front? Wird man denn neuerdings gefragt?

sumi79  26.11.2018, 13:20
@adelaide196970

Nein, man wird nicht gefragt. Die Begründung habe ich ganz deutlich erwähnt.

Warum durften wohl die Russlanddeutschen im zweiten Weltkrieg nicht kämpfen? Stalin hatte sie sogar weit weg nach Kasachstan und Sibirien deportiert. Hauptsache weit weg von der Front. Warum wohl?

fago17 
Beitragsersteller
 01.06.2017, 09:26

Ich habe die russische Staatsangehörigkeit nicht abgelegt ich hatte auch seit meiner einreise in Deutschland nie eine deutsche Staatsangehörigkeit besessen. Ich bin seit dem ich hier bin russe sonst nicht habe immer nur einen russischen Pass besessen. Das witzige an der ganzen Sache ich mein Bruder hätte sich eine doppelte Staatsangehörigkeit machen können, aber durch falsche Beratung im Konsulat Bonn (was dort übrigens Gang und gebe ist) hat er die russische Staatsangehörigkeit abgelegt und jetzt ist er nur deutscher. Was mich auch am Konsulat Bonn massiv stört ist das anrufe und emails einfach ignoriert werden im Gegensatz zum Konsulat in Berlin aber das ist nicht für mich zuständig. Und die Arbeit bzw die Beratungen lassen in Bonn auch zu wünschen übrig. Es gibt vielleicht 1 oder 2 die dort sitzen immer nett, freundlich und zuvorkommend und ihre Arbeit ernst nehmen. Aber davon mal abgesehen. Meine Familie meint immer wieder das ich und mein Cousin niemals die doppelte Staatsangehörigkeit bekommen werden, da wir damals falsch beraten worden sind. genaueres konnten die mir auch nicht sagen.

sumi79  01.06.2017, 11:22
@fago17

Dann zählst du also nicht zu den Spätaussiedlern.

Als Russe gilst du in Deutschland als Ausländer. Das ändert die Sache sehr.

Die Ausländer müssen ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft ablegen, wenn sie sich in Deutschland einbürgern lassen wollen. Das gilt nicht für Aussiedler.

Dein Bruder musste seine russische Staatsbürgerschaft NICHT ablegen, wenn:

1. Er nach dem 01.01.2000 in Deutschland geboren wurde,

2. Deine Eltern zum Zeitpunkt seiner Geburt seit mindestens 8 Jahren ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Deutschland hatten

und

3. Wenn ihr keine Asylsuchende bzw. in Deutschland geduldet seid.

Dann hätte er die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich zu der russischen automatisch dazubekommen.

Das russische Konsulat in Bonn ist der falsche Ansprechpartner wenn es um das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz geht. Das russische Konsulat ist ausschlißlich auf Fragen, die russische Angelegenheiten betreffen zuständig.

Wenn du in Deutschland lebst, so liegt es an dir, die dich betreffende Gesetzeslage in Erfbenötigtenbringen. Nicht das russische Konsulat in Bonn!

Ich war schon oft in Bonn. Die meisten Mitarbeiter dort sind zwar unhöflich und patzig, aber nicht inkompetent.

Ich habe oft Leute gesehen, die sich über ihren erfolglosen Besuch aufgeregt haben weil sie unfähig waren die Informationen auf der Internetseite des Konsulats durchzulesen und die benötigten bzw. richtige Dokumente mitzubringen.

Da sind sie aber selbst schuld dran und niemand sonst.

sumi79  01.06.2017, 12:27
@sumi79

Erfbenötigtenbringen = in Erfahrung zu bringen.

Sorry.

sumi79  01.06.2017, 12:43
@sumi79

OK. Jetzt habe ich verstanden was du mit §8 gemeint hast.

gemeint war das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und nicht das Bundesvertriebenengesetz (BVFG).

-------------------------------------------------------------

§ 8 (StAG)
(zur VAH)

(1) Ein Ausländer, der rechtmäßig
seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, kann auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er

1. handlungsfähig nach Maßgabe von

§ 80 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist,

2. weder wegen einer rechtswidrigen
Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung   und  Sicherung angeordnet worden ist,

3. eine eigene Wohnung oder ein
Unterkommen gefunden hat und

4. sich und seine Angehörigen zu
ernähren imstande ist.

(2) Von den Voraussetzungen des Absatzes

1 Nr. 2 und 4 kann aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte abgesehen werden.

------------------------------------------------------------

Somit bist du definitiv kein Spätaussiedler. 

Das bedeutet, dass du dich zwar einbürgern lassen kannst, dafür aber auf die russische Staatsbürgerschaft verzichten musst.

Was deinen Bruder betrifft, so gilt das von mir oben geschriebene weiterhin.

fago17 
Beitragsersteller
 29.05.2017, 00:42

und wird das auch beiderseits akzeptiert da es ja so "spät" ist? Oder sieht keiner ein zeitlichen Problem darin?

sumi79  29.05.2017, 07:03
@fago17

Wurde deine russische Staatsbürgerschaft von dir, oder von deinen Eltern in einem russischen Konsulat ordnungsgemäß abgelegt? Diese Angabe hast du leider nicht gemacht.

Wenn ja, so besteht für dich keine Möglichkeit die russische Staatsbürgerschaft zu beantragen ohne dabei die deutsche zu verlieren. Hier musst du sehr vorsichtig sein. Durch den Antrag geht deine deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren.

Wenn du, oder deine Eltern deine russische Staatsbürgerschaft NICHT abgelegt habt, so besitzt du diese weiterhin neben deiner deutschen Staatsbürgerschaft. Hier musst du dich an das russische Konsulat wenden um einen Pass zu beantragen. Welcher für dich zuständig ist, hängt von dem Bundesland ab in dem du gemeldet bist. Ich wohne in RP und muss immer nach Bonn fahren.

http://www.ruskonsulatbonn.de/de/consulate/district.php

Wenn dein Pass bereits abgelaufen ist, so musst du in einem für dein Bundesland zuständigen russischen Konsulat das Vorhanden deiner russischen Staatsbürgerschaft feststellen lassen. Das kostet um die 100€ und muss jedesmal gemacht werden, wenn der Pass durch den Ablauf ungültig wird. Welche unterlagen du dazu brauchst findest du auf der Internetseite des für dich zuständigen Konsulats. Diese Prozedur kann Monate in Anspruch nehmen.

http://www.ruskonsulatbonn.de/ru/index.php/menu-grajdanstvo/menu-proverka-grajdanstva/79-opredelenie-nalichiya-grazhdanstva.html

Wenn dir die Bestätigung deine russischen Staatsbürgerschaft vorliegt, so kannst du deinen Pass auf dem elektronischen Wege beantragen. Ein 10 Jahre Pass kostet 75,50€. Genaueres findest du hier:

http://www.ruskonsulatbonn.de/ru/index.php/menu-passport/pasport-s-biometriej.html

Die Aufgabe ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit ist für Spätaussiedler nicht notwendig. Es gibt auch keinerlei Fristen diesbezüglich.

Es ist aber wichtig das Vorhanden der zweiten Staatsbürgerschaft nach Abstammungsprinzip den deutschen behörden zu melden.

Ein aktueller russischer Pass ist dafür als Beleg notwendig.

Für die Anmeldung der zweiten Staatsbürgerschaft ist dein Bürgerbüro bzw. Passstelle zuständig.

sumi79  29.05.2017, 07:09
@sumi79

P.S. Es ist sehr wichtig für dich zu wissen, dass du dir keine doppelte Staatsbürgerschaft "machst", sondern diese schon seit du in Deutschland eingebürgert bist hast. Vorausgesetzt du hast die russische Staatsangehörigkeit nicht abgelegt.

Nicht dass es in deinem Bürgerbüro diesbezüglich Missverständnise gibt.

fago17 
Beitragsersteller
 29.05.2017, 00:38

Danke das hat mich schon um einiges weiter gebracht. Aber ich würde auch gerne wissen wie es von russischer Seite in meiner Situation aussieht und wie viel es kosten würde.

sumi79  30.05.2017, 13:01
@fago17

Es ist nicht verboten in Russland eine zweite Staatsbürgerschaft zu besitzen. Die russischen Staatsbürger werden aber als nur russische Staatsbürger betrachtet.

Das bedeutet, dass du die deutsche Staatsbürgerschaft haben darfst, aber für Russland bist du nur ein Rossijanin.

Ich bin genauso alt wie du und ebenfalls mit 3 Jahren aus Russland hierher gekommen (aber keine Ahnung nach welchem Paragraphen). Ich bekam mit 16 meinen deutschen Pass, im russischen war ich bei meinen Eltern eingetragen bis ich meinen eigenen bekam. Hab also automatisch beide Staatsangehörigkeiten bekommen

fago17 
Beitragsersteller
 29.05.2017, 00:40

Danke für die schnelle Antwort. Aber weisst du wie das aussieht mit der Beantragung? Ob es überhaupt von beiden Seiten so spät noch akzeptiert wird oder wie viel es kosten würde.