Besitze ich noch die kasachische Staatsangehörigkeit?
Ich bin in Kasachstan geboren und mit 11 Jahren zusammen mit meinen Eltern nach Deutschland gezogen. Als Spätaussiedler war ich schon in Kasachstan deutscher Nationalität.
Heute wollte ich mit nun meinen 27 Jahren einen neuen Ausweis beantragen und plötzlich fragt mich die Tante nach meiner kasachischen Staatsangehörigkeit.
Ich habe natürlich keine Ahnung, ob ich diese noch habe. Meine Eltern meinten zu mir, dass wir die kasachische Staatsangehörigkeit automatisch abgetreten haben, da Kasachstan keine doppelte Angehörigkeit erlaubt.
So richtig verstehen kann ich das ganze noch nicht. Und irgendwelche Dokumente habe ich nicht.
Wer kennt sich aus und kann mir helfen?
Auf meinen dritten Ausweis kommt nun tatsächlich: Staatsangehörigkeit: deutsch / kasachisch, was bei meinen ersten beiden nicht der Fall war?
Alles super strange
4 Antworten
Ist leider so, bei Mir leider auch der Fall.
Wärst du nach 2004 gekommen wäre deine doppelte Staatszugehörigkeit automatisch erloschen. Da du aber vorher gekommen bist musst du Sie explizit ablegen das dauert fast ein Jahr und muss persönlich in der Botschaft von Kasachstan gemacht werden neben zig Formularen sind auch 130 Euro Fällig. Leider ist das so und dieser vermärk ist rechtens da du die doppelte besitzt in Kasachstan kannst du aber Probleme bekommen da dort dass eben gegen das Gesetz verstößt und mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsentzug bestraft wird also Vorsicht vor reisen.
Nee das ist Käse, von meiner Schwester die Schwigermutter sollte am Flughafen 900 Euro zahlen und zwar als Strafe für die Doppelte Staatsbürgerschaft. 100% Realität.
Da bringst du etwas durcheinander.
Eine doppelte Staatsangehörigkeit in Verbindung mit der Staatsangehörigkeit der Republik Kasachstan ist nicht möglich, weil die Gesetzgebung der Republik Kasachstan diese Möglichkeit nicht vorsieht.
Mit einfachen Worten: Wer eine zusätzliche Staatsangehörigkeit besitzt ist automatisch kein kasachischer Staatsbürger mehr.
Und jetzt kommt's:
Wer dabei seinen somit ungültigen kasachischen Pass als Identitätsnachweis gebraucht, der begeht damit gemäß kasachischem Staatsangehörigkeitsecht eine Ordnungswidrigkeit, was eigentlich sehr milde eingestuft ist. Bei uns wäre das eine echte Straftat.
Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einer administrativen Strafe in Form eines Geldbetrags in Höhe von 50 x 1982 Tenge, was nach aktuellem Tenge-Euro Kurs 247,75€ wären.
Alternativ wird der Übeltäter des Landes verwiesen und bekommt eine Einreisesperre. Dies wird aber nach dem Ermessen der Behörde entschieden.
Vermutlich wurde deine Verwandte am Flughafen von dem Grenzschutzmitarbeiter/in, oder dem Flughafenmitarbeiter/in übers Ohr gehauen worden.
Quellen:
http://defacto.kz/content/dvoinoe-grazhdanstvo-v-kazakhstane
mit "die Tante" meinte ich die Sachbearbeiterin ;)
Dass ich die Frage gestellt bekomme, ist ja in Ordnung, jedoch wollte Sie mir keinen neuen Ausweis beantragen, ohne Dokumente, dass ich die kasachische Staatsangehörigkeit abgetreten habe. Was ich nicht habe, da laut meinen Eltern dies nicht nötig war und wir durch die deutsche Staatsangehörigkeit im Jahre 2004 die kasachische automatisch verloren haben (neues Gesetzt in Kasachstan).
Nun das wollte die Mitarbeiterin so nicht hinnehmen und da ich keine Dokumente habe, wird jetzt in meinen neuen Ausweis auch die kasachische Staatsangehörigkeit reinkommen.
Das ist ja Schwachsinn, da das nicht stimmt.
Wenn Kasachstan keine Doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt und du im besitz eines Deutschen Personalausweises bist dann hast du auch keine.
wer war denn die "Tante", eine Arbeiterin des Rathauses wo du deinen neuen Ausweis austellen wolltest? Es ist normal dass man nach einer möglichen doppelten Staatsangehörigkeiten gefragt wird wenn man im ausland geboren ist. Die Bearbeiter können ja nicht die gesetze eines jeden Landes wissen.
Es kommt darauf an, wann ihr nach Deutschland gekommen seit.
Wenn du und deine Eltern am 6 Februar 1992 noch in Kasachstan gelebt habt und dort gemeldet wart, so habt ihr noch die kasachische Staatsangehörigkeit. Diese wird nicht automatisch abgelegt wenn ihr euch in Deutschland einbürgern lässt. Eine Doppelte Staatsbürgerschaft bei Spätaussiedlern ist erlaubt wenn sie ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben wollen.
Nachtrag:
Seit 2004 ist es in der Tat so, dass Kasachstan keine doppelte Staatsbürgerschaft akzeptiert. Wer eine zweite Staatsbürgerschaft beantragt verliert dadurch die kasachische automatisch. Die Frage ist, ob dies auch die Doppelstaater betrifft, die sich vor 2004 einbürgern ließen.
Nachtrag 2:
Sie verlieren die kasachische Staatsbürgerschaft schon wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Ausland registrieren. Sie haben also keine kasachische Staatsbürgerschaft mehr.
В соответствии с пунктом 3 статьи 10 Конституции Республики Казахстан, статьи 3 Закона Республики Казахстан «О гражданстве Республики Казахстан» за гражданами Республики Казахстан не признается гражданство другого государства.
В случае получения гражданства гражданином Республики Казахстан иностранного государства, на основании ст. 21, 31 Закона РК «О гражданстве Республики Казахстан», загранучреждения Республики Казахстан регистрируют утрату гражданства Республики Казахстан лицам постоянно проживающих вне пределов Республики Казахстан.
Кроме того, статьей 496 Кодекса РК «Об административных правонарушениях» от 5 июля 2014 года № 235-V ЗРК предусмотрена административная ответственность за нарушение законодательства о гражданстве Республики Казахстан в размере до 200 МРП либо административное выдворение за пределы страны
http://genkonsul.de/consular_affairs_ru/citizenship_affairs_ru/
Das entspricht nicht der Wahrheit.
http://www.mfa.kz/ru/sydney/content-view/voprosy-grazdanstva-3
Auch das entspricht nicht der Wahrheit.
Das ist nun wirklich völliger Käse.
Es droht für das Nichtmelden des Erwerbs der zweiten Staatsangehörigkeit eine administrative Geldstrafe von nicht einmal 2€, oder der Verweisung aus dem Land (Abschiebung). Das hängt davon ab wo du deinen festen Wohnsitz hast.