Sowjetische Staatsangehörigkeit nach 1990?
Hey,
wenn jemand in der ehemaligen Sowjetunion geboren wurde hatte er/sie ja bis 1990 (Zerfall des Ostblocks) die sowjetische Staatsangehörigkeit. Wenn man also 1980 auf dem Gebiet der heutigen Staaten Weißrussland oder Ukraine geboren ist, hätte man die sowjetische Staatsangehörigkeit, da die Ukraine und Weißrussland ja keine souveränen Staaten waren sondern zur UdSSR gehörten.
Punkt eins: gab es sowas wie die Sowjetische Staatsbürgerschaft/Staatsangehörigkeit überhaupt oder waren einfach alle russisch bzw. wurden schon damals in russisch, ukrainisch, Weißrussisch und und und unterschieden?
Punkt zwei (vorausgesetzt sie waren damals alle sowjetisch oder alle russisch): wie verhielt sich dass nach der Wende? Wer bekam die ukrainische, weißrussische, russische Staatsangehörigkeit? Alle die, die zum Zeitpunkt des Zerfalls auf den heutigen Gebiet dieser Staaten lebten oder auf diesem vor der Wende geboren wurden (unabhängig vom Wohnort) 1990?
Würde mich mal ziemlich interessieren (rein theoretisch, hab keine persönliche Verbindung dazu)
Danke schon mal für eure Antworten 😊
2 Antworten
Die UdSSR bestand aus mehreren Republiken. (Ukraine, Russland usw.). Die jetzige Staatsangehörigkeit richtet sich daher nach der Republik, in der man geboren wurde. Man konnte aber auch die Staatsbürgerschaft der Republik annehmen, in der man seinen Hauptwohnsitz hatte. (z.B. ein Russe in Kasachstan)
Das ist leider nicht richtig.
Nach dem Zerfall der Sowjetunion bestimmte der aktuelle Wohnsitz die Staatsangehörigkeit und nicht der Geburtsort.
Alle Menschen, die in der ehemaligen Sowjetunion zur Welt kamen und dessen Eltern sowjetische Staatsbürger waren, hatten mit ihrer Geburt ebenso die sowjetische Staatsbürgerschaft erlangt. Das galt unabhängig davon in welcher Teilrepublik sie ihren Wohnsitz hatten.
Nach dem Zerfall der Sowjetunion bekamen die Menschen die Staatsbürgerschaft der Teilrepublik in der sie ihren festen Wohnsitz hatten. Darüber hinaus konnte man aufgrund der ethnischen Herkunft die Staatsbürgerschaft mancher Staaten auf einem vereinfachten Wege erlangen, denen man ethnisch angehörte. So war das z.B. in Russland so. Ob andere Staaten ebenso so eine Regelung hatten kann ich nicht sagen.
Unter Nationalität verstand man die ethnische Volkszugehörigkeit. Unabhängig davon, ob diese Ethnie der Sowjetunion angehörte.