Entkalkungsanlage auf Mieter umlegbar?
Unser Vermieter hat eine Entkalkungsanlage für sein 3 Familien Haus eingebaut. Nun legt er die Anschaffungskosten auf die 3 Parteien um. Ist das bei dem Kaufpreis rechtens? Vielen Dank für die Rückmeldung.
2 Antworten
Nein, nicht direkt.
Es handelt sich um eine Investition. Der Wert des Hauses wird erhöht bzw. modernisiert. Somit könnte der Vermieter eine Modernisierungsmieterhöhung ankündigen und durch setzen. Hat er aber diese Modernisierungsmaßnahme nicht angekündigt, kann die Erhöhung erst nach 9 Monaten ab Vorlage des Erhöhungsverlangens wirksam werden.
Investition ca. 2000 € = ca. 15 € mehr Miete pro Monat.
Umlegbar sind hingegen Wartungskosten und Kosten des Verbrauchsmaterials (z. B. Salz)
Wenn es die Parteien so beschlossen haben Ja, wenn er es allein beschlossen hat nein.
Nein ohne zu fragen kann er die Kosten nicht Umlegen denn es ist ja eine Neuanschaffung und keine Reparatur.
Also Umlage mit der Betriebskostenabrechnung? Das geht nicht.
Der Wasserverbrauch steigt etwas an und es wird vielleicht Salz gebraucht. Insgesamt macht das aber niemals einen Anstieg von 70 % aus.
Wir wussten es nicht. Das kam jetzt heraus, da in der Abrechnung die Wasserkosten um knapp 70% gestiegen sind und wir deshalb nachgefragt haben wie es sich zusammen setzt. Da wurde uns mitgeteilt, dass die Entkalkeranlage so viel gekostet hätte.