Verkehrsunfall nachträglich Polizei melden?

5 Antworten

Du kannst den Unfall der Polizei melden, oder es lassen: Das ist völlig egal! Immer, wenn ein Anwalt in's Spiel gebracht wird (was manchmal durchaus sinnvoll sein kann, und auf jeden Fall Dein Recht ist), verzögert sich natürlich die Bearbeitung. Eine direkte Kommunikation zwischen dem Versicherer und Dir findet nun nicht mehr statt, und alles, was Du sonst möglicherweise in einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter hättest klären können, geht nun den Umweg über den Anwalt. Wie schnell der dann seine Briefe verfasst, weißt Du nicht - und dann kommt auch noch die Postlaufzeit dazu. So ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass Du bisher noch nichts von der Versicherung gehört hast. Da wirst Du noch etwas Geduld brauchen...

Hallo in die Runde :-)

Immer mal mit der Ruhe allerseits.

1. Dein Anwalt wird der gegnerischen Versicherung schon eine Frist gesetzt haben, 12 Tage sind nicht wenig aber auch nicht besonders lang.

2. Dein Anwalt ist verpflichtet Dich regelmässig über den Schriftverkehr mit der Gegnerischen Versicherung, als Kopie zu informieren, 12 Tage ohne Info vom Anwalt sind sehr lange!

3. Polizeilich aufnhmen lassen kannst Du evtl. machen, aber es würde nichts an der Dauer der SChadensregulierung ändern, eine Anzeige kannst Du nicht erstatten, gegen was auch, der Schuldner hat ja seine Schuld schriftlich  zugestanden und es ist schon ein offizielles Verfahren mit Anwalt anhängig, Anzeige  wäre fehl am Platz.

Wenn Dein Anwalt sich bei Dir bisher nicht gemeldet hat (was ich mir kaum vorstellen kann), würde ich mir mehr Kopf um den Anwalt und seine Seriösität machen.

Warum lässt Du erst ein Gutachten erstellen wenn Du vor hattest es reparieren zu lassen.

So hatte ich es auch 1991 gemacht, genau wie bei dir seitlich eine Dame reingefahren, wir haben dann bei ihr zu hause alles ausgefüllt, sie hat Ihre Versicherungh benachrichtigt, und am nächsten tag hab ich den wagen in der Werkstatt in meinerm Ort abgegeben, einen Leihwagen dazu bekommen, 7 tage später war der wagen fertig und die gegnerische Versicherung hat alles mit der Werkstatt geregelt.

Irgendwas passt in diesem Fall nicht!! Der Anwalt der sch anscheinend noch nicht gemeldet hat und die Versicherung die nicht zahlungswillig ist??? Merkwürdig.

Frage deinen Anwalt, was oder wer soll Dir hierbei hier helfen können!

Das manche Leute immer sofort wegen Dinge wo schon Anwalt und ein verfahren anhängig sind bei GF nachfragen müssen, kann ich nicht immer nachvollziehen.

Zu meinem aktuellen Fall.

am 18.10.2017

Ich warte an der roten Ampel und schaue zufällig in den Rückspiegel, eine Dame mittleren altesr macht sich im Rückspiegel schön die Haare und wird dabei langsamer aber kommt nicht zum stoppen und bums bei mir hinten rein.

Hatte gar keine zeit bin in Eile gewesen, ausgestiegen, so sah man nichts.

das ist meistens so der Stossdämpfer fängt den Stoss auf und leitet es in den inneren Trägern weiter.

hab noch gedacht bis polizei kommt aufnimmt, dauert mindestens 1 Stunde.

Wegen sowas nicht, hab mir meinen wagen auch garnicht näher angeschaut. Waren kurz bei VW die meinten das dauert zu lange um es auszubauen was drunter ist, ich solle besser zum Gutachter eghen.

Habe dann von der dame noch eine Unterschrift geben lassen das sie  hinten reingefahren ist und paar dokumente hat sie ausgegeben, litausiche versicherung alles auf russisch.

Am nächsten Tag zum Anwalt, weil mir es nicht möglich ist mit der Versicherung zu kommunizieren.

Dann Gutachten machen lassen, am inneren Gestänge war zum Glück nichts, aber ein kleiner Riss etwa 2 cm an der Stosstange.

Mein Anwalt hat mich seit dem  mindesten 4 mal angeschrieben und uber die Lage informiert.

Heute letztes Schreiben, die Dame behauptet jetzt an meinem wagen wäre kein schaden gewesen und VW hätte das auch so gesagt und ich hätte drauf bestanden keine Polizei zu rufen.

In diesem Fall macht es sinn den Unfall nachträglich bei der Polizei zu melden, nicht wegen Versicherung, sondernm deshalb, weil die sich anmassen will zu behaupten ich hätte keinen Schaden am wagen gehabt und noch schlimmer ich hätte drauf bestanden keine Polizei, son quatsch, ioch habs ihr nur gesagt weil es nicht lohnt, sie hätte ja drauf bestehen können und eine Anzeige oder Busgeld erhalten.

Drum werde ich es jetz nachholen, nur damit sie nachträglich eine verwarningsgeld oder gar Bußgeld reingedonnert bekommt, dieses undankbares Geschöpf Gottes, der Schaden ist für mich jetzt sekundär, scheiss auf die paar hundert Euro kosten.

Sie soll für Ihre Dummheit und verlogenheit zahlen. ich habe nichts davon, nur mehr Arbeit aber manche wollen es so und es geht mir jettz garnicht mehr um den Schaden an meinem wagen, das wird ohnehin per Anwalt weiterlaufen , auch wenn es 12 Monate dauert.

Nur das mit der Polizeilichen nachträglcihen Aufnahme ist für Ihre Undankbarkeit... Menschen gibts auf Erden , die gibts echt nicht..lach mich weg..

Gruß

Mazaran  27.11.2017, 20:29

HIER lESEN ZUR KURZE ZEIT ZUM BEARBEITEN GEHABT:

SORRY DAFÜR

Hallo in die Runde :-)

Immer mal mit der Ruhe allerseits.

1.
Dein Anwalt wird der gegnerischen Versicherung schon eine Frist gesetzt
haben, 12 Tage sind nicht wenig aber auch nicht besonders lang.

2.
Dein Anwalt ist verpflichtet Dich regelmässig über den Schriftverkehr
mit der gegnerischen Versicherung, als Kopie zu informieren, 12 Tage
ohne Info vom Anwalt sind seeehr lange!

3. Polizeilich aufnehmen
lassen kannst Du evtl. machen, aber es würde nichts an der Dauer der
Schadensregulierung ändern, eine Anzeige kannst Du nicht erstatten,
gegen was auch, der Schuldner hat ja seine Schuld schriftlich 
zugestanden und es ist schon ein offizielles Verfahren mit Anwalt
anhängig, Anzeige  wäre fehl am Platz.

Wenn Dein Anwalt sich bei
Dir bisher nicht gemeldet hat (was ich mir kaum vorstellen kann), würde
ich mir mehr Kopf um den Anwalt und seine Seriösität machen.

Warum lässt Du erst ein Gutachten erstellen wenn Du vor hattest es reparieren zu lassen.

So
hatte ich es auch 1991 gemacht, genau wie bei dir seitlich eine Dame
reingefahren, wir haben dann bei ihr zu Hause alles ausgefüllt, sie hat
Ihre Versicherung benachrichtigt, und am nächsten Tag hab ich den Wagen
in der Werkstatt in meinerm Ort abgegeben, einen Leihwagen dazu
bekommen, 7 Tage später war der wagen fertig und die gegnerische
Versicherung hat alles mit der Werkstatt geregelt.

Irgendwas passt
in diesem Fall nicht!! Der Anwalt der sich anscheinend noch nicht
gemeldet hat und die Versicherung die nicht zahlungswillig ist???
Merkwürdig.

Frage deinen Anwalt!!!

was oder wer soll Dir hierbei hier helfen können!

Das
manche Leute immer sofort wegen Dinge wo schon Anwalt und ein Verfahren
anhängig ist,  bei GF nachfragen müssen, kann ich nicht immer
nachvollziehen.

Zu meinem aktuellen Fall.

am 18.10.2017

Ich
warte an der roten Ampel und schaue zufällig in den Rückspiegel, eine
Dame mittleren altesr macht sich im Rückspiegel schön die Haare und wird
dabei langsamer aber kommt nicht zum stoppen und bums bei mir hinten
rein.

Hatte absolut keine Zeit bin in Eile gewesen, ausgestiegen, so sah man nichts.

das ist meistens so, der Stossdämpfer fängt den Stoss auf und leitet es in den inneren Trägern weiter.

hab noch gedacht bis polizei kommt aufnimmt, dauert mindestens 1 Stunde.

Wegen
sowas nicht, hab mir meinen Wagen auch garnicht näher angeschaut. Waren
kurz bei VW die meinten das dauert zu lange um es auszubauen was
drunter ist, ich solle besser zum Gutachter gehen.

Habe dann von
der Dame noch eine Unterschrift geben lassen das sie  hinten
reingefahren ist und paar Dokumente hat sie ausgegeben, litausiche
versicherung alles auf russisch.

Am nächsten Tag zum Anwalt, weil mir es nicht möglich ist mit der Versicherung zu kommunizieren.

Dann Gutachten machen lassen, am inneren Gestänge war zum Glück nichts, aber ein kleiner Riss etwa 2 cm an der Stosstange.

Mein Anwalt hat mich seit dem  mindesten 4 mal angeschrieben und über die Lage informiert.

Heute
letztes Schreiben, die Dame behauptet jetzt an meinem Wagen wäre kein
schaden gewesen und VW hätte das auch so gesagt und ich hätte drauf
bestanden keine Polizei zu rufen.

In diesem Fall macht es sinn den
Unfall nachträglich bei der Polizei zu melden, nicht wegen
Versicherung, sondern deshalb, weil die sich anmaßen zu behaupten, ich
hätte keinen Schaden am Wagen gehabt und noch schlimmer ich hätte drauf
bestanden keine Polizei, son quatsch, ich habs ihr nur gesagt weil es
nicht lohnt, sie hätte ja drauf bestehen können und eine Anzeige oder
Busgeld dazu erhalten.

Drum werde ich es jetzt nachholen, nur
damit sie nachträglich ein Verwarnungsgeld oder gar Bußgeld
reingedonnert bekommt, dieses undankbares Geschöpf Gottes, der Schaden
ist für mich jetzt sekundär, scheiss auf die paar Hundert Euro kosten.

Sie
soll für Ihre Dummheit und Verlogenheit zahlen. ich habe nichts davon,
nur mehr Arbeit aber manche wollen es so und es geht mir jettz garnicht
mehr um den Schaden an meinem wagen, das wird ohnehin per Anwalt
weiterlaufen , auch wenn es 12 Monate dauert.

Nur das mit der
Polizeilichen nachträglichen Aufnahme ist für Ihre Undankbarkeit...
Menschen gibts auf Erden , die gibts echt nicht..lach mich weg..

Gruß

So wie du es schilderst, ist das jetzt NICHTS mehr für die Polizei. Ihr habt die Personalien ausgetauscht, die Schäden dokumentiert und anscheinend euren Versicherungen übergeben. Das liegt jetzt alles in deren Händen. Tretet denen in den Hintern, dass die sich mit der Regulierung beeilen sollen. Meist haben die jedoch eine unendliche Ruhe und Geduld, bis es ans Zahlen geht.

  1. Die Polizei ist nicht nachträglich dazu da, dir dein Geld zu verschaffen.
  2. Bei der Unfallaufnahme wird auch "nur" der Unfall aufgenommen, der Personalienaustausch veranlasst und der Unfallverursacher über Verwarn-/Bußgeld abgestraft. In deinem Falle wäre das Ganze zwar noch zu Bußgeldstelle gegangen, da Vorfahrtsverstoß. Der Versicherung den Schaden melden wird die Polizei jedoch auch bloß nicht (wie o.g. dafür seid ihr selber verantwortlich).

Warum besprichst du das nicht mit deinem Anwalt? Wenn sich der Gegner noch deutlich länger Zeit lässt, solltest du die Polizei alarmieren.

jurafragen  01.12.2013, 21:25

Und was soll die Polizei dann machen? Einen Bußgeldbescheid erlassen?

lucabenedetto  01.12.2013, 21:36
@jurafragen

ich bin kein Jurist. Ich denke mal sie wird versuchen sich bei demjenigen zu melden. Wenn sie ihn nicht erreicht, werden sie bestimmt auch nicht davor zurückschrecken, sich bei ihm mal blicken zu lassen.

Du kannst iwann natürlich auch Anzeige erstatten oder oder oder...

aber wie gesagt: Warum besprichst du das nicht mit deinem Anwalt?

Still  01.12.2013, 22:01
@lucabenedetto

Sorry, aber du weißt sehr wenig über Zivilrecht!

lucabenedetto  01.12.2013, 22:05
@Still

du auch, sonst würdest du ja hier nicht diese Frage stellen.

jurafragen  01.12.2013, 22:08
@lucabenedetto

Ich denke mal sie wird versuchen sich bei demjenigen zu melden.

Mit welchem Ziel? Wenn er nicht absichtlich oder betrunken gegen das andere Auto gefahren ist, liegt keine Straftat vor.

Wenn sie ihn nicht erreicht, werden sie bestimmt auch nicht davor zurückschrecken, sich bei ihm mal blicken zu lassen.

Aus purer Langeweile?

Still  02.12.2013, 08:00
@lucabenedetto

Mein Name ist "still" und ich habe diese Frage nicht gestellt!

lucabenedetto  05.12.2013, 21:11
@jurafragen

jo, wahrscheinlich.

lucabenedetto  05.12.2013, 21:12
@Still

na, dann sei still

Zur Polizei hättest du dich gleich entscheiden sollen, ich denke nachträglich bringt das auch nicht mehr soviel. Vielleicht könntest du das aber als Druckmittel verwenden. Im Endeffekt denke ich kommt es jetzt auf die Versicherung an, wenn es eh bei der liegt kann der andere Fahrer das auch nicht ändern.

Ich würde an deiner Stelle einfach nochmal Rücksprache mit dem Anwalt halten wie er das sieht, der hat bestimmt auch Erfahrungen wie lang sowas normaler Weise dauert.