Chatverlauf um Täter/in zu überführen?
Huhu,
ich würde gerne wissen, bei einem Strafverfahren, ob es der Polizei bspw. etwas nützt, wenn man einen Chatverlauf gescreenshottet hat und vorlegen kann, wo der Täter schriftlich widerlegt hat, dass er dahinter steckt? Zählt das als Beweis? Mir ist Bewusst, dass Aufnahmen z.B. vor Gericht etc. nicht zählen. Wie sieht es also damit aus?
Danke
3 Antworten
Ein solches Dokument dürfte mehr Indiz, denn Beweis sein. In der Beweiswürdigung dürfte dies keinen allzu hohen Stellenwert einnehmen. Möglicherweise gewinnt das Dokument jedoch Schlüssigkeit durch andere Indizien. Wenn dem so war, gehört das Dokument vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft wird dann die entsprechende Würdigung vornehmen. Die Würdigung ergibt sich im übrigen auch möglicherweise aus der Vernehmung desjenigen, der in dem Chat auftaucht
Als DER Beweis, der alles Beweist reicht das bestimmt nicht. Das lässt sich nämlich sehr leicht fälschen.
Wir sind hier nicht bei CSI.
Eine solche Auswertung ist erst mal teuer und die Polizei hat gar nicht die personelle Ausstattung um solchen Unsinn zu überprüfen.
Es sei denn es geht um einen Mordfall