Einstweilige Verfügung verstoßen oder mehrfach?
Ein mann bedroht mich ständig und sagt du darfst nicht in meine Stadt ziehen die Polizei hat mir empfohlen eine einstweilige Verfügung zu beantragen aber ich weiß nicht ob mir das hilft der hat am telefon mich bedroht und gesagt weder die Polizei noch sonst wer kann mich aufhalten für die Polizei ist das keine Bedrohung
Mit welchen Worten hat den Mann Dich denn genau "bedroht"?
Er sagt ich würde zu mein eltern kommen und gesagt wenn du in meine stadt ziehst wirst du sehen keine Polizei oder Anwalt wird mich aufhalten
2 Antworten
Er kann dir rein gar nichts, denn die Stadt ist nicht sein persönlicher Besitz, setz das mit der Verfügung um denn wenn er dagegen verstößt hat er mit Problemen zu rechnen.
Du kümmerst dich jetzt erstmal um die Verfügung und dann machst du einen Termin beim Jugendamt aus, dort erklärst du dann was Sache ist und du bereits eine Verfügung beantragt hast wegen dem Freund deiner Ex, dann erklärst du alles weitere, es wäre auch nicht ganz verkehrt wenn du dir einen Anwalt für Familienrecht suchst.
Ich habe ein Anwalt für Familien recht schade das die kinder da leben müssen mit so ein Typen
Wenn du aber eine entsprechende Verfügung erwirken kannst, dann ist er sofort dran, sobald er dagegen verstößt. Dann hat er nämlich sofort eine Straftat begangen.
Der ist sehr agressiv und ich habe zwei kinder und meine ex frau ist mit dem zusammen und meine Kinder leben bei meiner ex frau beide kinder sind 2 und 5 jahre
Ja werde ich aufjedenfall machen aber wie beweise ich das er dagegen verstoßen hat video oder