Habe ein Formular "Anhörung zum Eintritt einer Sperrzeit bei verspäteter Arbeitssuchmeldung" bekommen, habe mich aber fristgerecht gemeldet,bekomme ich Sperre?
6 Antworten
bei einer E-mal kannst du es auch beweisen allso Kopf hoch!
arbeitssuchend melden per mail ist nicht mgl.
War auf meiner Seite vom Arbeitsamt, bin noch Arbeitssuchend gemeldet.
Erstmal sollst Du die Anhörung abgeben. Dann kriegst Du eine Sperre oder auch nicht.
Woher sollen wir wissen, was Du da verpennt oder verkehrt gemacht hast?
Per E Mail
wenn die der meinung sind, dass du dich nicht pünktlich gemeldet hast, dann wirst du kein geld bekommen für drei monate.
füll die anhörung aus und gib sie ab. du wirst ja den termin nachweisen können zu dem du dich arbeitssuchend gemeldet hast.
Das wird Dir das Amt dann schon mitteilen, wenn das Formular ausgefüllt vorliegt.
Hier kann das wohl kaum jemand beurteilen.
Arbeitsamt sagt:
Auf drei Wegen kann man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden:Telefonisch
Persönlich bei einem Termin
Übers Internet auf der Seite der Arbeitsagentur
Von E-Mail steht da nichts. Könnte also sein, dass es Ärger gibt.
War auf der Seite vom Arbeitsamt, dort stand ich kann mich nicht arbeitssuchend melden da ich bereits dort angemeldet bin D.h als arbeitssuchend gemeldet bin.
Brauche also keine Sperre zu befürchten wenn das überprüft wird.
Hab nichts verkehrt gemacht. Habe die Kündigung am 28.2 erhalten und mich bei meinem Arbeitsvermittler am 1.3 arbeitssuchend gemeldet