Habe ein Formular "Anhörung zum Eintritt einer Sperrzeit bei verspäteter Arbeitssuchmeldung" bekommen, habe mich aber fristgerecht gemeldet,bekomme ich Sperre?

6 Antworten

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bei einer E-mal kannst du es auch beweisen allso Kopf hoch!

markusher  16.04.2017, 10:10

arbeitssuchend melden per mail ist nicht mgl.

Daisy82 
Beitragsersteller
 15.04.2017, 08:19

War auf meiner Seite vom Arbeitsamt, bin noch Arbeitssuchend gemeldet. 

Erstmal sollst Du die Anhörung abgeben. Dann kriegst Du eine Sperre oder auch nicht.

Woher sollen wir wissen, was Du da verpennt oder verkehrt gemacht hast?

Daisy82 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 14:02

Hab nichts verkehrt gemacht. Habe die Kündigung am 28.2 erhalten und mich bei meinem Arbeitsvermittler am 1.3 arbeitssuchend gemeldet 

Daisy82 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 14:03
@Daisy82

Per E Mail 

wenn die der meinung sind, dass du dich nicht pünktlich gemeldet hast, dann wirst du kein geld bekommen für drei monate.

füll die anhörung aus und gib sie ab. du wirst ja den termin nachweisen können zu dem du dich arbeitssuchend gemeldet hast.

Das wird Dir das Amt dann schon mitteilen, wenn das Formular ausgefüllt vorliegt.

Hier kann das wohl kaum jemand beurteilen.

Arbeitsamt sagt:

Auf drei Wegen kann man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden:

Telefonisch

Persönlich bei einem Termin

Übers Internet auf der Seite der Arbeitsagentur

Von E-Mail steht da nichts. Könnte also sein, dass es Ärger gibt.

Daisy82 
Beitragsersteller
 14.04.2017, 20:01

War auf der Seite vom Arbeitsamt, dort stand ich kann mich nicht arbeitssuchend melden da ich bereits dort angemeldet bin D.h als arbeitssuchend gemeldet bin.

Brauche also keine Sperre zu befürchten wenn das überprüft wird.