Frage wegen Grund für verspätete Arbeitsuchendmeldung
Guten abend, ich habe heute Unterlagen erhalten zum ausfüllen für ALG1. Nun tritt bei mir eine Sperrzeit vor, da ich mich nicht rechtzeitig Arbeitssuchend gemeldet hab. Da ich in einer Zeitarbeitsfirma eingetsellt bin und bei einem Kunde als Leiharbeiterin tätig war, bin ich davon ausgegangen, das sich mein Vertrag dadurch verlängert, was doch nicht der Fall wurde. Frage soll ich jetzt troztdem eine Stellungsnahme abgeben? Ich war ja anwesend und auch nicht Krank gemeldet, was kann ich da für ein Grund nennen?
7 Antworten
Die Stellungnahme bringt dir nichts mehr von daher kannst du dir das sparen :( Wenn eine Stelle befristet ist muss man sich trotzdem sicherheitshalber arbeitssuchend ab dem Datum melden, auch wenn man davon ausgeht weiter beschäftigt zu werden
Bei befristeten Arbeitsverträgen bedarf es keiner Kündigung. Die laufen einfach aus. Demnach muss man sich 3 Monate vor Ende der Befristung beim Arbeitsamt melden.
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis? Dann musst du ja eine Kündigung bekommen haben. Warst du innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung beim AA ist die Sperrzeit unbegründet.
"bin ich davon ausgegangen, das sich mein Vertrag dadurch verlängert" Dann bitte das nächste Mal auch so schreiben. Davon auszugehen dass dich der Vertrag verlängert heißt nämlich dass es befristet war
kündigung habe ich ja erhalten, bin aber davon ausgegangen das bei dem kunden (endleiher) etwas länger bleibe und somit auch sich die kündigung hinaus zögert
sorry,... ich meinte das sich die kündigung hinaus zögert
Tja, dann bist du ehrlich gesagt selber schuld. Klingt hart - ist aber so. Nach dem Erhalt einer Kündigung hat man spätestens am dritten Tag danach beim Amt zu stehen. Tut man das nicht bekommt man eine Sperrzeit. Dein "Grund" ist also definitiv nicht hilfreich in deiner Situation.
von daher kannst du dir das sparen
Nicht zwingend ;-)
Kannst jemand nachweisen, dass er unmittelbar nach Bekanntwerden der Kündigung Kontakt zum Amt aufgenommen hast, ist er aus dem Schneider (wenn der AG ihm eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht gestellt hat).
In solchen Fällen kann der Arbeitslose die 3 Monatsfrist nicht einhalten.
Für ganz kurzfristige Kündigungen gerade im Bereich der Sklavenhändler trägt nicht zwingend der Beschäftigte die Schuld. Ohne Eigenverschulden keine Sperre.
eine "Befristung" ist keine kurzfristige Kündigung! Und bei einem befristeten Vertrag darf nicht von Übernahme ausgegangen werden wenn man hinterher noch Gelder beziehen möchte
Sobald di von der drohenden Arbeitslosigkeit Kenntnis erhältst, bist du verpflichtet, dich wieder arbeitssuchend zu melden. Da die Weiterbeschäftigung nicht sicher war, traf das also für dich zu. Wenn du das versäumt hast, kommst du um die Sperrfrist nicht herum.
Der Arbeitgeber konnte dir das ja nicht bis zum letzten Tag verheimlichen. Wenn doch, wäre der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet, aus der Verletzung seiner Fürsorgepflicht heraus
Wovon du ausgingst, ist in dem Zusammenhang vollkommen egal.
Bei einem befristeten Vertrag muss man sich 3 Monate vor Ende arbeitslos melden. Ist die Befristung kürzer, dann direkt mit der Arbeitsaufnahme. Hat man einen unbefristeten Vertrag und wird gekündigt, muss man sich innerhalb von 3 Tagen (glaub ich) arbeitslos melden, außer, wenn die Kündigungsfrist länger als drei Monate ist. Dann halt erst, wenn es nur noch drei Monate bis Ende sind. Bei dir wären aber Details wichtig, würdest du gekündigt oder ist dein Arbeitsvertrag ausgelaufen?
ich hatte ein unbefristeten arbeitsvertrag. ich wurde aus betrieblichen gründen gekündigt. kündigung erhalten am 15.10.14 zum 15.11.14 habe mich 1 woche später erst bei Arb.A gemeldet
Hey, das ist nicht gut gelaufen. Guck mal ins Elo-Forum, da sind viele echt gute Leute, die dir vielleicht helfen könnten, das Unheil abzuwenden. Ich glaube, der Link ist www.elo-forum.org Ansonsten frag mal Google nach Erwerbslosen Forum Deutschland. Alles Gute!
Du hättest dich umgehend melden müssen. Darauf hätte dich dein Arbeitgeber sogar hinweisen müssen.
ja, aber die sagen dann einem immer das da noch was kommen könnte, und dann denke ich mir, ok es ist noch einige wochen hin bis zur kündigung, hab ja momentan arbeit vielleicht bleib ich etwas länger bei dem entleiher...
Kurz und knapp: gar keinen!
Denn es gibt keinen! Wenn ein Vertrag befristet ist muss man sich drei Monate vor Ablauf beim Arbeitsamt melden - egal ob man gute Aussichten auf Verlängerung hat oder nicht.
Nimm die Sperrzeit nun als Lehrzeit für die Zukunft. Ändern kannst du es sowieso nicht...
Schilder es genau so wie es vorgefallen ist.
es war ein unbefristetes arbeitsverhältnis