Sperrzeit Arbeitsamt ab wann?
Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich war in der Ausbildung und bin ungewollt schwanger geworden, bin jetz 23 jahre alt. Meinem Chef hat das nicht gefallen und durch Mobbing versucht, dass ich freiwillig gehe und hat das auch erreicht. Habe am 04.04.2011 zum 05.04.2011 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Dass ich die Sperre bekomme ist mir klar. Habe mich direkt arbeitslos gemeldet und die Unterlagen für alg 1 mitbekommen. Mein Arbeitgeber muss eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen und diese muss ich ja bei legen. Diesen Nachweise habe ich erst ende mai erhalten und dann vom amt einen termin zur abgabe der unterlagen für den 04.07.2011 bekommen. War heute beim Amt gewesen um zu fragen ob ich jetz schon mal hartz 4 beantragen kann, da alg1 zu wenig sein wird. Und mir wurde gesagt, dass die sperre vermutlich erst ab 04.07.2011 eintritt, also quasi ab dem tag wo ich die unterlagen abgeben kann.... Ist das wirklich so?
Fakten
bin seit 08.04. arbeitslos gemeldet (theoretisches ende der sperrzeit also 08.07.) termin für entscheidung ob,wieviel alg 1 habe ich am 04.07.
beginnt die sperrzeit nun am 08.04.2011 oder am 04.07.2011
muss das dringend wissen, schwirrt mir als im kopf rum...bin ja auch schwanger und will nicht ohne wohnung da stehen wenn das kind im oktober kommt...
danke im vorraus
8 Antworten
der aufhebungsvertrag war das schlechteste was du machen konntest... ein beschäftigungsverbot vom frauenarzt hätte dir die sperre erspart und dein arbeitgeber hätte bis zum beginn der mutterschutzfrist den vollen lohn zahlen müssen. zusätzlich wärend der mutterschutzfrist evtl. noch den arbeitgeberzuschuss. ein grösserer teil des elterngeldes wäre evtl. bei hartz4 unberücksichtigt geblieben usw. naja das kann man jetzt leider nicht mehr ändern... aber mal zu deiner frage: schau mal hier http://www.rp-online.de/beruf/arbeitswelt/Frist-fuer-Sperrzeit-laeuft-ab-Beginn-der-Freistellungsphaseaid68780.html
das 2. bezieht sich auf den fall das die vertragsaufhebung nicht mit sofortiger wirkung vereinbart wird. zb. wenn das beschäftigungsverhältnis für eine gewisse zeit bei voll bezahlung ruht. zb. aufhebungsvertrag am 1.1 unterschrieben- das arbeitsverhältnis ruht bis 1.4 bei voller bezahlung. aber mal zu deinem fall: §144 sgb3 abs.2 die sperrzeit beginnt an dem tag nach dem das ereignis eingetreten ist, das die sperrzeit begründet. bei dir wäre das der 05.07. kannst den § ja mal googlen
hier noch ein urteil vom bundessozialgericht :
Bundessozialgericht
Az.: B 11 AL 65/01 R
Urteil vom 25.04.2002
hier geht es zwar um eine frau die, die sperre wegen einem wichtigen grund umgehen wollte, aber wenn du das ganze urteil liest (besonders die daten unterschrift des aufhebungsvertrages/arbeitslosmeldung und die urteilsbegründung am ende), ist es für deinen fall doch recht interessant.
also krieg ich die sperre doch erst ab 05.07.??? und was ist mit den letzten 3 monaten die ich arbeitslos gemeldet war und nix bekommen habe..dann würde ich ja 6 monate kein geld bekommen....
sorry tippfehler... war schon sehr spät!!! ich meinte nicht den 05.07. sondern den 05.04. denn die sperre beginnt einen tag nach der unterschrift auf dem aufhebungsvertrag... wann du dich arbeitslos gemeldet hast und deine unterlagen eingereicht hast, hat mit dem beginn der sperre absolut nichts zu tun.
puh da bin ich ja beruhigt...
Du solltest trotzdem mal einen Anwalt aufsuchen, das wird Dich nichts kosten, da er Prozesskostenhilfe für Dich beantragen kann. Erzähle ihm alles und sage ihm auch, das man ja am Anfang der Schwangerschaft viel empfind´licher ist als normal und daher ja auch anders reagiert. Ich weiss nicht, ob das zulässig ist, eine schwangere Mitarbeiterin so lange zu mobben, bis sie mit den Nerven am Ende ist und ihr dann einen Aufhebungsvertrag unterzujubeln. Das mit der Sperrzeit musst Du beim Amt genau nachfragen. Ich wünsche Dir viel Glück
ich habe ehrlich gesagt keine kraft dafür
hab erst den ganzen stress wegen kindergeld durch, da meine mutter mir das nicht überlassen wollte etc..
mein papa is auch noch schwer krank geworden, dann noch die ungewollte schwangerschaft und depressionen hatte ich auch noch,.
bin mit dem nerven am ende...
will einfach nur wissen wann die sperre nun beginnt bzw begonnen hat :´(
Das kann man Dir nur auf dem amt erklären.Aber Du hättest Keinen Aufhebungsvertrag machen Dürfen .Das war Ein großer Fehler.
ja aber ich war psychisch schon so unten, dass ich es gemacht habe und habe ne kleine abfindung bekommen um die sperrzeit zu überbrücken... 1800 euro also 600 pro monat
Da ist dein Arbeitgeber noch billig davon gekommen.viel Glück
ja das stimmt wohl, aber wenn er mir mehr gezahlt hätte, dann hätte ich wahrscheinlich auch kein geld vom amt bekommen und ausserdem hab ich noch nie von einer azubine gehört die nach 3/4jahr ne abfindung bekommt..daran merkt man dass es ihm wichtig war, mich loszuwerden
habe jetz mit der ihk und meinem arzt geprochen
von der ihk erhalte ich ein schreiben, dass ich damals mit denen im kontakt stand aufgrund des mobbings durch meinen chef. vom arzt erhalte ich ein schreiben, dass ich unter starker psychischer belastung dadurch stand.
frage: FALLS die sperre nun wegfällt, brauche ich dennoch mit keinen geld für die letzten 3 monate rechnen da ich doch für 3 monate eine monatliche abfindung von 600 euro bekommen habe oder?
Als allererstes reichst Du beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage ein! In der Schwangerschaft besteht absoluter und uneingeschränkter Kündigungsschutz. Es wird vermutlich nicht einmal zur Verhandlung kommen, weil Arbeitgeber wissen, daß sie Null Chancen haben, dort etwas zu gewinnen. Mit der Klage gehts zum Arbeitsamt und dann fällt jegliche Sperrfrist weg. Außerdem mußt Du Mehrbedarf beantragen, der Dir als Schwangerer zusteht...
Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann man keine Kündigungsschutzklage einreichen, da dieser ja im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossen wurde. evtl. kann man sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
ich habe die sperre hingenommen...mir geht es nun grad nur darum, AB WANN die beginnt...
Man könnte noch streiten, ob dieser Aufhebungsvertrag rechtlich einwandfrei zu Stande gekommen ist. (Mobbing müsste allerdings bewiesen werden)
er hat sie nicht gekündigt.
Ein Aufhebungsvertrag ist Gültig.Den hätte Sie nicht unterschreiben dürfen.
verstehe ich das grad falsch? einerseits steht da:
Denn die so genannte Sperrzeit beginnt entgegen einer - auch in vielen Arbeitsagenturen - verbreiteten Ansicht jedoch nicht mit dem Tag der Arbeitslosmeldung, sondern ab dem Tag der Beschäftigungsaufgabe.
und andererseits:
Die Verhängung einer Sperrzeit mit Beginn der Arbeitslosigkeit ist nicht zulässig
entweder liegt es an der uhrzeit oder ich bin allgemein überfordert mit dem thema...
was heißt das auf ,,deutsch" :P bzw. was bedeutet das für meinen fall
sry dass ich nerve