Artikel als defekt bezeichnet und auf ebay verkauft nun möchte der Käufer den Artikel zurück geben und mich auch noch anzeigen. wer steht im Recht?

6 Antworten

Darf ich fragen ob der Käufer das Handy zurückgeben möchte, weil es defekt ist???

Wenn ja, MUSST DU das Handy nicht zurücknehmen insofern Du im Angebot DEUTLICH angegeben hast, dass Du ein defektes Handy verkaufst.

Wenn der Käufer dann mit Anzeige droht, sei völlig beruhigt, die wird im Sand verlaufen, denn Du kannst ja nachweisen, dass der Artikel "Defekt" verkauft wurde.

Es ist die Aufgabe des Käufers sich das Angebot genauestens durchzulesen und nicht hinterher zu jammern.

Ich habe die Beiträge unten auch mal gelesen, meine Frage an Dich ist jetzt noch ob Du den Defekt im Angebot beschrieben hast...oder nur geschrieben hast, dass DU ein defektes Handy verkaufst?
Hast DU den Defekt beschrieben und der Käufer will das Handy zurückgeben weil er einen anderen Defekt gefunden hat, könnte es problematisch werden.

Wurde der Defekt/die Defekte im Angebot überhaupt nicht beschrieben, kann der Käufer es drehen und wenden wie er will, weil der gar nichts machen kann, denn er hätte die Pflicht gehabt sich vorher mal über die Defekte zu erkundigen.

Ansonsten, wenn Beschreibung stimmte etc. dann kann der drohen wie er will und wird damit nirgendwo landen....!

Hast Du wirklich darauf hingewiesen, dass der Artikel defekt ist und in der Anzeige die Rücknahme ausgeschlossen, kann der Käufer hingehen wo er will - er bekommt kein Recht!

dresanne  11.10.2015, 23:01

Muellermaus, Deine Antworten stimmen nicht und es ist direkt gefährlich, so einen Hinweis zu geben. Wenn jemand die Rücknahme ausschließt, bedeutet das doch nicht, dass jeder Schund angeboten werden kann. Das Angebot hat wörtlich mit der Beschaffenheit des Gegenstandes übereinzustimmen, sonst hat er jedes Recht der Welt, den Artikel einzuklagen. Die Rücknahme auszuschließen ist übrigens sinnlos, die Gewährleistung muss man als privater Verkäufer ausschließen. So, und ehe Du weiter falsche Antworten gibt´st, halte Dich mal zurück.

heymaker 
Beitragsersteller
 11.10.2015, 20:24

ich habe es mal kopiert: Es hat leider einen Sim oder Netlock? (Siehe Bild) kenne mich leider nicht damit aus.

Angeblich sollte es mit einer O2 sim karte funktionieren aber ich habe nur eine vodafone sim und damit funktioniert es leider nicht !!

Es erscheint das Bild "Sim Karte ungültig".

Deshalb verkaufe ich es ausdrücklich als Defekt !!

Lieferumfang: Nur das Iphone (ohne weiteres Zubehör)

Da Privatverkauf, keine Rücknahme und keine Garantie !

Muellermaus  11.10.2015, 21:08
@heymaker

Der Käufer hätte während der Auktion die Gelegenheit gehabt, sich nach dem genauen Defekt zu erkundigen. Das hat er anscheinend nicht getan und somit ist die Sache für Dich erledigt.

Wenn es da ausdruecklich drin steht ist es sein Problem. Sollte einfach richtig lesen.
Wenn du das aber als funktionierend angegeben hast und es defekt ist hat er natuerlich recht....

OsamasInPyjamas  11.10.2015, 20:50

Kein Problem. Wenn du magst kannst du ja mal schreiben wie es ausgegangen ist.

OsamasInPyjamas  11.10.2015, 20:33

Okay, so wie ich das jetzt sehe kann er dir nichts an haben ... Mit einer Anzeige wird er nicht durchkommen.

heymaker 
Beitragsersteller
 11.10.2015, 20:36
@OsamasInPyjamas

Ok, vielen Dankt für die Super Antworten und die Tipps...bin jetzt beruhigt. DAUMEN HOCH !

imager761  12.10.2015, 11:09
@heymaker

Du kapierst es nicht, oder? Ein jailbreak ist kein netlock, sondern unzulässiger wie unerwarteter Eingriff. Ob du dich auskennst oder nicht: Hast du den jailbreak nicht ausdrücklich erwähnt, haftets du für den vorhandenen Sachmangel und schuldest Kaufpreis und alle Versandkosten erstattet, oder er verklagt dich bei erwartbarem Kostenfestsetzungsbeschluss neben Anwalts- und Gerichtskosten auf Kaufpreises- und Versandkostenerstattung sowie Schadensersatz für die Kaufpreisdifferenz eines vergleichbaren iPhones, dass er wie erwartet verwenden kann.

Wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen. Es ist dein  Geld :-O

OsamasInPyjamas  11.10.2015, 20:26

Wenn du in deinem Angebot geschrieben hast, dass der Artikel defekt ist, dann kann er dir nichts an, da er zugestimmt hat diesen Artikel in seiner beschriebenen Art und Guete zu kaufen. Falls er weiterhin hartnaeckig bleibt kannst du ihm evtl einen kleinen Preisnachlass gewaehren, was ich persoenlich aber nur im Notfall machen wuerde.

heymaker 
Beitragsersteller
 11.10.2015, 20:28
@OsamasInPyjamas

genauso wie unten stehend habe ich es angeboten gehabt. ** **Es hat leider einen Sim oder Netlock? (Siehe Bild) kenne mich leider nicht damit aus.

Angeblich sollte es mit einer O2 sim karte funktionieren aber ich habe nur eine vodafone sim und damit funktioniert es leider nicht !!

Es erscheint das Bild "Sim Karte ungültig".

Deshalb verkaufe ich es ausdrücklich als Defekt !!

Lieferumfang: Nur das Iphone (ohne weiteres Zubehör)

Da Privatverkauf, keine Rücknahme und keine Garantie !****

knldomin2  11.10.2015, 20:23

Ne, warte alles erstmal ab.

heymaker 
Beitragsersteller
 11.10.2015, 20:25
@knldomin2

Un dann hat er mir noch eine Frist gesetzt bis wann ich antworten muss.?

heymaker 
Beitragsersteller
 11.10.2015, 20:22

naja er meint ich hätte Betrug begangen. Muss ich mir sorgen machen ? SOllte ich zum Anwalt wegen einer Sache von 60 EUR?

Das kommt darauf an, ob das Gerät weitere Schäden hat, die Du nicht beschrieben hast. "Defekt" alleine reicht nicht und dann die Einschränkung auf die Sim-Karte.

Bei einem / mehreren anderen Defekten wärest Du in der Sachmängelhaftung:

http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Was bemängelt der Käufer?

Wenn es nur um die Sim--Karte / das Netz geht, hast Du Recht, so es denn mit "einer O2 sim karte" funktionieren würde. Das hast Du nicht ausprobieren können.

haikoko  11.10.2015, 20:39

Ich hoffe, Du hast wenigstens die Seriennummer notiert, falls Du zur Rücknahme veranlasst werden solltest.

Warum der Käufer Dich anzeigen möchte erschliesst sich mir nicht, Bis jetzt ist alles Zivilrecht und nicht Strafrecht.

heymaker 
Beitragsersteller
 12.10.2015, 00:34

Naja ich kenne mich da nicht so gut aus mit Handys vor allem nicht mit diesen iPhones. Er ist´der Meinung es wäre ein jelbrak drauf und ließe sich nicht Freischalten oder irgendwie sowas

haikoko  12.10.2015, 10:05
@heymaker

Dann solltest Du klaglos zurücknehmen.

Ein Jailbreak ist etwas anderes als eine Sim-Karte:

https://de.wikipedia.org/wiki/Jailbreak_%28iOS%29

Wenn Du auf der Seite bist, gibst Du bitte auch Sim-Karte ein und liest über den Unterschied nach, z.B.:

Die SIM-Karte (vom englischen subscriber identity module für „Teilnehmer-Identitätsmodul“) ist eine Chipkarte, die in ein Mobiltelefon eingesteckt wird und zur Identifikation des Nutzers im Netz dient. Mit ihr stellen Mobilfunkanbieter Teilnehmern mobile Telefonanschlüsse und Datenanschlüsse zur Verfügung.