Artikel auf eBay verkauft, Käufer weigert sich zu zahlen "übereifrig geboten"

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das könnt ihr so vereinbaren. Allerdings besteht jetzt schon ein wirksamer Kaufvertrag und er ist verpflichtet, dir den Artikel zum vereinbarten Preis abzunehmen. Ob seine Frau übereifrig geboten hat, spielt insofern keine Rolle. Dies wäre höchstens relevant, wenn der Vertragspartner zur Debatte stehen würde.

du solltest ihn melden ,dann hat er ne chance es zu erklären aber muss es wohl zahlen. man weiss das man bei ebay erst denken sollte bevor man bietet. sein problem. und auch nur so bekommst du die gebühr des angebotes erstattet

geklickt ist geklickt. Da muss er seine Frau für prügeln (im übertragenden Sinne bitte!) nicht dich. Du hast das recht, auf den Deal zu bestehen. Aber es gibt für sowas auch immer die Möglichkeit, an den Zweitbestbietenden zu verkaufen. Schreib den an und frag ob er verbindlich interessiert sei, dann kannst du das über ebay auch entsprechend einfädeln.

Du bist im Recht. Du hättest auf den Kauf bestehen können, denn ein abgegebenes Gebot ist eine rechtliche Verbindung, die der Käufer eingegangen ist. Nun hängst du auf der Provision, die du bezahlen mußt, auch wenn der Käufer nicht gekauft hat. Du hättest dem Käufer vorschlagen sollen, den Kauf zu stornieren (unter Problem lösen), dann hätte der Käufer nur bestätigen müssen und du brauchtest die Verkaufsprovision nicht zahlen. Du kannst den Fall auch ebay melden. Sollte man mit solchen Käufern tun. Ich habe auch schon solche Probleme gehabt. Vielleicht hat er den Artikel anderswo günstiger gesehen und will deshalb den Kauf nicht mehr.

Nicht unbedingt, auch wenn der Kaufvertrag eigentlich als Abgeschlossen gilt kann es sein das dir ein Richter da ein strich durch die Rechnung macht.

Einfach mal bei Ebay nach Fragen AGBs Lesen und selber Entscheiden, ich habe solche Stornos bis jetzt immer so hingenommen aber den Betreffenden User bei Ebay gemeldet und ne Negativ Bewertung geschrieben.

BucketHead 
Beitragsersteller
 28.08.2013, 16:51

Naja, Problem ist, es handelt sich um 760€. Die werden wohl kaum erreicht. Habe Angote um 500€ bekommen, aber das ist ein großer Unterschied. Wollte jetzt wenigstens dem Käufer ein zugeständnis machen und 260€ Differenz fordern. (Zumal ich 2x auf Verkaufsprovisionen für eBay von je 68€ sitzen bleiben würde!)

Inwiefern kann mir da ein Richter einen Strich durch die Rechnung machen? Er hat gesagt, dass seine Frau geboten hat, die ist (wie ich annehmen muss) voll geschäftsfähig, was könnte es da noch zu rütteln geben..? .:/

Ronox  28.08.2013, 18:29
@BucketHead

Gar nichts gibt es zu rütteln. Zumindest, wenn man dem Sachverhalt Vollständigkeit und Richtigkeit unterstellt.

Lschre78  28.08.2013, 16:47

Ein Richter?? Hallo?! Alles ok bei Dir?