habe auto führerschin und roller läuft 60 km/h
halle ich bin 17 und habe einen autolappen mein roller läuft jetzt ca 60 km/h mit was für eienr strafe muss ich rechnen wenn die bullen mich packen
12 Antworten
Ob du einen Autoführerschein hast oder nicht, ist dabei relativ egal, du hast keine gültige Fahrerlaubnis für den Roller, das zählt.
Ein Bekannter von mir hat, als er zum zweiten Mal ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt wurde, Sozialstuden bekommen. Wie viele das waren weiß ich jetzt allerdings nicht genau, du bist danach auf jeden Fall vorbestraft.
Sozialstunden gibt es nach Jugendstrafrecht. Bei Erwachsenen sind die Strafen um einiges empfindlicher; - siehe die anderen Antworten.
Da Bulle eher selten auf Fahrbahnen anzutreffen sind meinst du sicher Polizisten.
In der Führerscheinklasse B ist die M integriert. Diese berechtigt dich zum Fahren von Kleinkrafträdern oder Fahrrädern mit Hilfsmotor bis 50cm³ und bis 45 km/h.
Hast du also einen Roller der schneller fährt begehst du eine Straftat (!) namens "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Das Strafmaß spricht von Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Läuft dein Roller duch Veränderungen schneller, die nicht durch den TÜV eingetragen worden sind, kommt außerdem "Fahren ohne Betriebserlaubnis" hinzu. Auch ein Versicherungsbetrug bzw. eine Abart davon kommt in Betracht.
Erwischt dich die Polizei wird es also in jedem Fall sehr teuer für dich. Im Wiederholungsfalle kann es auch passieren, dass dein Roller eingezogen wird.
Mit 17 und Autolappen da müsste es ein fahren mit Begleitung sein, in jedem Fall ist der auf Probe und wen da was vor fällt, verlängert sich die Probezeit weitere 2 Jahre und eine Nachtschulung ist nicht ganz billig.
Das schlimmste wäre ein Unfall und jemand wird verletzt, die kosten würde sich die Versicherung zurück holen, und das tut jeden Monat richtig weh!
Moin,- wenn der Tacch 60 zeigt fährste meistens nur knapp über 50.- mal mit nem Navi messen.- bis 60 echte is das meistens, wenn das Mopped nicht grade ne Krawall Brüllmücke ist, kein Problem.- mehr sollte das dann aber auch nicht sein.-
Da du ein Fahrzeug fährst, für das du keine Fahrerlaubnis besitzt, musst du mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe rechnen (§ 21 StVG).
Ja, aber nur bis 45 km/h, also hat er für den Roller, der 60 km/h fährt, keine Fahrerlaubnis.
aber er hat doch einen Autofuehrerschein, ist denn da nicht ein kleiner Roller mit drin ?