Roller (Mofa) zu schnell von Polizei erwischt. Strafe?

8 Antworten

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Hallo thomasyaa,

wie die Polizeibeamten richtig angeführt haben, kostet so ein Gutachten um die 250 Euro. Aber das Gutachten ist ja Dein kleinstes Problem.

Stellt der Gutachter tatsächlich fest, dass der Roller mit 60 km/h erheblich schneller als 25 km/h läuft, leiten die Polizisten gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage ein, insofern Du nicht im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 bist:

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Ist es Dein erstes Vergehen ist es sehr wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft

  • das Strafverfahren gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit oder zumindest
  • gem. § 153a StPO gegen Auflagen

einstellt.

Sollte wider Erwarten die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellen, wirst Du Dich vor einem Richter verantworten müssen.

Wenn Du zum Tatzeitpunkt noch Jugendlicher warst, wirst Du nicht mit der im § 21 StVG Geld.- oder Freiheitsstrafe rechnen müssen.

Das Jugendgerichtsgesetz sieht in diesem Fall eine erzieherische Maßnahme vor, die meist in Form einer Arbeitsauflage verhängt wird.

Das heißt Du kommst sehr wahrscheinlich noch recht glimpflich davon und musst evtl. nur paar Sozialstunden ableisten.

Ein Sperre ist weder zwingend vorgeschrieben, noch wird diese in der Regel verhängt. Diejenigen die hier von einer mehrjährigen Sperre geschrieben haben, haben nur Unfug geschrieben.

Schöne Grüße
TheGrow

GerQuickscoper  29.01.2019, 21:05

Ich wurde vor 2 Stunden auch erwischt gilt diese Regelung auch in Bayern also die Sozialstunden, der Polizist meinte 18h

TheGrow  30.01.2019, 10:26
@GerQuickscoper

Das StVG (Straßenverkehrsgesetz) ist ein Bundesgesetz und ist in ganz Deutschland, also auch in Bayern gültig

Der Gutacher stellt das Ding auf einen Prüfstand dann kommt raus wie schnell der Bock läuft da deine Aussage dann nicht stimmt ist das auch noch extra zu bewerten den man sollte da die Wahrheit sagen 

die die finden immer alles  da wird sogar die Kiste fast zerlegt bis man alles gefunden hat stell dich drauf ein das Ding in Einzelteilen bei der Polizei abzuholen  

so ist das mir vor über 40 Jahren gegangen Mofa neu gekauft nach 6-9 Monaten lief das Ding um die 45 km/h erwischt hab gesagt das Ding ist nichts gemacht  worden was nicht was geglaubt wurde dann war das beim Gutacher der hat das Ding Teil zerlegt 

und das ist dann vor Gericht gelandet nur Ermahnung bekommen und das Ding musste zum TÜV zum Prüfen das es nur noch 25 lief mit neuen Papieren die alten waren ungültig   .

Ich hab mich geweigert zuzugeben das er schneller fährt

In höchstem Maße unklug, da Einsicht und Geständigkeit die Voraussetzungen fürs Diversionsverfahren sind. Man wird dich ja noch vorladen und zu der Sache vernehmen. Überlegs dir, der Gutachter findet sowieso alles und dem Staatsanwalt ist auch klar, dass du bewusst frisiert hast.

Beim jugendlichen Ersttäter wird bei der Diversion das Verfahren vom Staatsanwalt gegen Auflagen eingestellt, ohne dass es zu einer richtigen Gerichtsverhandlung kommt. Die Auflagen sind i.d.R. Sozialstunden. Beim eingestellten Verfahren trägt der Staat die Verfahrenskosten. Gutachterkosten sind Verfahrenskosten.

Streitest du weiterhin alles ab, wirds vor Gericht geklärt und gehörst der Katz.

Wer zahlt das Gutachten? 

Derjenige der es in Auftrag gibt, oder jemand anderes?

TheGrow  16.04.2017, 12:06

Der Gutachter wird zunächst vom Auftraggeber, sprich der Polizei bezahlt.

Aber die Gutachterkosten, werden letztendlich dem Verantwortlichen, sprich von demjenigen, der eine Ordnungswidrigkeit bzw. hier in diesem Fall eine Straftat begangen hat, auferlegt

Geldatrafe, Motorrad muss auf deine Kosten zurückgebaut werden, Fahrverbot und Führerscheinsperre für die anderen Klassen.
Desweiteren Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.