Muss ein von Werk aus schnellerer Roller gedrosselt werden?
Hallo, habe vor wenigen Tagen von einem Verwandten einen Roller geschenkt bekommen (Aprilia sr 50 lc replica). Nun läuft der Roller, welcher nur 50 km/h fahren dürfte, locker 70-75 km/h. Der Roller wurde 1997 zugelassen und darf daher noch 50 km/h statt 45 km/h fahren. Am Roller wurde nichts getunded oder beschönt, lediglich der Zylinderkopf wurde repariert. Ich bin 17 und in Besitz des B Führerscheins, daher meine Frage ob ich verpflichtet bin ihn zu drosseln.
7 Antworten
Der Roller könnte noch legal sein, wenn wirklich nichts dran rumgeschraubt worden ist.
Weil die Tachos die gehen alle vor, und teilweise zeigen die auch regelrechte Fantasiewerte an.
Hallo,
du solltest zunächst die "echte Höchstgeschwindigkeit" des Rollers ermitteln.
Dafür fährt am besten ein PKW mit Navi hinter dir her. So kannst du dich aufs Fahren konzentrieren und der Fahrer des PKW kann per GPS die tatsächliche Geschwindigkeit / Höchstgeschwindigkeit feststellen.
Geht einfach nur der Tacho vor, dann ist das wohl nicht ganz so schlimm.
Obwohl er nur maximal 10 % + 4 km/h mehr anzeigen darf. Er darf bei echten 50 km/h also maximal 59 km/h anzeigen.
Übrigens darf ein Tacho nie weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen.
Fährt der Roller tatsächlich schneller als erlaubt, dann hast du ein Problem.
Ob es da wirklich Toleranzen gibt, wie in der einen anderen Antwort geschrieben wurde, weiß ich nicht. Selbst wenn das Oberlandesgericht Karlsruhe entsprechend entschieden hat, bin ich mir nicht sicher, ob das auch allgemeingültig ist oder nur für diesen Einzelfall gilt. Dann hättest du aber spätestens bei mehr als echten 60 km/h das Problem.
Grundsätzlich könnte man aber sagen: Zu schnell ist zu schnell und dann ist das auch mit Klasse B Fahren ohne Fahrerlaubnis und leider sogar eine Straftat.
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Also lieber auf Nummer sicher gehen!
Viele Grüße
Michael
Selbst wenn das Oberlandesgericht Karlsruhe entsprechend entschieden hat, bin ich mir nicht sicher, ob das auch allgemeingültig ist oder nur für diesen Einzelfall gilt.
Das ist eine Einzelfallentscheidung. Natürlich könnte sich ein kleines Amtsgericht gegen ein OLG auflehnen und die Sache komplett anders sehen. Ist halt immer die Frage, ob so ein Richter, der den ganzen Tag Taschendiebstähle und Beleidigungen verhandelt, meint, mehr Kompetenz zu besitzen als zwei höhere Instanzen zusammen.
Bei unverändertem Fahrzeug hat das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Toleranz von 20% auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eingeräumt. Ausgehend von den 50 km/h wären das also maximal 60 km/h auf ebener Strecke - laut Tacho auch durchaus etwas mehr.
Es wäre sinnvoll, eine GPS-Messung zu machen. Fährt der Roller tatsächlich schneller als 50 km/h + 20%, dann liegt ein Mangel vor, für dessen Behebung du als Fahrzeughalter selbst verantwortlich bist.
Der läuft sicher nicht schneller. Bis 2002 galt: 50 km/h plus 10 Prozent Toleranz, also maximal 55 km/h. Gerade die Italiener haben horrende Tachometerabweichungen, so dass bei 55 km/h durchaus 70 km/h angezeigt werden können.
Als Halter und Fahrer bist du verpflichtet, dass Fahrzeug nach den Regeln der StVZO zu unterhalten. Das bedeutet, dass du dir eine Drossel, oder einfach einen längeren Gaszug einbauen mußt, um nicht über die 50 km/h zu gelangen.