Darf man mit einem Roller 45km/h auf eine Bundesstraße fahren?
.. mit Rollerfüherschein; man hat ja noch ein kleines Kennzeichen.... ich habe gehört das man ab 60 km/h darauf fahren darf.. nur mein roller wurde gedrosselt und fährt auch ca. 60... wie ist das denn nun ? .
7 Antworten
Unter dem Oberbegriff Bundesstraße fallen sämtliche Straßen, über die der überregionale Verkehr rollt - außer Autobahnen. Auf solchen Straßen darf zunächst jedes Fahrzeug fahren, auch Traktoren mit Heuladungen, Kutschen oder Fahrräder und auch langsame Motorroller.
Aber Achtung: Es gibt autobahnähnliche Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen ausgeschildert sind. Meist erkennst du sie am rechteckigen blauen Schild mit dem weißen Auto drauf. Hier dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mindestens 60 Stundenkilometer schnell sind, also keine kleineren Roller.
Du darfst mit deinem Roller-Kleinkraftrad auch auf Bundesstraßen fahren, außer es wird dir durch Zeichen 255 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas) explizit untersagt. Ebenso bei Zeichen 331 (Kraftfahrstraße).
Auch tabu ist für dich die Autobahn (Zeichen 330). Denn dort dürfen nur Fahrzeuge fahren, „deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt“ (StVO §18).
Was heißt, dass das Fahrzeug auch schneller fahren darf – und nicht nur kann! Gleiches gilt übrigens auch für o. g. Kraftfahrstraßen (Zeichen 331)
Fazit: die Bezeichnung Bundesstraße alleine sagt nichts darüber aus, ob du dort fahren darfst oder nicht – dazu bedingt es der Beschilderung derer!
ja darfst du, und es ist egal, wie schnell ein roller fährt, es ist wichtig, was in den papieren steht. Nur wenn da 61 steht reicht das.
bundesstrasse ja, autobahn nein (dort sind mehr als 60 vorgeschrieben) trotzdem ist bundesstrasse mim roller saugefährlich ...
Wie schnell dein Roller tatsächlich fährt ist hier ohne Belang. Ausschlaggebend ist die in den Papieren angegebene Höchstgeschwindigkeit, und diese muss auf Kraftfahrstrassen und Autobahnen mind. 61 km/h betragen. Da dein Roller nur bis 45 km/h zugelassen ist, darfst du diese Strassen nicht befahren.Das du auch noch mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug unterwegs bist, kommt dazu. Für die kontrollierenden bist du an deinem Versicherungskennzeichen sofort erkennbar als nicht befugt diese Strasse zu benutzen.
bundesstraße ist nicht BAB - man darf auch unter 60 fahren.
Da ich nun das selbe Problem habe, muss ich jetzt auch nochmal nachfragen...
Ich habe mal gehört auf einspurigen Bundesstraßen darf man auch mit einem 45er Roller fahren. Ist das richtig oder liege ich hier falsch? Dürfte ich jetzt bspw. auf der B10 fahren?