Darf meine Vespa 65 km/h fahren?
Hallo, bin 16 und hab gerade meinen A1 Führerschein gemacht. Ich übernehme dann die 50ccm Vespa von meiner Mutter. Die Vespa ( Baujahr 2002 )fährt 60-70 km/h. Wenn ich angehalten werden würde, müsste ich mit einer strafe rechnen? Und ja welche, da ich mich ja noch in der Probezeit befinden würde?
Vielen dank :)
6 Antworten
Es gibt zwei Dinge zu beachten.
Einmal ist es die technische Seite. Laeuft das Ding so schnell, weil etwas veraendert wurde, dann kann die Betriebserlaubnis erloeschen. Man sollte dies also beim TUeV untersuchen und ggfs eintragen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Ist das korrekt gemacht, dann kann man auch mit dieser Maschine fahren.
Nun stellt sich nur noch die Frage, welche Fahrerlaubnis benoetigt wird. Mit AM darf man bis 50ccm und bbH 45km/h fahren. Hat die Maschine mehr als 500ccm aber max 125ccm (dabei auch noch max 15PS) oder laeuft sie schneller als 45km/h, dann ist die Fahrerlaubnis Klasse A1 erforderlich. Es gibt da noch Sonderregelungen bzgl Schwalbe usw, aber die sind selten.
Man sollte daran denken, dass das Fahrzeug dann natuerlich auch nicht mehr mit Versicherungskennzeichen gefahren werden darf, man muss es dann schon richtig anmelden.
Das ist alles. Dass eine Vespa keine 65 erreichen darf, ist Bloedsinn. Das darf sie sehr wohl, wenn die Veraenderungen und die hoehere Geschwindigkeit eingetragen sind. Dass alles ueber 50ccm nach A gehoert und ein Gutachten erstellt werden muss, ob A2 oder A1 dann vielleicht doch ausreicht, ist ebenfalls Schlaumeierwissen. Die Kriterien sind im Gesetz klar genannt.
Alle mir bekannten Vespa 50, die unter der Bezeichnung LX (ab Baujahr 2013 = Bezeichnung Primavera) verkauft wurden, haben 49 ccm Hubraum und eine bbH von 45 km/h. Hierfür wird mindestens die FE-Klasse AM benötigt. Wenn nun die Vespa mit der bbH 45 km/h eine höhere Endgeschwindigkeit tatsächlich erreicht (und nicht nur doch Tachovoreilung anzeigt), dann kann die Betriebserlaubnis erloschen sein, sofern durch Veränderungen am Kfz die Geschwindigkeit erreicht wird. Zwischenzeitlich gibt es Gerichtsentscheidungen, dass bei höheren Geschwindigkeiten, auch ohne Veränderungen am Kfz, die Fahrerlaubnisklasse neu zu prüfen wäre.
Das Problem ist, dass wenn du in eine Kontrolle geräts, dass dein Fahrzeug auf technische Veränderungen hin untersucht wird und eine Leistungsprüfung stattfinden kann. Dies ist nicht nur mit Kosten verbunden, sondern auch durch Zeit, die dir fehlt.
Grundsatz ist, dass veränderte Kräder/Mofas grundsätzlich der Klasse A zuzuordnen sind, es sei denn, es wird durch Gutachten nachgewiesen, dass eine Unterklasse wie A1 ausreichend wäre. Denke an die Kosten für dieses Gutachten.
Ansonsten bleibt nur der Rat, sich nicht erwischen lassen und darauf hoffen, dass nie ein Schadensfall eintritt.
Deine Vespa darf vom Gesetz , also von der Betriebserlaubnis her, keine 65 km/h bauartbedingt erreichen.
Danke :) deine Antwort war mir sehr hilfreich ;) ich überlege es mir nochmal...
Wenn diese Geschwindigkeit real erreicht wird, und der Roller als Leichtkraftrad eine entsprechende Zulassung hat, darfst Du die Vespa auch mit der Fahrerlaubnis der Klasse A1 fahren.
Wenn die Vespa nur lt. Tacho 60 bis 70 km/h fährt diese sich aber im Serienzustand befindet und auf 45 km/h beschränkt ist, reicht Klasse AM aus. Der Tacho eilt oft um einiges vor...
Eine Orginal 50er Vespa geht keine 60, es muß was dran gemacht worden sein, somit keine Fahrerlaubnis, keine Betriebserlaubnis, Versicherung zahlt zwar, geht aber in Regress. Sehr sehr gefährlich, kann Dich ruinieren!
somit keine Fahrerlaubnis,
A1 reicht aus - also KEIN Fahren ohne Fahrerlaubnis
Bitte red keinen Dreck wenn du dich nicht auskennst ! Meine Vespa ist original und geht 70 also pscht !!!
Oh ja ... Der fliegkraftkupplungring haben wir entfernt ... Aber getuned ist nix ..
Deine Ausreden nützen dir nichts. Glaube mir und xavers1. Wir werden es wohl ein bisschen besser wissen.
Wir werden es wohl ein bisschen besser wissen.
Dann frage ich mich, wieso ihr euer Wissen nicht zeigt sondern lieber mit Unwissen oder Halbwissen glaenzen wollt.
Darfst du nicht sondern höchstens 50ccm. Du kannst den FS verlieren. Du fährst ohne gültigen FS bzw. für deinen FS nicht zugelassenen Fahrgeschwindigkeit. Dein Roller ist nur mit einer normalen Haftpflicht versichert, wenn du einen Unfall baust zahlt die Versicherung null. Lass es lieber. Punkte in Flensburg. Führerschein weg. Also?! Lohnst sichs?! NEIN.
Du kannst den FS verlieren. Du fährst ohne gültigen FS bzw. für deinen FS nicht zugelassenen Fahrgeschwindigkeit.
Warum?
Er hat A1, das reicht in diesem Fall aus.
Aber der Roller ist doch frisiert (getunt). Wird er erwischt gibt es Ärger.
Das ja, aber nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sondern deswegen weil wohl die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Knatsch gibts auf alle Fälle. Ob ohne oder mit.
Es macht doch aber einen großen Unterschied ob es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt oder um eine Straftat, denkst Du nicht?
Dann muss er ja einen Motorradführerschein auch haben.
Blödsinn, eine 50er Vespa fährt regulär 65kmh Mit 16 und A1 darf man die auch fahren was sie her gibt.
Ok aber dann meinst du in deinem ersten Satz km/h oder ? :)
Die Vespa hat ja 50 ccm ...
Eben. Deshalb solltest du nicht mehr als 50 fahren.
An der Vespa ist alles original. Die Vespa von meinem Freund geht auch 60-70 und das ist ne 50 ccm Baujahr 2012 ...