Habe an den Gerichtsvollzieher die Rechnung bezahlt,

5 Antworten

wenn du ihm das schreiben sogar kopiert hast für was verlangt er dnen jetzt noch geld? du hast jetzt alles gezahlt. könnte höchtens sein das der gerichtsvollzieher was länger braucht und es noch nciht weiter gegeben hat.

scheinsonne 
Beitragsersteller
 20.01.2013, 11:14

Ich danke euch für eure Antworten. Wofür der Gläubiger jetzt noch Geld haben möchte,weiss ich auch nicht. Bekomme ja auch keine Antwort auf mein schreiben.

Es kann folgendes passieren. Der GV erhält einen Vollstreckungsauftrag. Er prüft dann die Forderungsaufstellung des Gläubigers auf sogenannte notwendige Kosten (zum Beispiel nicht titulierte Kontoführungsgebühren) der Vollstreckung gem. § 788 ZPO. Nicht notwendige Kosten zieht er nicht ein. Er vereinnahmt den Rest und zahlt an den Gläubiger aus. Der Titel wird an den Schuldner ausgehändigt. Nun kann es sein, dass sich der Gläubiger (Inkasso) bei dem Schuldner meldet und erklärt, dass der Gerichtsvollzieher diese Kosten (nicht notwendige) vergessen hat einzuziehen. Es wird um Zahlung gebeten und notfalls mit dem Erlass eines weiteren Vollstreckungsbescheides gedroht. Bei einem weiteren Vollstreckungsbescheid unbedingt die Einspruchsfrist beachten. Generell ist zu sagen, dass nach Erhalt eines Vollstreckungsbescheides dieser auf die Kostenbeträge (Verfahrenskosten) überprüft werden sollten. Leider ist es so, dass Kosten geltend gemacht werden, die nicht, oder nicht in dieser Höhe entstehen, verlangt werden. Sind diese Kosten einmal tituliert, kann der GV sich nicht beanstanden. Eine Überprüfung ist eventuell von der Schuldnerberatung machbar.

whiteTree  10.03.2013, 12:27

Inkasso-"Kontoführungsgebühren" sind regelmäßig keine notwendigen Kosten und sollten schon aus dem Mahnbescheid gestrichen werden.

Alle Forderungen müssen nach §788 ZPO mit der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden, Nachforderungen außerhalb sind nichtig, aber gerade bei der Inkassobrache üblich! Ggf. einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen!

der gerichtsvollzieher wird dir doch einen schrieb gegeben haben, auf dem stand, an wen du zahlen solltest? kontrolliere den. wenn der gerichtsvollzieher bzw. ein gericht der zahlungsadressat gewesen sein sollte, bist du auf der sicheren seite und kannst den gläubiger darauf verweisen. normalerweise kassiert das gericht den betrag und leitet ihn an den gläubiger weiter. sollte der gläubiger der adressat gewesen sein, musst du dich mit dem gericht in verbindung setzen und versuchen, den betrag an den gläubiger umzuleiten.

2x zahlen musst du auf keinen fall!

scheinsonne 
Beitragsersteller
 19.01.2013, 17:42

Habe das schreiben vom Gerichtsvollzieher koppiert und mit hingeschickt an den Gläubiger,trotzdem fordert der noch Geld von mir.

baghera  20.01.2013, 13:12
@scheinsonne

ich weiß, das ist schwer, aber: den gläubiger ignorieren! der hat keinerlei anspruch mehr an dich. er hat über das mahnverfahren und den anschließenden vollstreckungsbescheid des gerichts (sonst wäre der g.-vollzieher nicht bei dir gewesen) seine ansprüche an das amtsgericht weitergeleitet. das holt sich an seiner stelle das geld von dir und muss es ihm weiterleiten. das wird es auch tun, kann aber dauern. mag sein, dass der gläubiger ungeduldig ist. aber du bist raus aus der nummer. du musst ihm auch nichts mehr schreiben oder kopieren. halt das ´einfach´ aus! der gläubiger hat jetzt nur noch was mit dem gericht zu tun, das er selbst eingeschaltet hat, nicht mit dir! mach jetzt nichts mehr, auch wenn´s nervig ist. der gläubiger kann ja nochmal vor gericht gehen, die werden ihm schon was erzählen!

Ignorier ihn einfach. Du hast an den GV Geld bezahlt und deswegen mit dem Gläubiger gar nichts mehr zu tun. Vielleicht ist das ja auch ein betrüger und er versucht doppelt zu kassieren. Er hat das Geld vom Gläubiger bekommen und sobald du fertig gezahlt hast, sicher auch ein Schreiben das sich der Fall erledigt hat. Wenn der Gläubiger weiter nervt kannst du dicha uch mit dem Gv in verbindung setzten und anfragen ob der Gläubiger noch nicht dadrüber in Kenntnis gesetzt wurde das du das Geld bezahlt hast. Die GVs und Gerichte sind meist überlastet und da kann so eine Mitteilung auch gerne mal dauern.

Ist es auch, nicht betuppen lassen!