Habe als Privatperson ein Überraschungspaket gekauft, Kunde möchte es zurück geben? (Ebay Rechte)?
Guten Tag, ich habe als Privatperson ein Überraschungspaket für 100€ auf Ebay verkauft. Angegeben was drin sein könnte und den Bereich des Wertes angegeben (50€-200€). Der Käuferin allerdings haben die Sachen wohl nicht gefallen obwohl es von Person zu Person anders ist und es schließlich ein "Überraschungspaket" ist. Sie hat eine Rückgabe gestartet, diese kann ich nirgendswo ablehnen. Welche Rechte hab ich, was kann ich tun?
5 Antworten
Ich vermute du hast ein Überraschungspaket verkauft. Das ist nicht zulässig. Rechtlich sieht es da für dich schlecht aus.
Schick das Geld zurueck und der Kunde soll den Schrott, das hast du ja vermutlich geschickt, entsorgen.
Und sehe es nicht bitter, du bist bei einem Betrugsversuch ertappt worden. Das ist ist deine Dummheit, der Kunde ist im Recht.
Natürlich hat Dein Käufer Recht. Du hast mit Zitronen gehandelt und riskierst Dein ebay-Konto:
https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/chance-listings-policy?id=4311
Welche Richtlinien gelten?
Wir haben hier eine - nicht abschließende - Liste von verbotenen und erlaubten Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:
Ø Verboten
- Überraschungskisten oder -kartons, bei denen in der Artikelbeschreibung nicht hinreichend erkennbar ist, welche Artikel erworben werden
- nicht ausgepackte Weihnachtsgeschenke
usw. usw.
Gut so.
Angegeben was drin sein könnte und den Bereich des Wertes angegeben (50€-200€).
Solche Verkäufer braucht kein Mensch.
Erzähl doch mal was drin war. Sehr seriös hört sich deine Geschichte jedenfalls nicht an.
Vielleicht kannst du mir mal folgendes erklären:
Du schreibst:
ich habe als Privatperson ein Überraschungspaket für 100€ auf Ebay verkauft.
Angegeben was drin sein könnte und den Bereich des Wertes angegeben (50€-200€).
Frage: Du verkaufst Pakete für 100,- Euro, die jedoch möglicherweise nur 50,- EUR wert sind?
Frage: Du verkaufst Pakete für 100,- EUR, obwohl der Inhalt das Doppelte wert ist?
Frage: Warum sagst du nicht einfach was du angeblich so wertvolles verkauft haben willst. Und warum regst du dich auf, wenn es nicht der letzte Abzocker-Mist war.
Werden vergleichbare Artikel auf dem zu den von dir angesagten Preise gehandelt?
Ich kann dir mal ein Beispiel nennen. Bunte Handy-Schalen, und andere Zubehörteile, die irgendwann auch mal 20,- EUR und mehr gekostet haben mögen, sind heute gar nichts mehr wert!
Zahlst du mir für jedes Buch, dass ich dir original eingeschweißt und mit Originalpreis geben, nur 10 % des Buchpreises?
Dann kommen wir sofort ins Geschäft.
Was dir wahrscheinlich auch entgangen ist, dass der unglaubliche Wert-Unterschied zwischen KANN & IST tatsächlich 400% beträgt. Hältst du so was für seriös? - Ich nicht!
Letzte Frage: Wie viele Teile waren in dem Paket tatsächlich und welchen Wert hatte der teuerste?
Ich denke, du solltest froh sein, wenn es dabei bleibt, dass du nur den Kaufpreis erstatten musst.....
Überraschungspakete sind immer dazu da, den Käufer übers Ohr zu balbieren. Denn es entspricht nie dem Wert, den man zahlt. Und wie ich sehe, ist das bei Dir auch nicht anders. Trotzdem, zurücknehmen musst Du nicht, wenn Du keine bestimmten Artikel als Inhalt vorgegeben hast. Ebay ist da anderer Ansicht und Dein Käufer wird zurücksenden.
Aber unterlass in Zukunft sowas. Du wirst eine schlechte Bewertung nach der anderen bekommen, bis Dich ebay rauswirft...
Wenn Dein Käufer mit PayPal gezahlt hat, holt er sich sein Geld sowieso wieder.
https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/chance-listings-policy?id=4311
Überraschungsnagebote sind unzulässig. Den Fall wirst du verlieren.