Rückgabe bzw.Umtauschrecht trotz "Hygieneartikel" Stempel auf dem Kassenbon?

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Zu einer Rücknahme der einwandfreien Ware, die nicht defekt ist und alle zugesicherten Eigenschaften erfüllt, ist der Elektroladen nicht gesetzlich verpflichtet.

Ein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch besteht aber dann, wenn das Geschäft diese Möglichkeit entweder in Zusammenhang mit dem einzelnen Kauf oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich eingeräumt hat, wobei eine Einzelvereinbarung gegenüber den AGB vorgeht. Da kein gesetzlicher Anspruch besteht, kann der Verkäufer auch die Bedingungen bestimmen (z.B. Rücknahme nur gegen Gutschein, Rücknahme nur originalverpackt und ungeöffnet etc.).

In diesem Fall besteht wohl rechtlich kein Anspruch, denn selbst wenn in den AGB ein Umtausch- oder Rückgaberecht eingeräumt wird, ist er durch die Einzelvereinbarung bzw. den einzelnen Ausschluss dieses Artikels zurückgenommen worden.

Auf die AGB könnte man sich nur berufen, wenn der Kauf in der Annahme der Gültigkeit der AGB stattgefunden hat, d.h. wenn der Stempel "Umtausch ausgeschlossen" erst nach dem Kauf auf den Bon gedrückt wurde. Nur: Dann hätte man das sofort klären müssen.

Ich würde jetzt einfach in das Elektrogeschäft gehen und um Rücknahme der Ware gegen Geld ("Wandlung") oder um Umtausch gegen einen Gutschein oder einen anderen Artikel bitten. Meistens wird das aus Kulanzgründen gemacht. Und wie immer macht der Ton die Musik.

Eine Rückgabe muss ein Laden nicht akzeptieren, auch wenn man doppelt gekauft hat.

Es ist immer ein Entgegenkommen, wenn Ware zurückgenommen wird.

Ein Wasserkocher ist auch kein "Hygieneartikel". Das wäre ein Rasierapparat als Beispiel

Mondlachen 
Beitragsersteller
 11.04.2014, 15:04

Der Stempel in roten Schriftzügen prangt aber auf dem Kassenbon. Auch wurde meine Freundin nicht darauf aufmerksam gemacht das es ein so genannter "Hygieneartikel "ist. Ihrem Mann ging es allerdings genauso. Kurz vor Kassenbonübergabe an den Kunden, wird der Stempel wortlos draufgepatscht.

turalo  11.04.2014, 15:25
@Mondlachen

Ein Automatismus. Der Stempel kommt auch drauf, wenn Du Fußmatten für Dein Auto kaufst, oder einen Außenspiegel oder oder oder.

Deine Rechte bei Doppelkauf? Gibt es nicht, ist dein ganz persönliches Pech, einen Rechtsanspruch auf Rückgabe hast du somit nicht.

Kannst auf Kulanz des Händlers hoffen, ob er das Gerät zurücknimmt bleibt somit ihn ganz allein überlassen, zwingen kannst du ihn nicht. Kannst ihn ja darauf hinweisen, dass es ein Doppelkauf war und man sieht, dass das Gerät nicht mal ausgepackt wurde.

Es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht bei Käufen in Geschäften. Den Stempel braucht es also nicht einmal. Bietet der Händler nicht von sich aus eine Rücknahme an, is Essig.

Da es sich bei einem Wasserkocher wohl kaum um einen Hygieneartikel handelt, kann dieser auch bedenkenlos umgetauscht bzw. zurückgegeben werden.

Mondlachen 
Beitragsersteller
 11.04.2014, 14:58

Beim Kauf einer Kaffeemaschiene prangte auch so ein Stempel auf dem Kassenbon. Bei elektr. Zahnbürsten oder Epilierern würde ich so etwas auch noch verstehen. Auf Nachfage bei der Kassiererin kam nur die Antwort, das sie dazu die dienstliche Anweisung hätte.

turalo  11.04.2014, 14:42

Wenn der Laden das mitmacht. Zurücknehmen müssen sie ihn nicht.