eBay-Kleinanzeigen Rückgabe bei Defekt?

6 Antworten

Viel machen können wirst Du leider nicht. Du hast bei der Übergabe das Fahrrad geprüft (wie es sein sollte) und hast dann bezahlt. Der Käufer kann sich jetzt damit herausreden, dass er nicht weiß, was Du nach dem Kauf mit dem Fahhrad angestellt hast.

Eine andere Möglichkeit wäre, wenn Du es wirklich willst, ein Guthaben von einem Fachmann schriftlich geben lassen, dass der Kranz schon länger defekt war und den Verkäufer damit konfrontieren. Sollte er nicht darauf eingehen, kannst Du einen Anwalt einschalten.

Um welche Summe ging es denn?

chrissi1122 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 09:21

Okay vielen Dank. Der Spaß hat leider 125€ gekostet.

dresanne  21.09.2017, 09:23
@chrissi1122

Da würde ich etwas unternehmen. Schreibe erst einmal dem Verkäufer, dass Du eine Bestätigung vom Fahhradladen hast, dass der Kranz schon länger kaputt ist und Du den Kauf rückabwickeln willst. Sollte er sich weigern, schaltest Du einen Anwalt ein. Schreibe ihm gleich, dass es dann teuer für ihn wird.

Solche Leute liebe ich, die ihre defekten Sachen als guter Zustand verkaufen.

FelixLingelbach  21.09.2017, 11:15
@chrissi1122

Solche Kränze, ich nehme an, das Kettenblatt ist gemeint, sind nicht kaputt, sie sind verschlissen. Verbogene Zähne kann man gerade biegen, verschlissene Kränze muss man austauschen. 

Ich bezweifele, dass der Verkäufer das gewusst hat.

Alle Zahnkränze verschleißen. Und alle lassen sich austauschen. Glück braucht man dazu keins, nur Ahnung. Hattest du mit dem Chef im Radladen gesprochen?

Leute im Radladen blocken gern ab. Die wollen verkaufen und dein Teil haben sie nicht. Die Hände wollen sie sich für dich auch nicht schmutzig machen, denn daran verdienen sie nichts. Du hast das Rad nicht bei ihnen gekauft.

Dazu kommt, dass es mit dem Austausch eines Zahnkranz nicht getan ist, denn der neue würde nicht mit der alten Kette, die neue Kette dann nicht mit den anderen Zahnkränzen zusammen funktionieren. Also alles neu. Die Reparatur würde zu Recht an die 100 Euro kosten und die willst du nicht bezahlen. Das weiß der Fachmann. Deshalb hat er auch gleich im Hinterkopf, dass er dir ein neues Rad andrehen könnte.

Du hast das Rad nicht ordentlich Probe gefahren. Dein Problem.




Deine Chancen gehen gegen Null. Erspar dir den Ärger und mach es nächstes Mal besser.

Also erstmal muss er nicht angeben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Dieser Begriff ist auch eher umgangssprachlich. Rechtlich stellt sich die Frage eher so:

"Entscheidend ist, ob Sie nach dem BGB als „Verbraucher“ oder als
„Unternehmer“ anzusehen sind. Den im Alltag oft verwendeten Begriff des
„Privatverkaufs“ kennt das Gesetz hingegen nicht."

"Sie sind Verbraucher, wenn Sie einzelne, gebrauchte
Gegenstände aus Ihrem Privathaushalt verkaufen – zumindest, wenn es sich
dabei um „haushaltsübliche“ Mengen handelt. Bei großen Stückzahlen,
oder wenn es sich überwiegend um Neuware handelt, kann es die
Rechtsprechung teilweise anders sehen."

Zitat: https://de.dawanda.com/cms/c/de/Verkauferportal/26-Rechtsportal/86-Grundlagen-Verkaufsstart/p438-Gewerblich-oder-privat

Du könntest jetzt versuchen, ihm zu beweisen, dass er von dem Defekt wusste. Wenn dies so wäre, wäre es ein Betrug und du könntest vom Kaufvertrag zurücktreten.

Das zu beweisen und es auch rechtlich Durchzusetzen ist aber sehr aufwendig und lohnt sich bei der Schadenssumme vermutlich nicht.

Kein Anwalt wird sich einem Fall annehmen, bei dem der Schadenswert so gering ist.

Kurzum, leider hast du Pech gehabt. Nächstes mal jemanden mitnehmen, der sich auskennt und solche Mängel erkennt.

"Muss ein Verkäufer angeben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, damit er Rückgaben ausschließen kann? "

Nein. Rückgaben sind bei Privatverkäufern immer ausgeschlossen.

Wie lange ist der Kauf her, Wie oft und welche strecken bist Du mit dem Rad gefahren? Die Beweislast liegt bei Dir und auch der Privatverkäufer kann die berechtigte Sachmängelhaftung nicht ausschliessen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=62966&pos=0&anz=1

Wenn Du zweifelsfrei nachweisen kannst, dass der Schaden nicht durch Dich verursacht wurde, hat der Verkäufer allerdings das Recht zur Nachbesserung / Nacherfüllung vor der Geldwückgabe / Rückabwicklung:

https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php

Mojoi  21.09.2017, 12:00

gelöscht

chrissi1122 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 11:41

Bin nur gestern hier und da ein bisschen in der Stadt rum gefahren. Kauf war am Samstag aber das Fahrrad ist nachweisbar erst seit gestern Nachmittag bei mir also kann so viel Verschleiß gar nicht durch mich entstanden sein.

haikoko  21.09.2017, 11:54
@chrissi1122

Lass Dir das vom Händler bestätigen und weise den Verkäufer auf seine Nachbesserungspflicht hin.

Mojoi  21.09.2017, 11:58
@chrissi1122

Mit verschlissenen Teilen ist bei Gebrauchtwaren zu rechnen. Das ist per se erst mal kein Mangel.

Es müssten in der Warenbeschreibung deutliche Hinweise zu finden sein, dass mit dieser Art des Verschleißes nicht zu rechnen ist, damit hier ein Mangel vorliegen könnte.

Beispiele:

"Wie neu, kaum gefahren, voll fahrbereit, halbes Jahr alt, 500km damit gefahren, alles topp, gut in Schuss"

Da das Fahrrad offensichtlich schon beim Verkauf kaputt war...

Ein Sachverhalt, den DU beweisen musst. Keine Beweislastumkehr bei Verkäufen von Verbrauchern.

 und der Verkäufer davon nichts in der Beschreibung oder mir gegenüber erwähnt hat (ich habe einen Zeugen), müsste sich doch hierbei was machen lassen,

Das siehst du richtig.

Muss ein Verkäufer angeben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, damit er Rückgaben ausschließen kann?

Der Verkäufer muss die Rückgabe / die gesetzliche Sachmängelhaftung wirksam vor Vertragsabschluss ausschließen. Dazu reicht es nicht, dass er darüber informiert, dass er als Verbraucher verkauft. Auch ein Verbraucher als Verkäufer unterliegt der Sachmängelhaftung.

Noch my two Cents dazu: Was genau ist mit kaputtem Kettenkranz gemeint? Wenn der Kranz lediglich verschlissen ist und dieser Verschleiß zum Alter des Fahrrades passt, dann ist das kein Mangel. Es sei denn wiederum, dass der Verkäufer das Fahrrad ausdrücklich als funktionsfähig beschrieben hat.