Hab ich frei wegen Prüfung?
Hallo,
ich bin Auszubildende und schreibe nächste Woche endlich meine schriftliche Abschlussprüfung. Ich frage mich, ob und wann mein Ausbildungsbetrieb mich aufgrund der Prüfung freistellen muss. Ich werde aus dem Internet und dem BBiG nicht wirklich schlau. Im Internet sind die Aussagen in den Beiträgen auch immer unterschiedlich.
Ich frage mich:
- Muss ich am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung nach der Prüfung arbeiten gehen?
- Muss mich mein Ausbildungsbetrieb gesetzlich am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freistellen? (ich weiß dass Minderjährige Azubis freigestellt werden müssen. Gilt das aber inzwischen auch für Volljährige?)
- Muss ich am Tag der mündlichen Prüfung (einige Wochen später) nach der Prüfung arbeiten gehen?
Ich konnte meinen zuständigen Ausbildungbetreuer nicht erreichen. Ich muss die Infos aber morgen wissen.
Wisst ihr Bescheid? Danke
2 Antworten
Moin,
der Betrieb muss Dich für die Zeit der Prüfung freistellen. Davor und danach ist Kulanz. Wenn er also will, dass Du nach der Prüfung arbeiten kommst, musst Du hin.
Ebenso vor der Prüfung. Wenn Deine Prüfung um 14 Uhr ist, könnte er Dich vormittags in den Betrieb holen, wenn er gemein ist.
LG, Volker
Bei uns gilt es inzwischen auf für Volljährige Azubis, dass die am Tag vor der Prüfung freigestellt werden. Der Betrieb muss dich für die Prüfung freistellen. Ob dieser das den ganzen Tag macht oder dich vor oder nach der Prüfung in den Betrieb holt, ist deinem Chef überlassen.