Urlaub für die Mündl. Prüfung?
Ich arbeite seit meiner bestandenen Abschlussprüfung als Steuerfachangestellter und habe in 10 Tagen meine mündliche Abschlussprüfung.
Muss ich also für die mündliche Prüfung einen Tag Urlaub nehmen da ich ja momentan Vollzeit arbeite innerhalb der Woche? Oder muss mir der Tag frei gewährt werden?
Danke im Voraus
2 Antworten
du hast die Prüfung zum Steufa noch nicht bestanden .....
da die mündliche Prüfung Bestandteil der Abschlußprüfung ist.
erst NACH bestehen der Mündlichen Prüfung bist du SteuFa
und nope, lt. IHK muss der Arbeitgeber für die Vorbereitung auf das Mündliche nicht freistellen, es ist Urlaub zu nehmen
Für die Vorbereitung wirst du nicht beurlaubt vom Arbeitgeber, aber für den Prüfungstag wirst du freigestellt und musst daher keinen Urlaub nehmen. Zumindest war es damals bei mir so. Wenn du dir unsicher bist, frag am besten mal bei deinem Arbeitgeber nach. Normalerweise müsste es immer noch so sein.