Soll man die Freistellung unterschreiben?
Ich habe bis zum Ende des Monats gekündigt. Kann sein, dass ich Hälfte des Monats freigestellt werde, weil wir nicht viel zu tun haben.
Ich kenne meinen jetzigen Chef. Er wird es mir schriftlich vorsetzen, dass er mich freistellt. Spricht ja nichts gegen. Aber soll ich so ein Papier gegenzeichnen? Oder wäre es keine gute Idee? Wichtig für mich ist ja nur, dass ich trotzdem das volle Gehalt bekomme. Weil arbeiten möchte ich ja bis zum letzten offiziellen Arbeitstag. Das Freistellen wäre allein seine Entscheidung.
Manche sagen, es wäre in Ordnung sowas zu unterschreiben, andere Leute sind nicht dieser Meinung. Ich denke, solange dort nur steht, ich werde freigestellt, geht das doch in Ordnung. Oder wie sieht das aus?
5 Antworten
Ob Du das unterschreibst oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn der AG Dich freistellt, ist das so.
Allerdings muss er Dich dann bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen.
Stellt er Dich frei, musst Du mal schauen, ob da nur etwas von "Freistellung" steht oder ob es sich um eine "unwiderrufliche Freistellung" handelt.
Bei einer widerruflichen Freistellung kann er evtl. vorhandene Überstunden in die Freistellung einrechnen aber keinen Resturlaub da er Dich dann während der Freistellung zur Arbeit "zitieren" kann.
Bei einer unwiderruflichen Freistellung kann der AG sowohl Überstunden als auch Resturlaub einrechnen, weil Du dann mit Sicherheit nicht mehr zur Arbeit gerufen werden kannst.
Diese "Unterschrift" bei einer Kündigung/Freistellung bedeutet i.d.R. ja nur, dass Du das Schreiben erhalten hast. Da das eine einseitige Willenserklärung ist, brauchst Du Dein Einverständnis ja nicht erklären
Sofern dort steht er stellt dich aus betrieblichen Gründen frei ist alles ok, weil dann muss er dennoch den Lohn zahlen
Die Gründe der Freistellung sind unerheblich.
Das trifft aber nur zu für Freistellungen in Zusammenhang mit einer Kündigung.
Es besteht bei Freistellung stets der Anspruch auf Entgelt fort.
Das ist richtig bei einer Freistellung wie im Fragefall. Ansonsten gibt es auch Freistellungen, bei denen kein Entgeltanspruch besteht.
bei einer Freistellung wie im FragefallKonkret geht es
Für anderes gäbe es sicher eine andere Fragestellung.
Bei Freistellungen ohne Entgeltanspruch, liegt die Freistellung i.d.R. im Interesse des Mitarbeiters. Ausbildung / Qualifizierung / Arbeit im Konzernunternehmen usw.
Wenn der Chef Deine schriftliche Bestätigung wünscht, spricht nichts dagegen. Das Arbeitsverhältnis endet erst am 31.05., und bis dahin steht Dir Dein regulärer Lohn zu, ob Du nun am Arbeitsplatz oder zu Hause bist.
Aber natürlich liest Du Dir die Freistellungsvereinbarung vor Unterzeichnung durch. Wenn darin Dir nicht verständliche Klauseln oder Vorbehalte enthalten sind, la0 sie Dir erklären und ggf. streichen.
Musst halt gut aufpassen, was du genau unterschreibst.
Wenn da irgendwas von Aufhebungsvertrag oder ähnliches steht oder es dannach klingt, als würdest du auf deine Bezahlung verzichten. Unterschreibe besser nicht.
Die Freistellung ist eine Entscheidung Deines Chefs.
Dazu benötigt er weder Deine Zustimmung noch Deine Unterschrift.
Sie gilt, sobald er die Freistellung unterschrieben und Dir ausgehändigt hat bzw. an dem darin enthaltenen Datum.
Die Gründe der Freistellung sind unerheblich. Es besteht bei Freistellung stets der Anspruch auf Entgelt fort.