Ich habe falsch geparkt. Was nun?
ich war beim arzt und prakte das auto auf einen behindertenparkplatz. als ich ankam war ordnungsamt da und dazu noch der abschleppwagen. die frau sagte mir die strafe wären ungefähr 70 euro. dann noch 40 für das abschleppen. da wäre ich bei ca.110 euro jedoch finde ich hier im i-.net nur 35 euro strafe für parken auf behindertenparkplätzen. hat sich i-was im laufe der jahre geändert oder werde ich gerade als unwissende über den tisch gezogen? und ein freund von mir meinte ich könnte sie anklagen weil die schilder nicht sonderlich sichtbar waren und weil das rufen vom abschleppdienst nicht nötig war weil ich keinen behinderten daran hinderte dort zu parken ( waren mehrere parkplätze noch frei) danke lg
13 Antworten
Ob noch Plätze frei waren oder nicht spielt keine Rolle, das Parken ohne entsprechende Berechtigung ist verboten und die Ordnungsbehörden haben das Recht und die Pflicht den Parkplatz unverzüglich frei schleppen zulassen. 40 Euro für den Schlepper ist günstig eine Leerfahrt kostet normalerweis eum die 100 Euro. Aber die rechnungen wirst Du bald im Briefkasten haben. Ein Widerspruch ist natürlich möglich wird die gebühren aber entsprechend erhöhen.
Ob man jemanden behindert oder nicht, das ist hier egal. Von einem Behindertenparkplatz kann man IMMER sofort abgeschleppt werden.
Die Bussgeldsaetze haben sich auch vor relativ kurzer Zeit geaendert und sind hoeher geworden.
Wer auf einem Behindertenparkplatz parkt, egal wie lange, bekommt ein Knöllchen. Die Polizei fackelt auf solchen Extraplätzen nicht lange herum. Sorry, aber dein Fehler.
Genau das ist das Problem, es waren ja noch Plätze frei. Was ist wenn jeder so denkt wie Du, dann sind die Plätze weg. Viele von den "behinderten Parkplatzbesetzern" begreifen erst, wenn sie mal einen besetzten Rollstuhl 500 m Berg auf geschoben haben, dann begreifen sie was ein Angehöriger Leistet. ....... Es steht doch nur die Frage, hast Du es gewusst das Du Dich falsch gestellt hast ja/nein? Wenn Du ja sagen musst, dann nimm es hin, bezahle und hack es ab. Wenn, nein, streite.
Die Frage ist nicht ob er es nicht gewußt hat, sondern ob die Beschilderung korrekt ist. Unwissenheit schützt nun mal nicht vor Strafe.
Wenn der Schlepper schon vor Ort war, musst Du den auch bezahlen, zusätzlich zu den 35,- EUR. Wenigstens hast Du Dir die Mühe des Abholens Deines Autos gespart... Wie behindert muss man sein, um so 'was zu machen? Vielleicht kannst Du ja auch so einen Ausweis bekommen...
echt lustig... wenn dort nur so n minischild ist, weder was auf dem boden sonst i-was... es war ein versehen hab es übersehen. dh doch nciht das ich behindert bin .Oo