Muss man den abschleppwagen zahlen, wenn man vor ort ist und der Wagen wird dann wieder abgeladen?
Ich habe falsch geparkt, mein wagen wollten sie dann abschleppen, ich bin allerdings noch rechtzeitig gekommen. Der Abschlepper hat mir dann mein Auto gegeben aber nur gegen 170€ in bar. eine Quittung habe ich dann auch bekommen. Jetzt ist die strafe da 15€ wegen einer ordnungswiedrigkeit.
Kann ich die 170€ wieder zurückverlangen. habe ja niemanden behindert.
13 Antworten
Geld gibts nicht zurück. Du zahlst für die Anfahrt.
Nein, das Geld muss bezahlt werden, da der Abschleppauftrag durchgeführt wurde. Ob der Wagen tatsächlich abgeschleppt wurde, ist unerheblich, sobald der Abschleppwagen losfährt, darf er eine Rechnung stellen!
Ja klar. Denn für dich ist der Abschleppwagen ja angerollt und hat mit seiner arbeit begonnen. Aber ich glaube, man zahlt dann weniger. Oder das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Manche laden auch gar nicht wieder ab, sondern sagen, Pech gehabt. Auto ist jetzt drauf und wird jetzt auch weggefahren. Habe im Fernsehen auch schon gesehen, dass ein Auge zugedrückt wurde.
Ja, du musst die bisherige Arbeitszeit inkl. Anfahrt zahlen. ...Und man wird nicht "einfach so" abgeschleppt! Du hast jemanden behindert oder standest an einer Gefahrenstelle (Feuerwehrzufahrt oder so ähnlich)
das ist richtig so. du musst die anfahrt bezahlen. der abschleppwagen ist hingefahren und hat seine arbeit gemacht und musste auch wieder zurück, da sind dem unternehmen kosten entstanden und deswegen muss du das auch zahlen.