Wenn ein Geschäft schließt, verfallen dann Gutscheine von diesem Geschäft?

5 Antworten

Wenn ein Geschäft schliesst, dann hast du keine Möglichkeit mehr, die Gutscheine einzulösen. Übernimmt ein neuer Inhaber das Geschäft, kannst du die Gutscheine auch nicht einlösen, denn der Vorbesitzer hat dafür das Geld kassiert. Handelt es sich um eine Insolvenz, dann die Ansprüche (Wert der Gutscheine) beim Insolvenzverwalter anmelden.

KeativPixie  13.12.2013, 09:27

och ontariolein ... mich zuerst blöd anmachen und dann selber sau dumme fehler machen

da steht nirgends das es einen neuen inhaber gibt sonder nur das es geschlossen wurde.. warum auch immer

und natürlich hat er das recht die gutscheine einzulösen wenn der neue inhaber ein sog. rechtsnachfolger ist

hochmut kommt vor dem fall.... das tut deinem ego bestimmt nicht gut, aber du darfst mich weiter unberechtigter weise blöd anmachen. wie wäre es wenn du über meine legastenie her ziehst??? nur so als tipp

Ontario  13.12.2013, 12:42
@KeativPixie

Hast du schön von Scaver abgeschrieben. Ich sehe keine Ansätze, dich in irgendeiner Form angemacht zu haben. Habe nur Möglichkeiten aufgezeigt, was wäre wenn. Nicht mehr und nicht weniger.

KeativPixie  13.12.2013, 18:31
@Ontario

lol... ist mir nicht wirklich wichtig was du denkst. aber schau mal wann wer was geschrieben hat

Ja, dann hat derjenige Pech gehabt. Es gibt keine Möglichkeit, einen Gutschein einzulösen, wenn es kein Geschäft mehr gibt. Und auf den Gegenwert in Bar hat man von vorn herein keinen Anspruch. Man hat auch keinen Anspruch auf Auszahlung einer Restsumme, wenn man einen Gutscheinwert nicht vollständig beansprucht. Wenn du also nen 50€-Gutschein hast und das Teil, das du dafür kaufst nur 45 kostet, kannst du dir den 5er auch nicht auszahlen lassen.

wenn es verkauft wird, an einen neuen besitzer, kauft er die gutscheinverpflichtung mit

dann muss er sie einlösen, hätte er bei seinem kaufpreis (der firma) bedenken müssen

geht es pleite etc, siehe pixie

geht das unternehmen in die insolvenz fliesst es mit in die insolvenzmasse. dann müsstest du dich mit dem insolvenzverwalter in verbindung setzten. sehr aufwendig mit geringen aussichten auf erfolg. wenn überhaupt bekommst du nur ein teil zurück

schliesst das unternehmen einfach hast du pech gehabt. sofern es nicht betrügerisch gehandelt hat und noch einen tag vor der schliessung noch gutscheine verkauft hat

Scaver  13.12.2013, 10:20

schliesst das unternehmen einfach hast du pech gehabt.

Das stimmt nicht. Verbindlichkeiten enden nicht mit der Geschäftsaufgabe. Die Verbindlichkeiten bleiben bis zum Ablauf der Verjährung (in der Regel nach 3 Jahren zum Jahreswechsel) bestehen. Die Details, z.B. WER dafür aufkommen muss, unterscheiden sich allerdings in den Rechtsformen (AG, GmbH, GbR usw).

Ansonsten könnte ja jeder Schulden (= unbezahlte Verbindlichkeiten) anhäufen und dann den Laden einfach schließen.... wozu bräuchte man dann noch die Insolvenz.

Bei der Insolvenz hast Du ansonsten aber Recht.

er muss nur die gutscheine einlösen wenn er der rechtsnachfolger ist. nur weil er die räume und die ware übernimmt ist er noch lange nicht verpflichtet die einzulösen

Richtig. Besteht eine Rechtsnachfolge, ist der neue Inhaber verpflichtet, diese Verbindlichkeit zu übernehmen. Wenn es keine Rechtsnachfolge gibt, gilt obiges (je nach Rechtsform ist der ehemalige Inhaber, Vorstand etc. weiterhin an die Verbindlichkeit gebunden).

KeativPixie  13.12.2013, 10:36
@Scaver

die meisten geschäfte sind gmbh´s. mit einer juristuschen person als gesellschafter, wer ist dann dafür haftbar ???

KeativPixie  13.12.2013, 09:30

habe überlesen das jemand das geschäft verkauft hat.. sorry wie blöd von mir

er muss nur die gutscheine einlösen wenn er der rechtsnachfolger ist. nur weil er die räume und die ware übernimmt ist er noch lange nicht verpflichtet die einzulösen

Wenn kein Nachfolger diese Firma übernimmt, Ja. Wenn ein Nachfolger das Geschäft (Firma) übernimmt, dann kann man sie in der Regel auch da einlösen. Meist werden namentliche Gutscheininhaber angeschrieben, dass sie ihre Gutscheine, wegen Geschäftsaufgabe, einlösen sollen.