Gutschein Fallschirmsprung Rückgabe?
Mich würde die Rechtslage in folgendem Fall interessieren
Im Mai wurde mir ein Fallschirmsprung geschenkt
Es wurden seit dem 4 Termine abgesagt wetterbedingt
Jeder frühstmögliche alternativ Termin war mehrere Wochen entfernt, so das es sich bis heute hinzieht
Nach heutiger Absage wurde mir ein Alternativ Termin für September angeboten
Versteht mich nicht falsch
Für das Wetter kann das Unternehmen nichts, das kritisiere ich auch nicht
Nur wie lange muss ich das mitmachen wenn ich halt der Pechvogel mit schlechtem Wetter bin ?
Ich gebe dem Unternehmen in soweit schuld das sie der schon bezahlten Dienstleistung nicht nachkommen und eigentlich dafür Sorge tragen müssten ihre Kunden auch bedienen zu können
Sprich keine neuen Springer anmelden und Termine vergeben oder mehr Personal organisieren
Die Kernfrage ist also:
Wie lang muss ich damit leben?
Tatsächlich wie denen beliebt ?
Oder kann ich das Geld für den Gutschein zurückfordern um die Leistung woanders zu beziehen ?
4 Antworten
Entschuldige mal: du bekommst ein Gutschein als Geschenk!!
Du musst damit so lange leben wie es eben dauert. Alles andere wäre ein Sicherheitsrisiko und auch sicher demjenigen recht der dir diesen Gutschein geschenkt hat.
Geld zurückfordern? Es ist nicht dein Geld - es ist ein Geschenk. Die Dienstleistung woanders beziehen macht keinen Sinn denn Wetter ist Wetter.
Was gibt es da zu entschuldigen?
Das Stück Papier ist nicht das was man mir schenken wollte
Und den Sprung kann ich auch woanders machen
Damit wäre der Zweck des Geschenks weit mehr erfüllt als jetzt
Aber es geht doch garnicht drum moralisch richtig zu handeln
Mich interessiert mein Recht!
Und da den Gutschein meine Frau bezahlt hat .....
Und weil du es anscheinend überlesen hast...
Das Wetter mache ich nicht zum Vorwurf
Sondern die Tatsache nicht zeitnah Ersatz anbieten zu können
Dafür müssten sie doch eigentlich Sorge tragen durch mehr Personal und weniger neu Kundschaft
wie die Gültigkeit und die Rücktrittsbedingen geregelt sind, das steht in keinem Gesetz, sondern im Kaufvertrag bzw. in den AGBs oder sogar auf dem Gutschein. Solche Vertragsbedingungen kann jeder Anbieter, ob gewerblich oder Verein, selber bestimmen.
.. einfach mal nachlesen !
Ok
Werde danach suchen
Danke
Es dürfte hier keine rechtliche Vorgabe geben. Das heißt, der Gutschein ist unbegrenzt gültig. Der Anbieter muss den Gutschein aber auch nicht zurücknehmen.
Man kann aber fragen, ob er das nicht doch macht.
Naja
Ich will die Leute mit denen man aus nem Flugzeug springt nicht verärgern
Von daher will ich nicht mein Geld zurück fordern wenn der nachher einfach nein sagen kann
(Ich sage mein Geld weil meine Frau den Gutschein bezahlte)
Sind auf dem Gutschein irgendwelche Bedingungen aufgedruckt ?
Nein,
ich würde Ihnen eine Reihe von Terminen anbieten
welche genehm sind
Man muss sich nicht ewig hinhalten lassen
Da den Gutschein meine Frau bezahlt hat....
Ser Sinn liegt ja im einlösen, Nutzung der Dienstleistung
somit wird der Gegenstand des Vertrags nicht eingehalten !
Damit besteht, nach entsprechender Aufforderung ein Recht auf Rücktritt
Kann ich grad nicht sagen
Aber auf jedenfall keine langen Texte
Wenn dann nur ein Verweis auf irgendwas
Würden sie sich damit rausreden können mir jetzt "irgendeinen" Termin anzubieten? Egal ob ich da arbeiten bin oder eine geplante OP hab?