Einhandmesser in der Öffentlichkeit verloren und von polizei gefunden?
Hallo ich bin 17 und habe neulich mein Einhandmesser verloren, als wir vor der polizei weg gerannt sind (haben uns nicht gesehen).
Das Problem an der Sache ist das sie das messer scheinbar gefunden haben. Die polizei kennt meine finger abdrücke aber noch nicht und ich bin auch noch nicht vorbestraft, muss mir allerdings einen neuen Ausweis machen da ich meinen verloren habe und man da ja seinen Fingerabdruck abgeben muss.
Demnach ist die frage was in dem fall die ungefähre strafe ist die auf mich zukommt oder ob der fingerabdruck garnicht mit fingerabdrücken von ordnungswidrigkeiten abgeglichen wird.
danke schonmal im voraus
7 Antworten
Du darfst ein Einhandmesser nur nicht führen, wenn du kein besonderes Führungsinteresse hast (Jagd, Fischerei, etc.). Ansonsten zählt es unter das Führverbot, was dann nach dem WaffG eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Bei Ordnungswidrigkeiten wird nur nach eigenem Ermessen ermittelt. Zudem kann man auch die Verhältnismäßigkeit prüfen - wie sinnvoll es ist, wegen einem Einhandmesser Fingerabdrücke zu nehmen. Glaub mir, da passiert nix, weiß ja nicht, was du sonst für Sendungen siehst.
Ja, jetzt ist das Messer, welches du gar nicht hättest besitzen dürfen, weg.
Wegen der Fingerabdrücke musst du dir keine Gedanken machen. Die dienen nur der Identifizierung in Bezug auf den Ausweis, also dass du wirklich die Person auf dem Ausweis bist, sollten hier Zweifel bestehen.
Ja, Problem ist nur dass das Mitführen des Messers in der Öffentlichkeit strafbar ist, der Besitz ist sogar legal
Der Besitz ist ab 18 legal, richtig. https://www.gutefrage.net/frage/einhandmesser-in-der-oeffentlichkeit-verloren-und-von-polizei-gefunden#answer-451371815
Das ist richtig, aber ich nehme an, dass auch in dem Fall, würde man ihm das nachweisen, etwas auf ihn zukommen würde.
Achso ich habe deinen Kommentar falsch verstanden, ich dachte du meintest er hätte sich nicht Strafbar gemacht weil man ihm nicht nachweisen kann dass es ihm gehört hat.
welches du gar nicht hättest besitzen dürfen,
warum nicht?
Siehe die Links und andere Antworten hier.
kannst du nicht erklären wie du zu der (falschen!) Behauptung kommst?
Reden wir hier aneinander vorbei? Was ist falsch an meiner Behauptung?
Einhandmesser = keine Waffe, kein verbotener Gegenstand. Besitz ohne Alterseinschränkung erlaubt, fällt lediglich unter §42a (Führen = OWI)
Ach das meinst du. Naja, ganz sauber ist das trotzdem nicht, auch wenn es "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist.
Das kommt in die Sammlung "verboten Gegenstände".
Wenn du mit deiner Schule die Wache besuchst, siehst du dein Messer wieder ; - )
Sammlung "verboten Gegenstände".
falls dann sorgt das da für Gelächter
Nein, da wird nichts abgeglichen. Das Messer wird vernichtet und damit ist die Sache erledigt. Es sei denn, du kommst auf die dämliche Idee, bei der Pol nach dem Verbleib des Messers nachzufragen :D
Wer unerlaubt ein Messer führt, das nicht schlechthin verboten ist, begeht nach §53 Nr. 21a WaffG eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.
Viel Spaß. Falls ihr eine Straftat begangen habt, weswegen ihr weggerannt seit, kommt das noch dazu.
Hier eine Quelle dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/verbotene-einhandmesser-was-ist-strafbar_182925.html
sind ohne grund weggerannt und wissen auch nicht wer ich bin
Naja dann, spar schonmal ein bisschen.
Die Frage ist aber ob man ihm nachweisen kann dass ER das Messer mitgeführt hat. Vielleicht gehört es einem Freund und er hat es sich auf einem Privaten Grundstück angesehen und seine Fingerabdrücke sind so auf das Messer gekommen.
🤨 Eher unwahrscheinlich. Ich denke einfach mal, dass das Messer vernichtet wird und gut ist.
Unwahrscheinlich aber nicht unmöglich
Das Messer kann von jemand anderen sein, er hats nur mitgeführt. Also weißte gar nicht, ob es ihm gehört.