Einhandmesser in der Öffentlichkeit verloren und von polizei gefunden?

7 Antworten

Du darfst ein Einhandmesser nur nicht führen, wenn du kein besonderes Führungsinteresse hast (Jagd, Fischerei, etc.). Ansonsten zählt es unter das Führverbot, was dann nach dem WaffG eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Bei Ordnungswidrigkeiten wird nur nach eigenem Ermessen ermittelt. Zudem kann man auch die Verhältnismäßigkeit prüfen - wie sinnvoll es ist, wegen einem Einhandmesser Fingerabdrücke zu nehmen. Glaub mir, da passiert nix, weiß ja nicht, was du sonst für Sendungen siehst.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Recht, Polizei, Strafe)

Ja, jetzt ist das Messer, welches du gar nicht hättest besitzen dürfen, weg.

Wegen der Fingerabdrücke musst du dir keine Gedanken machen. Die dienen nur der Identifizierung in Bezug auf den Ausweis, also dass du wirklich die Person auf dem Ausweis bist, sollten hier Zweifel bestehen.

NewMemer69  24.04.2022, 20:16

Das Messer kann von jemand anderen sein, er hats nur mitgeführt. Also weißte gar nicht, ob es ihm gehört.

M10001  24.04.2022, 20:20
@NewMemer69

Ja, Problem ist nur dass das Mitführen des Messers in der Öffentlichkeit strafbar ist, der Besitz ist sogar legal

annie80  24.04.2022, 20:21
@NewMemer69

Das ist richtig, aber ich nehme an, dass auch in dem Fall, würde man ihm das nachweisen, etwas auf ihn zukommen würde.

M10001  24.04.2022, 20:23
@NewMemer69

Achso ich habe deinen Kommentar falsch verstanden, ich dachte du meintest er hätte sich nicht Strafbar gemacht weil man ihm nicht nachweisen kann dass es ihm gehört hat.

ES1956  24.04.2022, 20:26
welches du gar nicht hättest besitzen dürfen,

warum nicht?

annie80  24.04.2022, 20:28
@ES1956

Siehe die Links und andere Antworten hier.

ES1956  24.04.2022, 20:30
@annie80

kannst du nicht erklären wie du zu der (falschen!) Behauptung kommst?

annie80  24.04.2022, 20:32
@ES1956

Reden wir hier aneinander vorbei? Was ist falsch an meiner Behauptung?

ES1956  24.04.2022, 20:33
@annie80

Einhandmesser = keine Waffe, kein verbotener Gegenstand. Besitz ohne Alterseinschränkung erlaubt, fällt lediglich unter §42a (Führen = OWI)

annie80  24.04.2022, 20:35
@ES1956

Ach das meinst du. Naja, ganz sauber ist das trotzdem nicht, auch wenn es "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist.

Das kommt in die Sammlung "verboten Gegenstände".

Wenn du mit deiner Schule die Wache besuchst, siehst du dein Messer wieder ; - )

ES1956  24.04.2022, 20:27
 Sammlung "verboten Gegenstände".

falls dann sorgt das da für Gelächter

Still  24.04.2022, 20:30
@ES1956

Ich kaufe ein "e"!

ES1956  24.04.2022, 20:32
@Still

Einhandmesser = keine Waffe, kein verbotener Gegenstand. Besitz ohne Alterseinschränkung erlaubt, fällt lediglich unter §42a (Führen = OWI)

Nein, da wird nichts abgeglichen. Das Messer wird vernichtet und damit ist die Sache erledigt. Es sei denn, du kommst auf die dämliche Idee, bei der Pol nach dem Verbleib des Messers nachzufragen :D

Wer unerlaubt ein Messer führt, das nicht schlechthin verboten ist, begeht nach §53 Nr. 21a WaffG eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

Viel Spaß. Falls ihr eine Straftat begangen habt, weswegen ihr weggerannt seit, kommt das noch dazu.

Hier eine Quelle dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/verbotene-einhandmesser-was-ist-strafbar_182925.html

xnton 
Beitragsersteller
 24.04.2022, 20:15

sind ohne grund weggerannt und wissen auch nicht wer ich bin

NewMemer69  24.04.2022, 20:17
@xnton

Naja dann, spar schonmal ein bisschen.

M10001  24.04.2022, 20:26

Die Frage ist aber ob man ihm nachweisen kann dass ER das Messer mitgeführt hat. Vielleicht gehört es einem Freund und er hat es sich auf einem Privaten Grundstück angesehen und seine Fingerabdrücke sind so auf das Messer gekommen.

NewMemer69  24.04.2022, 20:27
@M10001

🤨 Eher unwahrscheinlich. Ich denke einfach mal, dass das Messer vernichtet wird und gut ist.

M10001  24.04.2022, 20:28
@NewMemer69

Unwahrscheinlich aber nicht unmöglich