Wer kann ein Konto pfänden? Auch ein Vermieter?

10 Antworten

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Wer beispielsweise durch einen gültigen Mahnbescheid einen Vollstreckungstitel bekommt, kann mittels Gerichtsvollzieher in das Vermögen des Schuldners pfländen, insbesondere in die Konten.

Mal angenommen der jenige würde aber nicht mehr in der Wohnung wohnen und ist dann auch woanders nicht gemeldet...und nicht auf findbar...was passiert dann?

mit einem rechtskräftigen Titel (also Urteil oder Vollstreckungsbescheid) kann der Vermieter 30 Jahre lang Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen.

Im übrigen eine nicht titulierte Mietforderung verjährt nach 3 Jahren.

Sicher kann der Vermieter über ein Amtsgericht die Pfändung oder die Eidesstattliche versicherung einklagen, wenn lange eine Zahlung ausbleibt. Das passiert wohl aber noch nicht gleich in den 3 Monaten, sondern kann sich ein wenig hinziehen. Konto-pfändungen sind natürlich machbar, solange du kein ALG II oder ein Pfändungsfreies Konto (P-Konto) hast, von dem nichts gepfändet werden darf

Willyboy966  07.09.2011, 14:38

Ein P-Konto ist nicht pfändungsfrei! Das ist ein Irrtum! Es sind nur 1.023 Euro im Monat frei und zwar ist es dabei auch egal, wo die her kommen, aber alles, was mehr eingeht, geht zu 100% weg!

Prosber  07.09.2011, 15:10
@Willyboy966

Na, dann werden die Bürger mit dem Begriff aber sehr in die Irre geführt, finde ich

DLink 
Beitragsersteller
 07.09.2011, 14:26

Mal angenommen der jenige würde aber nicht mehr in der Wohnung wohnen und ist dann auch woanders nicht gemeldet...und nicht auf findbar...was passiert dann? Mache mir nur Sorgen um jemanden!

Tunneleule  07.09.2011, 14:32
@DLink

Als Vermieter würde ich eine Strafanzeige machen, der Mieter kommt auf eine Fahndungsliste und wird bei der nächsten Verkehrskontrolle verhaftet. Zudem würde ich als Vermieter den ehemaligen Mieter beim Wohnungseigentümerverein melden ebenso bei der Schufa.

Es geht nicht um Rache, sondern darum dass die Wohnungsbesitzer zusammenhalten und Mietnomaden, die einen Eigentümer in den Ruin treiben können, das Handwerk legen.

Ehrlich gesagt, wenn Du der Mieter bist, ich würde mich freiwillig stellen.

XtraDry  07.09.2011, 14:35
@DLink

Solange das Konto bekannt ist, kann es dennoch gepfändet werden, der Schuldner muss dafür nicht auffindbar sein...

helmutgerke  07.09.2011, 15:00
@Tunneleule

einer der drei Monate Mietrückstände - aus Gründen welche auch immer - hat, kommt mit Sicherheit auf keine Fahndungsliste.

Strafanzeige wegen Schulden, oder wie?

Tunneleule  08.09.2011, 17:40
@helmutgerke

Wer zu seinen 3 Monatsmieten Rückstand steht und alles unternimmt, um den Schaden in Grenzen zu halten, nein.

Aber Mietnomaden können durchaus eine kostenlose Wohnung zugeteilt bekommen, mit vergitterten Fenstern. Straftatbestand Betrug.

Hier wird den Mietbetrügern die Hölle heiss gemacht: http://www.mietnomadenschutz24.de/?campaignId=820

Wenn jemand seine Miete nicht zahlen kann, dann geht er sofort zum Sozialamt und lässt sich beraten.

Es ist unfair gegenüber dem Vermieter, ihn drei Monate lang auf das Geld warten zu lassen. Vielleicht braucht der das Geld vielleicht dringend, um einen Kredit abzubezahlen.

abgesehen von fristlose Kündigung und Räumungsklage könnte dem Schuldner ein Mahnbescheid ins Haus flattern.

Aus einem Mahnbescheid wird bei Nichtzahlung sich ein Vollstreckungsbescheid entwickeln und dann kann der Gläubiger unter anderem einen Antrag auf Kontopfändung stellen.

Reicht das zunächst an Informationen?