Was passiert mit den eingenommenen Nebenkosten?

10 Antworten

Unsere Mieter zahlen Miete und Nebenkosten an den Verwalter. In einem Betrag. Der Verwalter führt für jeden Vermieter ein Konto. Dort geht das Geld der Mieter rauf. Der Verwalter überweist den Vermietern die monatliche Miete. Gleichzeitig bucht er das Hausgeld vom Konto des Vermieters ab. Weil ja auch Rücklagen anfallen für zukünftige Sanierungen oder Modernisierungen.

Nebenbei hat der Verwalter noch ein eigenes Konto, von dem Gebühren und Abgaben bezahlt werden. Steuern, Versicherungen, Abfall, Heizungskosten, Warmwasser, Treppenhausstrom, Rechnungen der Handwerker, Gutachten usw...Für alle Vermieter.

Am Jahresende wird alles zusammen gerechnet und der Wirtschaftsplan für das neue Jahr festgelegt, also das Hausgeld für alle Vermieter und die Miete für alle Mieter neu berechnet.

In dem Zuge werden auch die Nebenkosten, welche man den Mietern zurechnen darf, neu berechnet.

Der Vermieter sieht in unserem Fall nichts von den Nebenkosten.

Man kann natürlich auch ohne Verwalter direkt mit seinen Mietern abrechnen. Mir ist das persönlich zu streßig. Die Mieteinnahmen müssen eh alle versteuert werden. Also warum sollten wir den Mietern mehr Geld abknöpfen, welches am Ende der Fiskus bekommt?

Monty2309 
Beitragsersteller
 13.01.2021, 21:41

Wir haben eine Hausverwaltung an die Hausgeld bezahlt wird.. ich habe noch nie weitere Dinge an die Hausverwaltung bezahlen müssen. Also frage ich mich was mit den Nebenkosten der Mieter passieren würde, wenn man meine Wohnung vermietet.. wenn vorher doch nichts war, dürfe sich doch nichts ändern oder?

BenniXYZ  13.01.2021, 21:58
@Monty2309

Nein, da hast du Recht. Dann ändert sich nichts. Es sei denn, es ziehen mehr Menschen ein. Dann wird der Warmwasserverbrauch höher und das schlägt womöglich auf die Nebenkosten.

Der Vermieter zahlt davol Heizkosen, Wasserkosten, Müll etc. Es wird 1x im Jahr verrechnet. Hast Du Zuviel gezahlt, bekommst Du einen Teil zurück

Bei einer Mietwohnung fallen diverse Nebenkosten für den Vermieter an, die durch den Besitz, die Instandhaltung und die Verwaltung seines Wohneigentums entstehen und regelmäßig anfallen.

Der §556 BGB regelt, welche Kosten sich der Vermieter vom Mieter zurückholen kann.

Umlagefähige Nebenkosten (sogenannte Betriebskosten) sind Grundsteuer, Kosten der Wasserversorgung, Kosten der Entwässerung, Heizkosten, Warmwasserkosten, Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, Kosten der GartenpflegeKosten der Gartenpflege, Kosten der Beleuchtung, Kosten der Schornsteinreinigung, Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, Kosten für den Hauswart, Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder Breitbandverteiler, Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege.

Bei all diesen Kosten geht der Vermieter in Vorleistung und holt sich die Ausgaben über die Betriebskostenabrechnung vom Mieter wieder zurück.

Alles Gute für dich!

Der Vermieter oder die Hausverwaltung bezahlt davon dann alles was in den Nebenkosten enthalten ist wie zB Müllabfuhr,Strassenreinigung,Kabelanschluss,Wasser Abwasser und alle Kosten die rund um das Heizen entstehen.Wenn von Dir zu viel gezahlt wurde bekommst Du was zurück,war es zu wenig dann bekommst Du eine Nachforderung.

Der Vermieter bezahlt damit die Nebenkosten.