Hilfe bei Heizkostenabrechnung
Hallo, ich habe heute meine Heizkostenabrechnung von der Firma Techem bekommen, und habe so meine Zweifel ob diese richtig ist.
Bei meiner Abrechnung vom 01.04.2012 bis 31.03.2013 habe ich 1428 Einheiten verbraucht, und 133,80 Euro Guthaben erstattet bekommen. Bei meiner heutigen Abrechnung vom 01.04.2013 bis 31.03.2014 habe ich 92 Einheiten verbraucht, und habe nur ein Guthaben von 214,16 Euro erstattet bekommen! Ich habe also 1336 Einheiten weniger verbraucht und bekomme nur 80,36 Euro mehr erstattet als im Vorjahr! Das kann doch nicht richtig sein!!! Kann mir das jemand erklären? Ich habe die zwei Rechnungen zugefügt.
2 Antworten
Grundsätzlich kann von den Einheiten eines Heizkostenverteiler nicht auf die Kosten geschlossen werden. Die gesamten Kosten,die jedes Jahr variieren, werden den gesamten Einheiten gegenüber gestellt um einen Kostenbetrag je Einheit zu erhalten.
Leider kann ich die Abrechnungen nicht richtig anschauen, sie werden beim vergrößern unscharf.
Folgendes muss geprüft werden.: Gesamteinheiten des Hauses letztes Jahr zu diesem Jahr, Kosten im Vergleich und kann der errechnete Wert je Einheit stimmen?
Gab es einen Technikwechsel von Verdunstet auf elektronisch? Sind die Faktoren je Heizkostenverteiler gleich dem Vorjahr oder wurde vielleicht eine Korrektur nach VDI 2077 vorgenommen. Bei Einrohrheizungen wird das gemacht um die Abgabe der Rohrwärme zu berücksichtigen und durch die Korrektur erhöhen sich die Faktor der Heizkörper. Der gleiche Heizkörper mit dem gleichen Verbrauch kostet dann mehr.
Gab es Leerstand? Es kommt vor das der Leerstand nicht korrekt abgerechnet wird.
Auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen. Dann alle Rechnungen sichten ob die Kosten mit denen in der Abrechnung übeeinstimmen. Dann Position für Position mit der Abrechnung aus dem Vorjahr vergleichen und sich die Abweichungen erklären lassen.
Gruss schilldi
Sind Kosten hinzugekommen die letztesJahr nicht abgerechnet wurden.
Die Korrektur nach VDI ist lediglich eine Empfehlung von dem Verein deutscher Ingenieure.
Diese Korrektur darf 2 Jahre angewendet werden, danach wird Sie nicht mehr verwendet.
Das bedeuet das nach der 2. Abrechnung nach VDI es zu ordentlichen Verschiebungen kommen wird, noch deutlicher als mit VDI.
Der Eigentümer muss sanieren um hier besser da zu stehen.
Einen Rückschritt zu veralteten Messgeräten und bisheriger Abrechnung kann der Mieter/Bewohner nicht verlangen. Die elektronischen Heizkostenverteiler sind für die Erfassung der Einrohrheizung zugelassen und aus dem Vertrag kommt der Eigentümer auch nicht ohne Kosten raus.
Gruss schillid
guck dir deine Abrechnung genau an. Gesamteinheiten - Gesamtkosten und einzelverbrauch. In den letzten Jahren ist das immer so. Durch Kostensteigerung macht sich Verbraucheinsparung nicht so stark bemerkbar. Ergo sparen bringt nix. Fördert nur den Schimmel
Hallo ,wir rechnen auch nach VDI ab, kann einer der Niedrigverbaucher einen Rückschritt verlangen?