rückzahlung von nebenkosten ans sozialamt

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Eine Gutschrift aus einer Betriebskostenabrechnung gilt als Einkommen. Deshalb sind BK-Abrechnungen immer der Arge zur Prüfung vorzulegen. Diese veranlasst dann einen Änderungsbescheid, in welchem die Verrechnung des Guthabens vorgenommen wird. Erstattungen von Nachzahlungen sind schriftlich zu beantragen und erfolgen, insofern die Angemessenheit der Kosten festgestellt wird. Das sind aber immer Einzelfallentscheidungen, auf die man sich berufen kann. Es darf nicht pauschal nach Tabellen vorgegangen werden. Stromabrechnungen des Energieversorgers sind irrelevant, da Strom nicht zu den Kosten der Unterkunft gehört sondern als Festbetrag bei den Lebenshaltungskosten involviert ist. Solche Gutschriften sind also kein Einkommen.

Der "warmAnteil" wird ja nicht in voller Höhe vom Amt getragen. D.h. das Amt springt ja auch nicht bei Nachzahlungen ein. Ich sehe es schon etwas anders. Lass das Guthaben vielleicht auf die nächsten Nebenkosten anrechnen oder sie auch senken.

Strom: Bei Strom, der nicht zum Heizen verwendet wird, bleib die Rückzahlung insoweit außer Betracht, als die Zahlungen aus dem Regelsatz geleistet wurden.
Der Anteil einer Stromrückzahlung, der sich auf einen Zeitraum vor dem Leistungsbezug bezieht, darf und muss angerechnet werden.
Gas und sonstige NK-Rückzahlungen werden müssen der ARGE voll zurückerstattet werden, ggf. gemindert um einen Warmwasser-Anteil, soweit dieser Anteil von der ARGE zuvor nicht übernommen wurde.

Sofern Deine Unterkunftskosten in voller Höhe übernommen wurden (in den Bescheid schauen!), enthalten sie die tatsächlichen Nebenkosten, die im Mietvertrag aufgeführt sind. Ausgenommen ist die Energie, die zum Erwärmen des Wassers verwendet wurde und das Gas, sofern man damit kocht. Strom muss man ja ohnehin selbst von der Regelleistung bezahlen. Normalerweise muss man also alles abgeben, außer der Warmwasserenergie.

Wenn Du allerdings nicht die kompletten Unterkunftskosten bezahlt bekommst, wird es deutlich komplizierter. Du solltest dich dann persönlich bei einer Arbeitsloseninitiative beraten lassen.

ja sie können das geld verlangen. ausser wenn es eine rückerstattung beim strom gibt, die darfst du behalten, da dieser aus dem regensatz gezahlt werden muss. warum du es der arge geben musst ist ganz einfach. nebenkosten werden in tatsächlicher höhe von der arge übernommen und wenn die arge mehr gezahlt hat, hat sie anspruch die zu viel gezahlten leistungen zurück zu verlangen. wenn man im berechnungszeitraum keine leistungen der arge bekommen hat und zum auszahlungszeitpunkt leistungen bezieht, wird das als voll anrechenbares einkommen bei der arge angerechnet, weil die arge nach dem zuflussprinziep arbeitet.