Guten Tag, darf ein Arbeitgeber den Arbeitsplan nur für eine Woche geben?
Bisher bekamen wir unsere Arbeitszeiten immer für einen Monat. Jetzt heißt es plötzlich das ist planungsmäßig nicht mehr möglich und wir bekommen den Plan nur noch für jeweils eine Woche das allerdings zehnTage im voraus. Ist das Rechtens ? Man arbeitet dann ja sozusagen auf Abruf und kann seine Freizeit gar nicht mehr planen.
4 Antworten
Ja, das ist rechtens.
Das kann der Arbeitgeber leider machen, wenn es keinen Betriebsrat gibt. Dieser hat hier ein Mitspracherecht und muss Schichtpläne auch vorab genehmigen.
Es gibt im Gesetz keine genau definierte "Vorlaufzeit" die der AG für die Bekanntgabe von Schichtplänen einhalten muss.
Die Rechtsprechung orientiert sich daher am § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Rufbereitschaft). Das besagt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens vier Tage im Voraus mitteilen muss, wann er zu arbeiten hat. Dabei zählen der Tag der Bekanntgabe und der Einsatztag nicht mit.
In Deinem Fall hat der Arbeitgeber die Frist eingehalten und solange er alleine sein Weisungsrecht ausüben kann, könnt Ihr wohl nichts dagegen tun.
du kennst die Pläne und kannst danach deine Freizeit sehr gut einteilen
An sich ist das allgemein so üblich.