Bis wann muss der Chef einen Arbeitsplan erstellen?
Unsere Chefin schreibt die Arbeitspläne Sonntags, für die kommende Woche immer, ich finde das allerdings ziemlich spät. Da man sich so kaum etwas vornehmen kann, weil man erst sonntags weiß wann man die Woche arbeitet.
Heute lässt sie sich allerdings besonders viel Zeit damit. Es ist Sonntag 17:15 und noch immer kein Arbeitsplanung da.
Ich möchte da nicht hinterher rennen, weil es nicht meine Aufgabe ist einen Plan zu erstellen, sondern die des Chefs.
Meine Frage lautet also: bis wann muss ein Arbeitsplanung erstellt werden und ab wann ist es zu spät?
4 Antworten
4 Tage vorlaf ist pflicht, sag ihr das und keiner kann gezwungen werden am sonntag mmer in dem Computer zu schauen!
Denke ich auch. Ich wollte mich nur vorher informieren. Ich arbeite gerne und es soll nicht so rüber kommen bei ihr das ich keine Lust habe, doch ich muss ja rechtzeitig wissen wann ich Arbeit, da auch die Freizeit geplant werden möchte. Sprich Haushalt, einkaufen usw
normalerweise ist so etwas im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt.
Normalerweise gilt lt. Gewebeordnung:
§ 106Weisungsrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung
nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen
nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung,
eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften
festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des
Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens
hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht
zu nehmen.
so weit so gut erst mal.
Bei Streitigkeiten wird dann oft:
§ 12Arbeit auf Abruf
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der
Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu
erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte
Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die
Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine
Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der
täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die
Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei
aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn
der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier
Tage im Voraus mitteilt.
(3) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten
des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen
über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die
Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen
Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer
die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf
vereinbaren.
Eine so wirklich bindende gesetzliche Regelung gibt es aber so nicht.
Da wird dir nur ein Gespräch helfen oder aber du suchst dir einen anderne Job.
Willst du damit sagen, dass du jetzt noch nicht weißt, wann du morgen arbeiten musst?
Goggle mal nach Dienstplan kurzfristig ändern. Ich habe ein Gerichtsurteil gefunden, nach dem der Arbeitgeber den Plan 4 Tage vorher vorlegen muss, damit der Arbeitnehmer auch seine Freizeit gestalten kann.
Wenn es bei Euch allerdings einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt, sollte das darin festgeschrieben sein.
Sorry. Das geht nicht. Laut dem Urteil muss der Arbeitgeber den Dienstplan 4 Tage im voraus erstellen.
Ja das habe ich auch gelesen. Nur wie dagegen vorgehen? Wie gesagt ich bin neu da und möchte nicht so einen Stress verursachen, doch ich möchte meine Freizeit ja auch planen.
Sonntags den Plan für die kommende Woche zu erstellen geht garnicht ! Eine Woche Vorlauf ist das Mindeste !
Nun was soll ich sagen, Kompetenz fehlt der Chefin leider. ich bin neu dort, ich kenne das von meinem alten Arbeitgeber auch nicht. Da wurde 1 Monat im Voraus das gemacht. Nur welche Möglichkeiten außer kündigen hätte ich denn? Und ich mag den Job eigentlich
Schalte die Gewerkschaft oder den Betriebsrat ein !
Betriebsrat gibt es dort leider nicht, ich arbeite in einer Tankstelle. Deshalb wollte ich mich informieren was ich da machen kann. Ich arbeite wirklich gerne, aber mich belastet das einfach das die Chefin wirklich nichts geregelt bekommt. Die Arbeitspläne sind ja nur eins der Dinge
1. Rede mit ihr in Ruhe
2. Melde Dich bei der Gewerkschaft an, die vertreten notfalls Deine Rechte !
Ok vielen Dank :)
Kann Dich verstehen. In der Probezeit würde ich auch die Füsse still halten.
Gerne
Ich denke aber, dass ich mir etwas Neues suchen werde und dann dort kündige.
Nein, die Chefin lässt sich damit immer recht viel Zeit. Ich bin neu da und jetzt schon völlig genervt davon. Ich kenne das von keinem Arbeitgeber, dass der so unkompetent ist.
Und da ich um 5 Uhr früh arbeite muss ich natürlich auch rechtzeitig Bescheid wissen, da ich wenn ich frei habe natürlich länger wach bleibe