Muss ich für meinen Arbeitgeber zur Post?
Hallo (:
Ich arbeite als Sekretärin in einem Büro. Zu meinen Aufgaben gehört auch das bringen der Briefe/Pakete zur nächsten Poststelle. Da ich Gestern und Heute nach der Arbeit keine Zeit habe noch zur Post zu gehen, kann ich dies erst Morgen erledigen. Nun frage ich mich, ob ich überhaupt (rechtlich gesehen) in meiner Freizeit zur Poststelle muss. Dürfte ich dies nicht in meiner Arbeitszeit erledigen?
Danke für die Antworten!
15 Antworten
Bei uns war das früher so, dass derjenige, der nach Feierabend Briefe zur Post brachte noch ein Gehaltszulage bekam. Oder derjenige, der täglich früher zum Betrieb kam und für die anderen die Werkstatt und das Büro aufgesperrt hat, bekam auch so eine Zulage. Red mal mit dem Chef. Aber bei Leuten, die schon ein relativ hohen Gehalt beziehen, da ist dann so etwas wie zur Post zu gehen schon im Gehalt drin.
Selbstverständlich gehört das zur Arbeitszeit, wenn Du extra auf ein Postamt musst. Etwas anderes wäre es, wenn Du abends mal an einem Briefkasten vorbei kämst und ausnahmsweise einen wichtigen Brief einwerfen musst, aber wenn Du die gesamte Korrespondenz zur Post tragen solltst, würde ich das einfach während der Arbeitszeit erledigen. lg Lilo
Dein AG wird es nicht gerne sehen, wenn Du die Post von zwei Tagen sammelst. Er verlässt sich bestimmt darauf, dass das an diesem Tag erledigt wird. Darüber würde ich an Deiner Stelle Stillschweigen bewahren.
Eigentlich solltest du das während der Arbeitszeit erledigen. Manchmal ist das aber nicht möglich, weil das Büro bis Schluss besetzt sein muss. Rede mit deinem Chef. Vielleicht kannst du das als Überstanden ansammeln und freitags z. B. eher Feierabend machen. Oder du musst vor Feierabend dein Büro verlassen und zur Post.
Das ist auch mein Rat - zusätzlich (unter Einbeziehung der zuständigen Berufsgenossenschaft) die Versicherungsfrage klären!
Der Dienstgang ist in der Arbeitszeit zu erledigen, oder als solche anzurechnen. Das ist auch ein wegeversicherungstechnisches Problem. Wenn du es auf Deinem Ncchhauseweg erledigst bist Du ab der Poststelle nicht versichert, denn Du hast den Weg (wie beim Einkauf) unterbrochen. Setze Dich mit Deinem Betriebsrat oder der Berufsgenossenschaft in Verbindung und kläre dies ab.
WENN DAS DER AUFTRAG DES AG IST hast du das zu tun ...das ist allerdings auch ARBEITSZEIT