Gutachten für Führerschein gefälscht aber Gutachten wurde zu unrecht verlangt was passiert jetzt?

6 Antworten

könntest einen Pro deo Anwalt fragen.Die kann man kostenlos bekommen wenn man sich keinen leisten kann.

FordPrefect  07.02.2019, 08:36

Pro deo? Ich wusste gar nicht, dass AXE mittlerweile auch Anwälte in Drogerien anbietet... ;-)

Joey1962  07.02.2019, 10:55
@FordPrefect

Wen soll ein solcher Kommentar beeindrucken?Da ist jemand der um Hilfe fragt und dann kommt so ein dämlicher Spruch.Sehr hilfreich und Intelligent.Hauptsache du fühlst dich gut dabei.Echt ein Witz.

FordPrefect  07.02.2019, 12:07
@Joey1962
Wen soll ein solcher Kommentar beeindrucken?

Niemand - was man leicht selbst erkennen könnte, würde man

a) nicht ironieresistent sein und
b) den Smiley nicht überlesen haben.

Da ist jemand der um Hilfe fragt

...die ihm ja auch gegeben wurde. Übrigens gerade nicht von dir, das nur am Rande angemerkt.

Erstens heißt es "pro bono", und Zweitens gibt es das in D im Bereich Rechtsdiensleistungen gerade nicht. Es gibt Anlaufstellen, die für unterschiedliche Rechtsbereiche Beratung anbieten, aber gerade *keine* kostenlose Anwaltsvertretung - schon gar nicht (wie hier) im Bereich Strafrecht.

Einen Beratungshilfeschein erhält jeder Ratsuchende - so er die Voraussetzungen erfüllt - beim zuständigen Amtsgericht (Rechtspfleger).

Sehr hilfreich und Intelligent.

Immer gerne ;-)

Joey1962  07.02.2019, 12:22
@FordPrefect

Einen Smiley seh ich hier nicht,auf meinem Handy zumindest nicht.In Belgien heisst es Pro deo Anwalt,okay was gelernt.Aber Anwälte in Drogerien?Denke das andere damit auch nicht viel anfangen können.

FordPrefect  07.02.2019, 12:35
@Joey1962

OK, von Belgien bin ich jetzt auch nicht ausgegangen. Da gibt es das tatsächlich unter dieser Bezeichnung, ist aber ein durch den Staat voll finanzierter Anwalt. So etwas gibt es in D nur begrenzt im Rahmen der PKH oder eben eines Beratungsscheins für ein Erstgespräch, sonst gar nicht. Im Strafrecht gibt es ggfs. noch den Pflichtverteidiger, siehe § 140 Abs. 2 StPO für die Fälle, in denen dies zutrifft.

FamiIenmensch97 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 03:14

War damals pleite jetzt habe ich schon Geld aber auch nicht extrem viel

Joey1962  07.02.2019, 03:23
@FamiIenmensch97

Die Polizei hat einen Fehler gemacht,das geben die nicht gerne zu.Aber du hast ebenfalls was angestellt.Vielleicht verläuft es im Sand.Das kann dir aber besser ein Anwalt sagen.

Nimm dir unbedingt einen Anwalt!

Auch wenn das Gutachten (aus heutiger Sicht) ungerechtfertigt war zeigt dein Betrugsversuch (möglicherweise) Mängel bei der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Öffentlichkeit (denn du hast für den Führerschein betrogen).

Unverzüglich einen Anwalt mandatieren.

Unabhängig von den Gründen, die zur Abgabeaufforderung des Gutachtens seinerzeit geführt haben, stellt die Fälschung eines Gutachtens eine strafbewehrte Urkundenfälschung dar. Gem. § 267 StGB steht darauf eine Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Haft. Ob Staatsanwalt und Richter hier mildernde Umstände gelten lassen, ist fallabhängig. Die Verjährung tritt nach 5 Jahren ein.

Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen! Vielleicht kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, aber da hilft dir ebenfalls der Anwalt ob du welche bekommst oder nicht.