Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis?
Hallo, ich habe da mal eine Frage.
Es wurde am 16.06.2014 in Bundesamt Kraftfahrt eine Speicherung getätigt.
Habe da mal ein Foto mit eingefügt.
Nun ist meine Frage aber, kann ich außer Fahrerlaubnis der Klasse (n) B andere Führerschein noch machen wie zum Beispiel Fahrerlaubnis Klasse A1 ?
Den ich verstehe dann nicht wenn Ich online ein Ausdruck mache das da dann nix mehr drin steht? ( Siehe Bild )
Ich wäre für jede Antwort sehr dankbar.
lg
Chris
1 Antwort
Wenn ich den Vorgang richtig interpretiere, hättest Du für die Führerscheinklasse B eine MPU durchführen müssen, hast dies aber nicht getan. Rein formal gilt die Versagung damit nur für die Führerscheinklasse B, aber blöd ist die Führerscheinstelle auch nicht, die werden dieselben Zweifel haben, die seinerzeit zur MPU-Anforderung geführt haben, ergo auch eine MPU fordern; jetzt rechne Dir Deine Chancen aus ...
Die MPU wurde damals angefordert, weil man Zweifel an Deiner Eignung zur Führung von Fahrzeugen im Straßenverkehr hat. Man hat das korrekterweise auf die Führerscheinklasse beschränkt, um die sich das seinerzeitige Verfahren drehte, der Charakter ist aber grundsätzlich unteilbar, es ist ziemlich sicher, dass man auch bei einem neuen Führerscheinantrag für eine andere Führerscheinklasse diese Zweifel haben wird.
ich habe gerade online in Kraftfahrt Bundesamt ein online Auskunft gemacht, da steht wiederum jetzt nix mehr drin, das verstehe ich jetzt nicht?
Also wenn dort nix mehr drin steht dann wurde es doch dann gelöscht oder zeigen die das nicht komplett an?
Ich möchte dir gerne ein Bild zusenden das du das selbst siehst was ich meine, aber leider funktioniert es hier nicht. 😔
Im Fahrerlaubnisregister steht natürlich nichts drin, weil dir deine Fahrerlaubnis entzogen wurde. Im Fahreignungsregister dagegen steht die Entziehung drin. Solltest du in den nächsten 7 Jahren einen Führerschein machen wollen, egal welche Klasse, wirst du vorher zur MPU müssen
Sehe ich auch so , die werden natürlich sofort im Fahrerlaubnisregister darüber stolpern. Würde das eigentlich auch für einen Mofaschein gelten? DA gab es aber was mit den Geburtsjahren oder. Habe nur so vage was im Hinterkopf
Bis "Baujahr" 1964 brauchst Du für das Mofa nichts, wer jünger ist, benötigt eine Prüfbescheinigung; das sollte letztlich auch der Führerscheinstelle bekannt werden.
Unabhängig davon kann wegen mangelnder Eignung natürlich auch dann die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr versagt werden, wenn keine Prüfbescheinigung benötigt würde.
DA gab es aber was mit den Geburtsjahren oder. Habe nur so vage was im Hinterkopf
Du meinst wahrscheinlich des, dass man einfach so Mofa fahren darf. Sozusagen als Geburtsrecht. Da muss man aber vor 1.4.65 geboren sein.
Danke für die schnelle Antwort.
Ja so verstehe ich das ja auch, aber da die ja nur Klasse B einen Gutachten haben wollten, kann ich trotz andere Führerscheine machen.
Den die dürfen ja nicht einfach alle Führerscheine mit MPU gutachten machen, da wie gesagt ja nur für Klasse B es gespeichert wurde.
Oder täusche ich mich da? Irgendwo hab ich das gelesen das die nur das verlangen können für das ich verurteilt worden bin.