Kann eine Anzeige wegen Nötigung kommen, wenn man Fußgänger anhupt und diskutiert?

5 Antworten

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War eine 20 Zone also Verkehrsberuhigter Bereich

Ein Verkehrsberuhigter Bereich ist etwas anderes als eine 20-er Zone. 20-er Zonen können in sogenannten "verkehrsberuhigter Geschäftsbereichen" angeordnet werden (siehe § 45 Abs. 1d StVO). In solchen Bereichen gelten dieselben Regeln wie in anderen Geschwindigkeits-Zonen. Insbesondere müssen Fußgänger beim Überqueren der Straße auf den Straßenverkehr achten.

Anders verhält es sich im "echten" Verkehrsberuhigten Bereich (rechteckige blaue Schilder). Dort muss der Fahrzeugverkehr auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, diese dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Erforderlichenfalls muss der Fahrzeugführer warten.

Umgekehrt dürfen die Fußgänger auch den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. 

Passieren wird dir nun Folgendes:

Entweder die Kollegen "deiner" Fußgängerin, kennen sich aus, dann werden sie "deine" Fußgängerin auf ihren Irrtum hinweisen.

Oder sie wissen es auch nicht besser, dann erhältst du möglicherweise eine Verwarnung mit einer Verwarnungsgeldforderung von 5 oder 10 Euro. Dann musst eben du die Behörde auf ihren Irrtum hinweisen.  

Nötigung liegt auf gar keinen Fall vor, da dein Verhalten nicht rechtwidrig war. In einer Gefahrensituation darf die Hupe benutzt werden, dazu ist sie schließlich da.

Sting619 
Beitragsersteller
 20.03.2015, 22:53

Danke!!

Hallo Sting619,

eine Nötigung liegt mit Sicherheit nicht  vor, da der Straftatbestand des § 240 StGB nur dann erfüllt wäre, wenn Du die Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt hättest, dazu zählt aber ganz sicher nicht nur ein kurzes Anhupen.

Zur Benutzung der Hupe sagt die Straßenverkehrsordnung folgendes:


§ 16 StVO -  Warnzeichen

(1) Schall” und Leuchtzeichen darf nur geben,

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder

2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.


Ergab sich aus der Situation, dass Du die Frau und Ihre Kinder gefährdet gesehen hast ist alles im grünen Bereich.

Aber selbst wenn das nicht der Fall war, droht Dir allenfalls nur folgender Bußgeldbescheid


Tatbestandsnummer: 116000

Tatvorwurf: Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 16 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 5,- Euro


"Richtig teuer wird's", wenn sich die Frau durch das Hupen belästigt fühlte, dann steigt doch tatsächlich  das Verwarnungsgeld um das doppelte an und Dich würde dementsprechend folgender Bußgeldbescheid erwarten:


Tatbestandsnummer: 116100

Tatvorwurf: Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 16 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 70 BKat; § 19 OWiG

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro


Die Zahlung der 10,00 Euro, wäre also das allerschlimmste was Dir aus rechtlicher Sicht passieren könnte. Weder gibt s dafür Punkte, noch ein Fahrverbot und es liegt auch kein A oder B - Verstoß vor.

Im übrigen glaube ich nicht, dass die Frau hier irgendwelche Schritte einleitet.

Mach Dir also keinen Kopf um so eine blöde Bemerkung der Fußgängerin.

Schöne Grüße                                                                                                 
TheGrow

Sting619 
Beitragsersteller
 20.03.2015, 22:54

Danke!

Im verkehrsberuhigten Bereich muss man mit so was rechnen und hupt nicht, Du hast keine Sonderrechte. Wenn Du allerdings sagst, daß Du nur zur Warnung gehupt hast, geschieht Dir nichts, denn die Alte hätte auch aufpassen müssen.

JotEs  20.03.2015, 10:21

Es handelt sich nicht um einen Verkehrsberuhigten Bereich, sondern um eine 20-er-Zone (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich). Dort aber gelten dieselben Regeln wie in anderen Geschwindigkeitszonen, insbesondere müssen Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn auf den Straßenverkehr achten.

Macht sie sicher nicht.

Wieso hupst du, wenn du frühzeitig bremsen konntest? Sorry, aber das ist schon Nötigung.

Sting619 
Beitragsersteller
 28.03.2015, 22:06

Was für eine Antwort ...keine Ahnung hast du