Einfahrt verboten missachtet in Probezeit?
Hallo liebe Gutefrage.net Community,
ich bin heute (um eine Umleitung zu umfahren, kein Einbahnstraße) durch ein Einfahrt Verboten Schild (VZ 267) also Rot mit weißem Strich gefahren und wurde direkt danach von dem Ordnungsamt angehalten. Dort hießes 100€+Bearbeitungsgebühr aber keinen Punkt. Online im Bußgeldkatalog steht das würde allerdings nur 50€ kosten. Nun ist meine Frage, können diese 100+€ sein? Und hat das Auswirkungen auf meine Probezeit bzw. Ist ein A oder B Verstoß?
LG
Danke schonmal im Vorraus
Mit was für einem Auto? war das ein PKW?
125ccm Motorrad
Kann es sein dass das nicht in Deutschland war?
Ne, war in Deutschland
Dann zeig mir mal das ominöse Schild VZ 267.
4 Antworten
Hi Du hast recht, normalerweise wären 50 € für den Verstoß vorgesehen.
Hattest Du ausgesagt, dass Du wusstest, dass da die Einfahrt verboten ist, Du es aber trotzdem gemacht hast, in der Hoffnung nicht erwischt zu werden? Bei Vorsatz können die nämlich das Bußgeld verdoppeln.
So oder so drohen für den Verstoß allerdings weder Punkte noch Probezeitmaßnahmen.
Auf die Probezeit hat das keinen Einfluss.
Was steht denn auf dem Schrieb vom Ordnungsamt, die müssen Dir ja mitteilen, was Dir vorgeworfen wird.
Warte erst mal ab was im Schreiben steht. Vielleicht kannte der Mitarbeiter der dich angehalten hat auch nicht den richtigen Satz für den Verstoß. Der Bußgeldkatalog ist ja nun mal ein paar hundert Seiten lang
können diese 100+€ sein?
Ja, die Beträge im Bussgeldkatalog sind die Standardsätze für fahrlässige Begehung. Sofern bei dir Vorsatz in Frage kommt (z.B. weil du angegeben hast du hast das Zeichen missachtet um eine Baustelle zu umfahren) ist eine entsprechende Erhöhung des Bußgelds möglich.
Und weißt du zufällig ob ein A oder B Verstoß vorliegt? Online finde ich leider nichts
Es sind keine Probezeitmaßnahmen zu erwarten.
Das ist übrigens die TB-Nr. 141185 im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html
Danke für die Antwort, dass ist jetzt vielleicht ne doofe Frage, aber das weiß der Herr vom Ordnungsamt ja nicht, zu ihm hab ich gesagt (was nicht gelogen ist) dass mein google maps mich hier runter geleitet hat
Ist dann wohl kein A-Verstoss.
Weißt du zufällig ob es ein B Verstoß ist?
Natürlich, was sonst.
Naja es gibt auch Verstöße welche kein B Verstoß sind, z.B. Falschparken
https://www.fuehrerscheinfix.de/b-verstoss/ hier steht zum Beispiel dass nur folgendes als B Verstoß zählt:
Fahren mit abgefahrenen Reifen (Profiltiefe nicht ausreichend)
Kennzeichenmissbrauch
Unbefugte Benutzung eines Kfz
Verbotswidriges Parken auf der Autobahn und anderen Kraftstraßen
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeug
Haupt- und Abgasuntersuchung ist überfällig
Überladung oder mangelhafte Ladungssicherung
Halten bzw. Parken vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt mit Gefährdung
Alle Verkehrsverstöße, die sich Fahranfänger in einer Einbahnstraße zu Schulden kommen lassen können, werden mit einem Bußgeld geahndet und fallen daher in die Kategorie der B-Verstöße. Befährt ein unerfahrener Autofahrer eine Einbahnstraße jedoch mehrfach von der falschen Seite, können ernsthafte Konsequenzen drohen.
Naja, der Weg war aber keine Einbahnstraße, er war für Anwohner und Lieferverkehr frei, das Schild wurde aufgestellt, zumindest vermute ich das, um den Verkehr aus dem Wohngebiet rauszuhalten da dort aufgrund von Baustelle eine Umleitung war
Dann war es auch nicht VZ 267.
Naja, ein rundes Schild in Rot mit einem weißen Streifen darauf, welches sonst?
Nein, es war definitiv das Rote mit dem weißen Strich darauf, vielleicht haben auch die vom OA ein Fehler gemacht?
Dann war es eine Einbahnstrasse.
vielleicht haben auch die vom OA ein Fehler gemacht?
Möglich, die hätten Dich noch nichtmal anhalten dürfen.
hm okay, danke
Danke für die schnelle Antwort, das Schreiben hab ich noch nicht, das war erst vor ca 1 1/2 Stunden. Habe nur ein bisschen Bange wegen A bzw B Verstoß