Gefahrgut LKW in verkehrsberuhigter Zone parken?
Wir wohnen in einer verkehrsberuhigten Zone, die durch das blaue Schild mit Kind, Fußball,.. ausgeschildert ist. Ein relativ neu hinzugezogener Nachbar arbeitet als LKW Fahrer und parkt seit einigen Wochen zur Mittagszeit 1-2h einen Gefahrgut LKW (Tankwagen) in der Straße. Es gibt entlang der Straße drei Parkbuchten, in die der LKW der länge nach passt, seitlich aber mind. 1m über die Begrenzung in die Straße steht. stehen mal Autos in den Buchten, steht der LKW auch mal am Straßenrand, eine Behinderung an Sich ist durch den LKW nicht gegeben, da die Straße relativ breit ist, würde aber trotzden gerne wissen, ob das rechtens ist.
6 Antworten
es gibt eine Regelung in der StVO § 12 Halten und Parken Abs.3a:
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
in Kurgebieten und
in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
In dieser Vorschrift liegt die Betonung auf dem Wort "regelmäßig". Und an diese Eigenschaft hat die laufende Rechtsprechung ganz hohe Anforderungen geknüpft, die nur sehr schwer zu erfüllen sind.
In verkehrsberuhigten Zonen wie deine darf man nur auf ausgewiesene Parkplätzen parken. Alles andere stellt Wien ordnungswiedrigkeit da. Sprich ihn an oder informiere gleich die jeweilige Aufsichtsstelle der Stadt
Sa ganz rechtens ist es nicht, aber ich frage mich was diese Frage soll.
An sich stört es nicht aber irgendwie stört es doch?
er behindert niemand durch sein parken, stören tut es schon. Z.b komm ich und mein Nachbar aus unsereren Hausausfahrten zwar raus, aber man muß öfter rangieren, wenn er in der Straße parkt.
Das Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich ist grundsätzlich nur in markierten Flächen zulässig. Wenn er da nicht reinpasst darf er dort nicht parken.
Weiterhin müssen Gefahrguttransporte beim Parken überwacht werden, es muss also jemand das Fahrzeug im Blick haben.
Noch eine Info falls diese Ausrede kommt: Auch wenn der Tank leer, aber nicht gespült ist, fällt das Fahrzeug unter Gefahrgut- also ADR-Recht.
Crack hat schon alles Wichtige gesagt.
Ich würde den neuen Nachbarn ganz vorsichtig ansprechen. Man möchte ja schließlich keinen dauerhaften Nachbarstreit starten.