Gehört zu den Aufgaben des Verwalters preisbewußt Strom-u. Gasanbieter auszuwählen
Gehört es zu den Aufgaben eines Hausverwalters( Eigentumwohnungen) den günstigsten Anbieter für Strom und Gas zu ermitteln oder bleibt ihm die Entscheidung des Anbieters überlassen?
5 Antworten
die einzige Pflicht, die der verwalter hat, ist die Beschlüsse der Eigentümer durchzuführen. Wenn diesbezüflich kein Beschluss gefaßt wird ist es nicht seine Aufgabe.
Bei gas mag es ja günstigere Anbieter als den Platzhirsch geben aber bei Strom sehe ich das nicht. Die fangen einen doch ur mit den einmaligen Rabatten und nach dem jahr schlagen die voll zu und dann wird teurer. Es kann dem Verwalter auch nicht abverlangt werden jedes jahr den Anbieter zu wechslen - zumal für das bischen Alggemeinstrom lohnt sich das nicht.
dies ist eindeutig eine frage der verträge. normal ist die hausverwaltung nicht für den strom zuständig. hier sucht sich jeder eigentümer oder dessen mieter selber den stromanbieter aus. lediglich bei den heizungskosten (gas) muss die hv mehrere angebote - wenn möglich - einholen und mit den eigentümern entscheiden.
Kam heute in den Nachrichten : Da wirbt ein Strom- und Gasanbieter mit niedrigen Preisen für Strom und Gas - und dann ist die erste Abrechnung ein Schock ... nichts was angeboten war, wurde berücksichtigt. Auf der Jagd nachmöglichst niedrigen Kosten kann man sich auch ganz schön "vergalloppieren". Machmal ist es besser, nicht gleich einen Wechsel anzustreben, sondern mit dem eigenen Anbieter zu verhandeln. Im Übrigen ist die Hausverwaltung sehr wohl verpflichtet, wirtschaftlich zu verwalten und ggf. auch den Eigentümern einen Wechsel vorzuschlagen, aber wie Immofachwirt schon sagte, die letzte Entscheidung liegt immer bei den Eigentümern.
Nein, dass ist Sache der Wohnungseigentümerversammlung.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein teilrechtsfähiger Verband. Das bedeutet, dass sie die Verträge selbst, auf eigenen Namen abschließt. Der Verwalter ist lediglich ein Ausführendes Organ der Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung.
Wenn also die Wohnungseigentümer den Strom- oder Gasanbieter wechseln wollen, müssen sie einen entsprechenden Beschluss fassen. Der kann auch dahingehend lauten, dass der Verwalter drei Angebote einholt und die Wohnungseigentümerversammlung bei der nächsten Versammlung dann entscheidet, welchen Anbieter sie nehmen.
Hi Herrgottswinkel,
wie immer gibts Vor- und Nachteile abzuwägen, um eine gesicherte Versorgung zu behalten.
- 1) günstigster Tarif zum Wohl aller Mitbewohner, um Geld nicht sinnlos auszugeben,
- 2) Rechtssicherheit bei der Abrechnung: Viele Mieter wären heute froh, wenn sie damals nicht bei TELDAFAX Kunde geworden wären. Noch in Erinnerung? Mit Millionen Kunden in die Pleite. Im Voraus bezahlte Gelder wurden der Insolvenzmasse zugeschlagen; sie erhielten selbst Vorauszahlungen nicht zurück oder wurden nachträglich noch zur Kasse gebeten.
Wofür wirst Du Dich entscheiden? Alle Karten auf den Tisch oder doch lieber ne verdeckte Pokerrunde? Grüße