Was passiert, wenn der Vormieter, Vorbesitzer Strom und Gas/Wasser Verträge nicht kündigt?
Hallo
Ob Mietwohnung oder gekauftes Haus; was ist, wenn der Vorbewohner seine Verträge einfach nicht Kündigt?
Was heißt "3Monatsfrist (zb bei Wohngebäudeversicherungen) und gilt sowas auch bei Strom/Gas/wasser??
6 Antworten
Man sollte sich die aktuellen Zählerstände aufschreiben und dann beim Versorger anmelden.
Alte Forderungen gehen dann entweder an den alten Mieter oder dem Vermieter.
Was soll passieren? Der bisherige bekommt die Rechnungen und gut ist, so jedenfalls in un- seren Hütten. Auch wir haben ständig dies Problem und wir können uns nicht anmelden, weil der Versorger einem Wechsel des Nutzers nicht zustimmt, weil ja sein Vertragsverhältnis noch läuft. Wichtig nur: Die Zählerstände notieren. Viel Glück. Bei der VGV geht ja der Vertrag auf den Erwerber über, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben. Dies ist auch gut so, da ja der Beitrag meist bezahlt wurde.
Versicherungen sind mit der 3-Monatsfrist kündbar, wenn im laufenden Vertrag der Eigentümerwechsel bevorsteht.
Besitzerwechsel bei Mietsachen können die Kündigung für Energie- und Gaslieferverträge tagfertig nachsichziehen. Verträge für Trinkwasser/Abwasserbezug sind In der Regel zwischen Eigentümer und Versorger abgeschlossen. Es gibt aber Ausnahmen.
Bist Du dir sicher mit den 3 Monaten? Ich lese in der Literatur etwas anderes.
Es gibt Kündigungsfristen, die legt jeder selber fest ... für gewöhnlich sind es 2 Wochen.
Wobei bei Umzug die Verträge auch zum Umzugstermin ... also ein paar Tage rückwirkend beendet werden.
Wenn also der Vornutzer den Vertrag nicht kündigt, läuft dieser solange weiter bis sich ein neuer Nutzer anmeldet. Oder der ehemalige Nutzer sich bei der nächsten Jahresrechnung meldet!
Wenn du in eine neue Wohnung ziehst, meldest du dich ja beim Energieversorger an. Somit ist der Vormieter raus. Sollte der Versorger des Vormieters Forderungen haben, so muss er sich an den Vormieter wenden, du hast nichts mit den außenständen zu tun.