Grundstücksteilung: Vereinbarung im Testament möglich?

6 Antworten

Hier sind einige Logikfehler drin. Das Grundbuch teilt keine Grundstücke, hierfür müssten die Erben einen Vermesser beauftragen.

Der Vermesser teilt nach Vorgabe der späteren Eigentümer (gemäß Auflage Testament) - dies setzt jedoch noch lange nicht zwingend eine Teilungsgenehmigung nach der geltenden LBO dar.

Nach erfolgreicher Teilung im Kataster sind die Erben Eigentümer von 2 Flurstücken. Wer bezahlt Architekt, wer bestimmt den Wert des zu übertragenden Grundstücksteils, was geschieht wenn die Beteiligten nicht gemeinsam zum Notar gehen - denn ein Kaufvertrag wird hier unumgänglich.

Liegen zwischen Erstellung des (gemeinsamen) Testament und Eintritt des Erbfall mehrere Jahre- und das Grundstück wurde zwischendurch Teil einer Flurbereinigung, Umlegung oder vielleicht Sanierungsgebiet - ob man dann dran denkt das Testament zu ändern?

Abgesehen davon- die Kosten einer Teilungsmessung und eines Neubau- werden absehbar steigen.

Bei der Flächengrösse- fällt hier unter Umständen auch bereits Erbschaftssteuer an? Warum investiere ich die Kosten nicht jetzt , baue barrierefrei mit der Möglichkeit noch eine Vollzeitpflegekraft räumlich unterzubringen und übertrage das Ursprungshaus bereits jetzt den Kindern?

Die einzige Möglichkeit, die ich vielleicht sehe, dass ihr bereits jetzt zum Notar geht, er dir eine Teilfäche gemäß deinem Plan verkauft,(schenkt) die Verjährung auf die 30 Jährige Verjährung abgestellt wird, auf die Bedingung seines Todes, du dich verpflichtest nach seinem Tod die Vermessung zu beauftragen, damit die Auflassung erklärt werden kann. Das Ganze im Grundbuch gesichert und löschbar mit deiner Sterbeurkunde ( falls du vor ihm stirbst). Stirbt er in den 30 Jahren wirkt die Auflassungsvormerkung auch gegen die Erben. Wie dieses Konstrukt steuerlich und erbrechtlich (Pflichtteil, Pflichtteilergänzungsansprüche) wirken würde - müssten dir die Fachleute beantworten. Ob sinnvoll? Ich erkenne mehr Risiken wie Vorteile.

Wenn du für deinen vielleicht dann geplanten Neubau Unterschriften für Abstand/ Baulast benötigst - können diese heute noch nicht gesichert werden. Allein weil bis dorthin die LBO mit allen daran hängenden Ausführungsvorschriften sich ändern könnten. Je nach Situation- im Zuge eines gleichzeitigen Erbstreit- könntest du hieran dann immer noch scheitern.

Die Kosten einer Teilungsmessung- die ungefähre Höhe wird dir bei der Bitte um einen Kostenvoranschlag mitgeteilt. Die Gebühren hierfür fallen unter Landesrecht.

Grundsätzlich werden in einem Testament nur einseitige letztwillige Verfügungen getroffen und keine Vereinbarungen geschlossen. Allerdings kann der Erblasser in seinem Testament den Erben Bedingungen auferlegen für den Eintritt ihrer Erbfolge.

Ferner gibt es die Möglichkeit eines Erbvertrags. Ob das aber Ihren Wünschen entsprichjt, vermag ich nicht zu beurteilen.

Da es bei Ihnen um Grundstücke geht, für deren Teilung, Veräußerung pp. ohnehin ein Notar erforderlich ist, empfehle ich, einen Notar aufzusuchen, mit ihm die Lage zu erörtern und sich über die erforderlichen Maßnahmen beraten (und sie anschließend von ihm ggf. beurkunden) zu lassen

Das kann man m.E. testamentarisch als Einzelverfasser überhaupt nicht festlegen, da es eine Bindungskraft auf den Längerlebenden und dessen Eigentum ausüben würde. Im Rahmen eines gemeinsamen Testaments wäre das ggfs. möglich, aber es drängt sich hier die Frage auf, ob es nicht zielführender wäre, das Grundstück zu Lebzeiten zu teilen, und sich damit einen relativ komplizierten Erbfall (wenn dieser denn eines Tages eintritt) zu ersparen. Man sollte auch bedenken, dass das in der Zukunft in keinster Weise günstiger kommen wird - und Entwurf sowie Abfassung und Testierung einer entsprechenden erbrechtlichen Vereinbarung ebenfalls in Anbetracht des Gegenstandswertes nicht unerhebliche Gebühren nach sich ziehen werden.

Ohne Notar geht ja sowieso nichts. Da würde ich mich dann einfach mal beraten lassen.

Ich sehe das aber eher kritisch. Wenn dein Mann das wirklich so in sein Testament schreibt bist du im Erbfall quasi gezwungen das Grundstück zu teilen, ob du es dann noch teilen willst oder nicht ist dann egal.

Wenn ihr das Grundstück jetzt aber schon teilt hast du wesentlich weniger Laufarbeit zu leisten. Und die Kosten für die Teilung werden ich laufe Derbheit sicherlich eher teurer als günstiger.

hosil 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 11:03

Kann man etwas über die ungefähren Kosten (Gesamt-) einer solchen Teilung sagen?

Das Grundstück würde quasi quergeteilt werden, ohne Ecken und Kanten.

(Gemeinsame) Zufahrt wäre vorhanden.

Eine vorherige Teilung macht insofern Sinn, da wir ohnehin überlegen, uns in einigen Jahren zu verkleinern und genau dieses abgeteilte Grundstück dafür zu nutzen.

JollySwgm  07.02.2022, 12:49
@hosil

Zu den genauen Kosten kann ich nichts sagen.

Aber da würde ich eben einfach mal einen Termin beibringen Notar machen.

Zusätzlich werden wohl noch ein paar hundert Euro für die Vermessung nötig sein.

Ich glaube grundsätzlich ist es möglich, aber für dieses Testament ist ein Notar nötig.

Das würde nicht mit einem handgeschriebenen Testament durchführbar sein.

Die Frage ist auch, wem gehört das Grundstück, denn wenn es beiden gehört, dann ist es ungünstig das nur testamentarisch zu vererben.

Also, ab zum Notar und sich beraten lassen.