Abriss und Neubau eines Wohnhauses - Was darf ich?

8 Antworten

Wenn Du die Genehmigung der Denkmalbehörde zum Abbruch und die Abbruchgenehmigung der Bauaufsicht hast bedeutet das noch lange nicht, dass Du einen Neubau wieder errichten darfst. Denn der muss dann alle Bauvorschriften von heute einhalten. Dies sind insbesondere: Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung, Landesbauordnung, Ortsgestaltungssatzungen etc.

Jan2307 
Beitragsersteller
 13.09.2012, 18:53

Wird also ein Längerfristiger Akt werden... Ok, vielen Dank für die Antwort. Dann werde ich mich mal um die Windmühlen kümmern...

Ich hätte gedacht, das man es pauschalisieren kann, wie z.B. Neubau muss immer kleiner sein als vorheriger, oder so etwas in der Art.

Seehausen  13.09.2012, 21:11
@Jan2307

Was weg ist hat keinen Einfluss auf den Ersatz- oder Neubau. Es sind schon viele Eigentümer von Altbauten reingefallen, die statt Sanierung den Abriss durchgesetzt haben im Glauben, einen Ersatzbau genehmigt zu bekommen, weil "da schon mal was stand"!!!!

Erstmal mußt Du eine Genehmigung beantragen ob Du das denkmalgeschützte Haus abreißen darfst. Normalerweise darf man das nicht und es muß genau so wie es war restauriert werden. Reißt Du es ohne Genehmigung ab kann Dich das sehr teuer kommen! Bekommst Du die Genehmigung mußt Du widerum mit der Baubehörde absprechen, wie das neue Haus stehen und aussehen darf.

Ein Denkmal-geschütztes Haus darfst Du doch gar nicht abreißen. Oder?

Hallo,

Es wird definitiv abgerissen! Genehmigung vom Denkmalschutz (DMS) ist vorhanden. Restaurieren ist zu kostenintensiv, somit ist der Wirtschaftliche faktor dahingestellt. Der Boden hat nachgegeben, da es damals leider noch keine Bodenplatten gab. Somit ist das Haus in der Mitte komplett eingesackt. Der Holzwurm hat sein übriges getan. Wir sind jetzt dahinter gekomme, als wir es renovieren wollten. Alles was verkleidet war, wurde entfernt. Und dann kam das Böse erwachen... Wie gesagt, Genehmigung zum Abriss ist vorhanden. Denkmalgeschützte Häuser darf man auch abreißen. Nur muss hierbei die Denkmalpflege oder DMS mit involviert sein. 2 unabhängige Statiker haben die gleiche Meinung gehabt. Mit dieser Erkenntnis bin ich zum DMS gegangen, welche auch einen Statiker und einen Bauingenieur rausschickten. Geschätze Kosten der Sanierung / Renovierung: Etwa 420.000 € Gegenüber einem Neubau mit etwa 250-300.000€ wirtschaftlich überhauptnicht tragbar. DMS gibt nichts dazu. Schade.

Hallo wenn du an gleicher Stelle ein neues Haus bauen willst geht das nur durch stückweisen Erstaz, das ist dann kein Abriss sondern eine Renovierung !!!

nach Abriss gelten andere Regeln bzgl. Abstand (zur Grenze z.Bsp 3m )

also aufpassen das du dir kein unbebaubares Grunstück bastelst !!!

evtl vorher als Ersatzmaßnahem anfragen und VOR Abriss genehmigen lassen als Ersatzbau