Grundstück in der Mitte teilen und zweites Grundstück erschließen - aber wie?
Hallo in die Runde, ich habe mal wieder eine Frage mitgebracht. Es geht um folgende Situation: Wir besitzen ein großes Grundstück, welches ich gerne in der Mitte teilen würde und den hinteren Teil weiter schenken würde. Das hintere Grundstück ist dann allerdings nur über das vordere erreichbar. Die Frage ist nun zum einen: Wie funktioniert das ganze mit der Erschließung? Muss ich diese bezahlen, übernimmt das die Gemeinde, muss die Gemeinde bei einem Bauvorhaben die Erschließung durchführen? Außerdem: Wie wäre der genaue Ablauf? Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, womit ich anfangen soll? An wen kann ich mich damit wenden? Eventuell sogar die Baufirma direkt? Freue mich auf, bitte konstruktive, Antworten. Danke im Vorraus.
6 Antworten
Zunächst musst du am zuständigen Bauamt nachfragen ob eine Bebauung in zweiter Reihe gestattet ist. Wenn ja, dann ist der nächste Schritt zum Notar um a) das Grundstück zu teilen und um b) eine entsprechende Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eintragen zu lassen, die es ermöglicht, die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen durch das vordere Grundstück zu verlegen und auch eine geeignete Zuwegung zu sichern. Ab der Grunsstücksgrenze wird die Gemeinde keinerlei Kosten für die Verlegung der notwendigen Leitungen übernehmen, das ist Sache des Bauherrn. Ist das alles über die Bühne, könnt ihr einen Architekten mit der Planung beauftragen, vorher würde ich in dieser Richtung nichts unternehmen.
Die Teilung muss dem geltenden Baurecht entsprechen; d.h. das hintere Grundstück muss an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegen und ist nur bebaubar, wenn es einem Bebauungsplan entspricht.
Erst dann vermessen lassen (Vermessungs-/Katasteramt oder ö.b.V.I.), dann Grundbucheintragung über Notar.
Ist also nur etwas für Fachleute!!
Eine Gundstücksteilung muss katatermäßig erfolgen udn dann wird ein Extra-Grundbuchlbatt erstellt .... die Frage ist auch, ob man hinten überhaupt bauen darf (z.B. wo verläuft die Baulinie) - mal bei der Gemeinde / Stadt nachfragen oder im Bebauungsplan nachsehen (lassen)
Die Erschließung des hinteren Grundstücks ist Privatsache, die Stadt Gemeinde ist nur für die Verlegung bis zum Grundstückrand zuständig .... außerdem müsste ggfls. eine Wegerecht (und Leitungsrecht) eingeräumt werden, sodass man das hintere Grundstück immer erreichen und versorgen kann (auch wenn voren mal der Eigentümer wechselt)
Ist die Bebauung auf dem hinteren Grundstück erlaubt? Das ist längst nicht immer der Fall.
Die Kosten für die Erschließung trägt der Grundstückseigentümer. Auf dem vorderen Grundstück wird eine Baulast eingetragen.
Wie groß ist denn das gesamt Grundstück?
Bei Bauamt.
Zum Thema "Bauamt fragen" siehe meinen Tipp:
Das wirst du selber zahlen müssen und auf dem ersten Grundstück wird eine Baulast eingetragen werden.
Das Grundstück ist 1600-1700 qm groß. Wo kann ich denn erfragen, ob eine Babauung erlaubt ist?