Werksvertrag mit Fertighausfirma vorbehaltlich Grundstück?
Hallo,
wir haben (dummerweise) einen Hausvertrag (Werkvertrag) unterschrieben. In diesem steht drin, unter Vorbehalt der Findung eines passenden Grundstückes innerhalb von 12 Monaten.
Das bedeutet m.E. doch eigentlich, dass ich ein geeignetes Grundstück in einer Frist von 12 Monaten finden muss, das den Ansprüchen der Lage und unserem Budget entspricht.
Kern des vorgegangenen Beratungsgespräches war, dass das Grundstück an bestimmte Bedingungen (Südliches Umfeld von München – S-Bahn Lage – 400 – 600 qm – max. 350`000 € incl NK) geknüpft sein. Der Berater war sehr zuversichtlich, dass er ein geeignetes Grundstück liefern kann. Die Bedingungen an das Grundstück wurden vom Berater der Firma zwar notiert, aber im Werksvertrag nicht festgehalten. Aus diesem Grund hat mein Vater (nicht Vertragspartei) telefonisch Rücksprache mit dem Berater genommen und sich die Bedingungen nochmals bestätigen lassen. Aus diesem Telefonat ging aber zu unserem Entsetzen hervor, dass die Fertighausfirma im Bezug der Grundstückssuche nicht tätig werden wird. Sie wird es zwar die Suchanfrage an diverse Partnerfirmen weitergeben, doch für die Suche eines Grundstückes ist der Bauherr zuständig.
Bei einer weiteren telefonischen Rücksprache meines Vaters direkt bei der Fertighausfirma (Abt. Vertragsannahme) wurde durch den Mitarbeiter der Firma folgende weitere Vorgehensweise bestätigt:
- Es kommt jetzt erst einmal zu einer Vertragsbestätigung seitens der Firma mit eines Ausstiegsklausel im Bezug, wenn kein Grundstück gefunden wird.
- Nun muss aber jetzt der Bauherr sehr aktiv tätig werden, denn die Firma sei ja keine Maklerfirma.
Wir haben daraufhin uns bei fast allen VR-Banken im entsprechenden Umfeld informiert und jeder hat zu diesen Konditionen sofort ab gewunken. Auch Recherche im Internet hat dies ergeben, dass dies aussichtslos ist.
Für alle die Fragen warum wir dort unterschrieben haben: Wir sind den Vertrag nicht einmal durchgegangen und konnten ihn uns auch nicht durchlesen. Sicher war das blöd.
Haben wir überhaupt eine Chance aus diesem Vertrag heraus zu kommen?
Bitte antwortet!
Danke
Familie E
4 Antworten
Ohne den Vertrag zu kennen, wird dir niemand dazu eine sinnvolle Auskunft geben können.
Hallo,
danke für Deinen Beitrag.
Auf der Mappe steht "Werkvertrag".
Dieser besteht aus einem 4 seitigem Formular, was vom Vermittler handschriftlich ausgefüllt wurde. Hier sind die einzelnen Kosten aufgelistet. Wobei ich aus heutiger sicht sagen muss, dass das KG mit ca. 45`000,00 € kalkuliert wurde mit dem Zusatz, dass es hier noch einer genauen Kalkulation bedarf (Teilunterkellerung). Widersprüchig ist aber die Anlage mit dem Plan des KG, denn hier ist der Baukörper mit 10 x 10 meter beschrieben. Zu diesem sind Anlagen Hauspläne (KG / EG / OG / DG) die ebenfalls unterzeichnet wurden. Eine weitere Anlage regelt die Ausstiegsklausel. --> Grundstück nicht vorhanden. Weiteres siehe oben unter Telefonate meines Vaters.
wir haben (dummerweise) einen Hausvertrag (Werkvertrag) unterschrieben. In diesem steht drin, unter Vorbehalt der Findung eines passenden Grundstückes innerhalb von 12 Monaten.
Das kann man machen, aber nur dann, wenn man sicher weiß, ein entsprechendes Grundstück auch zu bekommen. Warum unterschreibt man sowas nur einfach blind?
Kern des vorgegangenen Beratungsgespräches war, dass das Grundstück an bestimmte Bedingungen (Südliches Umfeld von München – S-Bahn Lage – 400 – 600 qm – max. 350`000 € incl NK) geknüpft sein.
DAS würde ich auch sofort kaufen.
Der Betrag ist doch wohl ein Witz. Für 500m² Baugrund zahlt man dort derzeit mindestens € 500000.--, eher mit Tendenz zu € 600000.--.
Der Berater war sehr zuversichtlich, dass er ein geeignetes Grundstück
liefern kann.
Nein, sondern dass IHR ein geeignetes Grundstück finden könnt. Der Fertighausbauer ist doch kein Makler!
Die Bedingungen an das Grundstück wurden vom Berater der Firma zwar notiert, aber im Werksvertrag nicht festgehalten.
Das wäre im Kontext auch irrelevant. Logischerweise baut ein Fertiighausbauer Fertighäuser, und jongliert nicht mit Baugrundstücken. Dazu wäre ein ganz anderer Vertrag mit einem ganz anderen Unternehmen notwendig (Generalunternehmer / schlüsselfertig).
Aus diesem Telefonat ging aber zu unserem Entsetzen hervor, dass die
Fertighausfirma im Bezug der Grundstückssuche nicht tätig werden wird.
Sie wird es zwar die Suchanfrage an diverse Partnerfirmen weitergeben,
doch für die Suche eines Grundstückes ist der Bauherr zuständig.
S.o. - logisch.
Wir haben daraufhin uns bei fast allen VR-Banken im entsprechenden Umfeld informiert und jeder hat zu diesen Konditionen sofort ab gewunken.
Kein Wunder. Gäbe es solche Grundstücke, wären die Banken die Ersten, die dort anklopfen würden.
Wir sind den Vertrag nicht einmal durchgegangen und konnten ihn uns auch nicht durchlesen.
Warum nicht? Wurdet ihr mit vorgehaltener Waffe gezwungen?
Haben wir überhaupt eine Chance aus diesem Vertrag heraus zu kommen?
Das muss ein Anwalt begutachten - den ihr unverzüglich (Fristen!) konsultieren solltet.
Wir haben leider viel nun im Internet gelesen und da im Vertrag die Randbedingungen nicht aufgeführt sind, lediglich meinen Vater dies telefonisch nochmels bestätigt wurde sind wir halt sehr nervös. Überall ist die Sprache von 10% Vertragsstrafe erwähnt.
Na wenn ihr kein Grunsdtück findet seid ihr raus, oder!?
r falsch gepostet:
Wir haben leider viel nun im Internet gelesen und da im Vertrag die Randbedingungen nicht aufgeführt sind, lediglich meinen Vater dies telefonisch nochmels bestätigt wurde sind wir halt sehr nervös. Überall ist die Sprache von 10% Vertragsstrafe erwähnt.