Mein Vermieter will mir Geld aus der Tasche ziehen??

10 Antworten

Ein Mieterhöhungsverlangen muss begründet werden, Ohne dem ist es unwirksam. Außerdem bedarf es deiner ausdrücklichen Zustimmung. Steht dazu die Aufforderung nicht im MEV, ist dieses unwirksam. Auf Zuruf zahlt man nicht mehr. Hier ist wohl bei dir eine Abzocke im Gange.

Oder geht es hier um eine Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen für Betriebskosten? Sind diese vereinbart oder eine Pauschale?

Per Einwurfeinschreiben mitteilen das man der Aufforderung nicht nachkommt solange keine nachvollziehbare Begründung für die Forderung vorliegt.

Kann es sein das das Nebenkosten Nachzahlungen  sind?

Die müssen dir doch aufgeschlüsselte Rechnungen schicken, wo genau drin steht wofür das Geld sein soll?!

LeererOrdner 
Beitragsersteller
 17.07.2017, 23:14

Sie schickten mir nur einen Brief mit: Sehr geehrter..... wir leben in einer schnellen Zeit..... sie sind im Rückstand von....

Grund: gibt es nicht. Nur das ich es nachzahlen soll.

Vampire321  17.07.2017, 23:20
@LeererOrdner

Dann würde ich genau so freundlich zurück schreiben

 'sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihr Schreiben, aber um Ihre Forderung ordnungsgemäß verbuchen zu können benötigte ich eine Angabe für den Grund dieser Nachzahlung. Meine im Mietvertrag vereinbarten Mietzahlungen habe ich alle vollständig und fristgerecht erbracht, handelt es sich nun um eine mieterhöhung oder eine Nebenkosten Abrechnung?  wenn letzteres, bitte ich um eine detaillierte Aufstellung

Mit freundlichen Grüßen

Dein Name

... das schickst du denen per Einschreiben, dann solltest du eine entsprechende Antwort bekommen

albatros  18.07.2017, 10:46
@LeererOrdner

Darauf würde ich überhaupt nicht reagieren. Das Verlangen ist schlichtweg unwirksam.

Vampire321  18.07.2017, 10:49
@albatros

Es ist eine geschriebene/ gestellte Rechnung die ein Mahnverfahren nach sich ziehen kann... und wird!

ich würde genau das o.g. Schreiben aufsetzen und dann abwarten... keine Rückmeldung, keine Zahlung.

Und WENN die sich melden, kann man immer noch den Anwalt bemühen 

Hallo,

ich wohne ebenfalls in einer Eigentümerschaft die sich am Ende zu einer Aktiengesellschaft entpuppt und Real Estate. Ständig umbenennt.
Ich bekomme ständig Drohungen und bin auch wg. 3 % Minderung verklagt.

Über 8 Jahre geht das schon ....es wechselte sogar der Eigentümer.
Am Ende der seelischen Grausamkeiten steht der Prozessbetrug.
Der RA als Parteinverräter entlassen, das Urteil zu meinen Gunsten (die Beklagte ist sich der Wahrnehmung Ihrer Rechte bewusst und setzt diese auch ein)  .... mit Falschaussagen der Klägervermietung, Zweckentfremdung meines MV und vieles mehr.

Zahlen muss ich alles. Aber habe eigentlich  in allem Recht bekommen
(auch das es sich um ein Prozessbetrug handelt) .

 

Zurück zum Thema:
Ich wurde auch mit der gleichen Formulierung angeschrieben.

Verlangen Sie bitte schriftlich alle Mietkontenauszüge detailliert mit Zahlungseingängen und -ausgängen, mit Verwendungszweck , auch der NKA.

Alles schriftlich.
Notfalls Fax, Faxbericht

Notfalls E_MAIL oder per Ausdruck Scannen als PDF per E_Mail als Anlage senden!

Warum?   Weil ein Einwurfeinschreiben kein Anscheinsbeweis ist.
Rausgeschmissenes Geld!  Die Postzustellende erinnert sich nicht an Ihr Schreiben und den Einwurf.
Einschreiben mit Rückschein auch nicht. Teuer und auch kein Beweis, welcher Inhalt Ihr Schreiben beigelegt ist.

E-Mail und Anlage ist rechtsgültig im Schriftverkehr mit Vermieter, bestimmten "Ämtern", ....

 

Zahlen Sie Ihre Miete unter Vorbehalt der Minderung wg. Mängel
(Mängelanzeige : Unterstellung von Mietrückständen bisher ohne Beweislastumkehr zu erbringen)

Beweislastumkehr - Zauberwort

Generell achten Sie auf Formelles (formelle Fehler) - es ist maschinell erstellt.  Keine Unterschrift. Auch mal genau gucken, wer da schreibt.
(bei mir schrieb den Brief zB. A und maschinell gedruckt stehen, aber B und C)

ABER: keinen Hinweis zu Unterschriftsforderung!!!! 
Sonst bekommen Sie ein Kündigung die unterschrieben ist.
Denn selbst die ist im Normalfall nicht unterzeichnet.

Denn, wenn die klagen ist auch keine Unterschrift (nicht rechtskonforme Zustellung) § 126 BGB - kann man viel Lesen.
Viele Vermieter klagen und die Leute haben bittere Not und Angst.

Notfalls Feststellungsklage ob Urkunde - denn MV, Bescheide, Widersprüche sind Urkunden.

Bedauerlich ist auch, weil solche Vermieter viel von Jobcentern bezahlt werden und die ganzen Mieter und Menschen ihrem Kummer allein überlassen. (obwohl sie bei Mitwirkung Dritte im MV mit involviert sind als Behörde)

Bedauerlicherweise ist unser Mieterschutzhilfeverein bei UNS HIER  keine Unterstützung. Die wissen ganz genau ....endet meist im Vergleich. Alle Verdienen das Höchste dran und die Kosten werden geteilt. UND: keine Klage erneut möglich - auch nicht, wenn man die Klage ganz einknickt und zurückzieht. 

Informieren Sie den Verbraucherschutz und legen Sie die Werbeflyer bei, mit den sich Ihre Verwaltung/Vermietung vorgestellt hat. Meistens mieterserviceorientiert, Qualtät, etc.

Wenn Sie sich gar keiner Schuld bewusst sind, dann Steuerfahndung mit Untersuchung /Überprüfungsantrag wegen Verdacht auf Betrug mit Aufforderung zu Information vom Ergebnis.

Bitte keine Angst vor Creditreform: Die müssen jede Forderung detailliert auflisten und darlegen. Das tun Sie nicht.
Fragen Sie nach Haftung für Schadensersatz.

Zudem bitte in den MV gucken, ob sich bei Ihnen die Kardinalpflicht findet.
Damit haftet der Vermieter bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. ( Treu und Glauben, auf welches der Mieter Vertrauen darf)

Bei der nächsten Aufforderung : NEIN! schreiben. Sie benötigen die detaillierte Aufschlüsselung der Forderung und Frist setzen. Beweislastumkehr (nicht die Unterschrift fordern - Erinnerung)
Erwähnen Sie ruhig Sittenwidrige Rechtsgeschäfte und Täuschung mit Drohung, .......
Der MV ist kein einseitiges Rechtsgeschäft, darf nicht zweckentfremdet werden und ungültige Gesetzte/Regelungen werden durch das Gesetz ersetzt.

Haben Sie einen Mietkontenauszug - überprüfen ob Minderungen waren die lange geduldet waren und lange keiner was dagegen vornahm > Duldung
ODER Verjährung (beginnt zB.bei Rückstand  in 2013 ab Anfang  2014, 2015 bis 2016 Ende )
Sodann gibt es keine rechtmäßige Grundlage für Creditreform, Mahnbescheid, Klage
 - Bei Mahnbescheid wichtig: definitiv voller Widerspruch und
am besten gleich die schriftliche Information maschineller Mahnbescheidbetrug /Computerbetrug, weil Verjährung , o.ä. 
an das zuständige AG/Mahngericht und Polizei (ermitteln vermutlich eh nicht), aber Anzeige ist wichtig.

 

!!!!

Sie können wirklich erst ein mal gar nicht reagieren.
Denn dann muss der Vermieter nachweisen, was er Ihnen zugestellt hat (Anscheinsbeweis).

!!!

Nicht unterkriegen lassen!   Nicht einknicken! Manchmal wächst man an den Aufgaben.
Traurig ist es passiert Massen von Menschen und keiner schließt sich zusammen!

Aktuell sind Mieter von der ehemaligen Gutburg Mieterservice dran, die seit 2017 bei Grand City Property ( aus Zypern und Sitz in Berlin) dran mit verjährten Forderungen dran oder mit Forderungen die bereits bei Gericht vor Jahren im Vergleich geendet sind.  Und die Mieter haben Furcht, weil oft arme Menschen oder der Rest der Mittelschicht da einwohnen.


 

Alles schriftlich mit einschreiben und Rückschein. 

Anruf ist nichts wert. Sie können immer behaupten, dass du nie angerufen hättest. 

Fordere die Rechnung für diese Kosten an. 

johnnymcmuff  18.07.2017, 00:12

Alles schriftlich 

Das ist richtig.

mit einschreiben und Rückschein. 

Die schlechteste Variante und kostet mal als das von Anwälten empfohlene Einwurfeinschreiben!