Mein Vermieter will mir Geld aus der Tasche ziehen??
Guten Tag,
ich habe momentan ein merkwürdiges Problem und weiß nicht genau, wie ich diesen Weg bestreiten kann. Seit 2016 wohnte ich in meiner Akuellen Wohnung. Und bezahle 400 Euro jeden Monat an meinen Vermieter (vermieter Kette). Gab auch nie Probleme.
Auf 2017 wurde dieses Vermieter unternehmen (die viele Wohnung in Deutschland haben) an ein anderes Büro übergeben. Es gab aber auch keine Mieterhöhung.
Vor 3 Monaten bekam ich ein Brief, ich wäre im Rückstand von 32 Euro. Ich rufte an, mir wurde erklärt (das wäre einmal im Jahr fällig ?? ) ok, ich bezahlte einfach. Jetzt bekam ich allerdings wieder ein brief von 20 Euro. Jedoch finde ich den Grund nicht, wieso weshalb wofür.
Ich versuche dort anzurufen, ständig bin ich in der Warteschleife, aber geht es keiner ran. Also schrieb ich eine Email, worum es geht und alles erklärt haben möchte. Und gab meine Daten an, so das mich mein ansprechpartner anschreiben kann/anrufen kann. Diese Mail ging an zwei ''Mitarbeiter'' raus. Nur da passiert einfach nichts.
Und wie ich das gefühl habe, schreiben die locker eine Mahnung oder so. Obwohl ich versuche die zu erreichen. Das ist eine richtige frechheit.
Was kann ich tun? ohne gleich zum Anwalt zu rennen.
10 Antworten
Ein Mieterhöhungsverlangen muss begründet werden, Ohne dem ist es unwirksam. Außerdem bedarf es deiner ausdrücklichen Zustimmung. Steht dazu die Aufforderung nicht im MEV, ist dieses unwirksam. Auf Zuruf zahlt man nicht mehr. Hier ist wohl bei dir eine Abzocke im Gange.
Oder geht es hier um eine Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen für Betriebskosten? Sind diese vereinbart oder eine Pauschale?
Per Einwurfeinschreiben mitteilen das man der Aufforderung nicht nachkommt solange keine nachvollziehbare Begründung für die Forderung vorliegt.
Kann es sein das das Nebenkosten Nachzahlungen sind?
Die müssen dir doch aufgeschlüsselte Rechnungen schicken, wo genau drin steht wofür das Geld sein soll?!
Dann würde ich genau so freundlich zurück schreiben
'sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihr Schreiben, aber um Ihre Forderung ordnungsgemäß verbuchen zu können benötigte ich eine Angabe für den Grund dieser Nachzahlung. Meine im Mietvertrag vereinbarten Mietzahlungen habe ich alle vollständig und fristgerecht erbracht, handelt es sich nun um eine mieterhöhung oder eine Nebenkosten Abrechnung? wenn letzteres, bitte ich um eine detaillierte Aufstellung
Mit freundlichen Grüßen
Dein Name
... das schickst du denen per Einschreiben, dann solltest du eine entsprechende Antwort bekommen
Darauf würde ich überhaupt nicht reagieren. Das Verlangen ist schlichtweg unwirksam.
Es ist eine geschriebene/ gestellte Rechnung die ein Mahnverfahren nach sich ziehen kann... und wird!
ich würde genau das o.g. Schreiben aufsetzen und dann abwarten... keine Rückmeldung, keine Zahlung.
Und WENN die sich melden, kann man immer noch den Anwalt bemühen
Hallo,
ich wohne ebenfalls in einer Eigentümerschaft die sich am Ende zu einer Aktiengesellschaft entpuppt und Real Estate. Ständig umbenennt.
Ich bekomme ständig Drohungen und bin auch wg. 3 % Minderung verklagt.
Über 8 Jahre geht das schon ....es wechselte sogar der Eigentümer.
Am Ende der seelischen Grausamkeiten steht der Prozessbetrug.
Der RA als Parteinverräter entlassen, das Urteil zu meinen Gunsten (die Beklagte ist sich der Wahrnehmung Ihrer Rechte bewusst und setzt diese auch ein) .... mit Falschaussagen der Klägervermietung, Zweckentfremdung meines MV und vieles mehr.
Zahlen muss ich alles. Aber habe eigentlich in allem Recht bekommen
(auch das es sich um ein Prozessbetrug handelt) .
Zurück zum Thema:
Ich wurde auch mit der gleichen Formulierung angeschrieben.
Verlangen Sie bitte schriftlich alle Mietkontenauszüge detailliert mit Zahlungseingängen und -ausgängen, mit Verwendungszweck , auch der NKA.
Alles schriftlich.
Notfalls Fax, Faxbericht
Notfalls E_MAIL oder per Ausdruck Scannen als PDF per E_Mail als Anlage senden!
Warum? Weil ein Einwurfeinschreiben kein Anscheinsbeweis ist.
Rausgeschmissenes Geld! Die Postzustellende erinnert sich nicht an Ihr Schreiben und den Einwurf.
Einschreiben mit Rückschein auch nicht. Teuer und auch kein Beweis, welcher Inhalt Ihr Schreiben beigelegt ist.
E-Mail und Anlage ist rechtsgültig im Schriftverkehr mit Vermieter, bestimmten "Ämtern", ....
Zahlen Sie Ihre Miete unter Vorbehalt der Minderung wg. Mängel
(Mängelanzeige : Unterstellung von Mietrückständen bisher ohne Beweislastumkehr zu erbringen)
Beweislastumkehr - Zauberwort
Generell achten Sie auf Formelles (formelle Fehler) - es ist maschinell erstellt. Keine Unterschrift. Auch mal genau gucken, wer da schreibt.
(bei mir schrieb den Brief zB. A und maschinell gedruckt stehen, aber B und C)
ABER: keinen Hinweis zu Unterschriftsforderung!!!!
Sonst bekommen Sie ein Kündigung die unterschrieben ist.
Denn selbst die ist im Normalfall nicht unterzeichnet.
Denn, wenn die klagen ist auch keine Unterschrift (nicht rechtskonforme Zustellung) § 126 BGB - kann man viel Lesen.
Viele Vermieter klagen und die Leute haben bittere Not und Angst.
Notfalls Feststellungsklage ob Urkunde - denn MV, Bescheide, Widersprüche sind Urkunden.
Bedauerlich ist auch, weil solche Vermieter viel von Jobcentern bezahlt werden und die ganzen Mieter und Menschen ihrem Kummer allein überlassen. (obwohl sie bei Mitwirkung Dritte im MV mit involviert sind als Behörde)
Bedauerlicherweise ist unser Mieterschutzhilfeverein bei UNS HIER keine Unterstützung. Die wissen ganz genau ....endet meist im Vergleich. Alle Verdienen das Höchste dran und die Kosten werden geteilt. UND: keine Klage erneut möglich - auch nicht, wenn man die Klage ganz einknickt und zurückzieht.
Informieren Sie den Verbraucherschutz und legen Sie die Werbeflyer bei, mit den sich Ihre Verwaltung/Vermietung vorgestellt hat. Meistens mieterserviceorientiert, Qualtät, etc.
Wenn Sie sich gar keiner Schuld bewusst sind, dann Steuerfahndung mit Untersuchung /Überprüfungsantrag wegen Verdacht auf Betrug mit Aufforderung zu Information vom Ergebnis.
Bitte keine Angst vor Creditreform: Die müssen jede Forderung detailliert auflisten und darlegen. Das tun Sie nicht.
Fragen Sie nach Haftung für Schadensersatz.
Zudem bitte in den MV gucken, ob sich bei Ihnen die Kardinalpflicht findet.
Damit haftet der Vermieter bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. ( Treu und Glauben, auf welches der Mieter Vertrauen darf)
Bei der nächsten Aufforderung : NEIN! schreiben. Sie benötigen die detaillierte Aufschlüsselung der Forderung und Frist setzen. Beweislastumkehr (nicht die Unterschrift fordern - Erinnerung)
Erwähnen Sie ruhig Sittenwidrige Rechtsgeschäfte und Täuschung mit Drohung, .......
Der MV ist kein einseitiges Rechtsgeschäft, darf nicht zweckentfremdet werden und ungültige Gesetzte/Regelungen werden durch das Gesetz ersetzt.
Haben Sie einen Mietkontenauszug - überprüfen ob Minderungen waren die lange geduldet waren und lange keiner was dagegen vornahm > Duldung
ODER Verjährung (beginnt zB.bei Rückstand in 2013 ab Anfang 2014, 2015 bis 2016 Ende )
Sodann gibt es keine rechtmäßige Grundlage für Creditreform, Mahnbescheid, Klage
- Bei Mahnbescheid wichtig: definitiv voller Widerspruch und
am besten gleich die schriftliche Information maschineller Mahnbescheidbetrug /Computerbetrug, weil Verjährung , o.ä.
an das zuständige AG/Mahngericht und Polizei (ermitteln vermutlich eh nicht), aber Anzeige ist wichtig.
!!!!
Sie können wirklich erst ein mal gar nicht reagieren.
Denn dann muss der Vermieter nachweisen, was er Ihnen zugestellt hat (Anscheinsbeweis).
!!!
Nicht unterkriegen lassen! Nicht einknicken! Manchmal wächst man an den Aufgaben.
Traurig ist es passiert Massen von Menschen und keiner schließt sich zusammen!
Aktuell sind Mieter von der ehemaligen Gutburg Mieterservice dran, die seit 2017 bei Grand City Property ( aus Zypern und Sitz in Berlin) dran mit verjährten Forderungen dran oder mit Forderungen die bereits bei Gericht vor Jahren im Vergleich geendet sind. Und die Mieter haben Furcht, weil oft arme Menschen oder der Rest der Mittelschicht da einwohnen.
Alles schriftlich mit einschreiben und Rückschein.
Anruf ist nichts wert. Sie können immer behaupten, dass du nie angerufen hättest.
Fordere die Rechnung für diese Kosten an.
Alles schriftlich
Das ist richtig.
mit einschreiben und Rückschein.
Die schlechteste Variante und kostet mal als das von Anwälten empfohlene Einwurfeinschreiben!
Sie schickten mir nur einen Brief mit: Sehr geehrter..... wir leben in einer schnellen Zeit..... sie sind im Rückstand von....
Grund: gibt es nicht. Nur das ich es nachzahlen soll.