Grundbucheintrag: Vorkaufsrecht löschen lassen wenn einer der vorkaufsberechtigten Eheleute verstorben ist?
Mein Vater hat ein Haus mit Grundstück geerbt. Nun wurde dieses verkauft. Das bedeutet, dass der aktuelle Vertrag "schwebend" ist. Dei Käuferin hat sich dazu bereit erklärt, auf eine Entscheidung des Vorkaufsberechtigten zu warten. Laut Grundbuchauszug besteht ein Vorkaufsrecht für die Eheleute als Berechtigte je zur Hälfte. Die Eheleute haben sich allerdings vor über 40 Jahren scheiden lassen. Inzwischen ist vor 6 Jahren die Frau verstorben und ihr Exmann lebt nun in Italien und ist nicht mehr auffindbar. Da man kein "halbes" Vorkaufsrecht haben kann, würde ich gern wissen, ob wir einen Antrag auf Löschung des Vorkaufsrechts stellen können
3 Antworten
Hallo,
sind die Berechtigten nicht mehr zu ermitteln, dann kann der Notar ein Augebotsverfahren einleiten. Nach Fristablauf gilt die Zustimmung als erteilt.
ja klar geht
Natürlich kann das gelöscht werden