Bauträgervertrag. Letzte Rate wegen Mängel mindern oder nicht zahlen?
Ich habe eine Wohnung von einem Bauträger gekauft. Vor 4 Monaten sind wir eingezogen. Die Abnahme der Wohnung fand statt. Ebenso die Abnahme durch des Gemeinschaftseigentum. Der Sachverständige wurde vom Bauträger ausgesucht. Letzte Woche haben wir die letzte Rechnung des Bauträgers bekommen. Der Aufzug hat rund drei Monate nicht Funktioniert. Ebenso ist die Außenfläche nicht grün da kaum Erde da ist. Diese wurde zum Großteil mit Splitt vermischt. Siehe Bild anbei. Etwas Gras ist gewachsen jedoch kann man dies doch nicht als Garten akzeptieren. Da es mein Sondernutzungsrecht ist betrifft es mich stärker als die Anderen. Was habe ich für Möglichkeiten? Letzte Rate nicht zahlen und dann vors Gericht ziehen? Nur ein Teil zahlen? Ein Gutachter wäre ja sehr Kostenspielig. Hat jemand bei sowas schon Erfahrungen gemacht? Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, vielen Dank.
4 Antworten
Ich hab Erfahrung, bin ja bei einem Bauträger. Meine erfahrung, bei Pillepalle-"Mängel" lohnt sich der Gang vors Gericht nicht, für keinen der zwei Parteien.
Habe es gelesen in einer Antwort. Ein Sachverständiger kann das ja in Ordnung finden, aber das ist für euch ja nicht relevant, denn er ist ja für den Bauträger dort und nicht für euch. Habt ihr das tatsächlich so abgenommen, akzeptiert und unterschrieben? Ihr habt das Recht des Rückbehalts, aber genau genommen nur in der Höhe der Mängel. Utopische Einbehalte sehen auch Richter kritisch.
Zu eurem Garten. Dass der im Winter nicht spriest ist euch doch hoffentlich klar, oder? Da müssten die Temperaturen nun wirklich recht mild sein um das möglich zu machen. Deshalb wird das auf dem Abnahmeprotokoll vermerkt und im Frühling bei Bedarf nachgesät. Split hat dort natürlich nichts verloren, höchstens Sand um die Erde aufzulockern. Was sagt denn eure Baubeschreibung zur Beschaffenheit und Ausführung des Gartens?
Zum Aufzug. Da muss die Hausverwaltung der WEG tätig werden, das ist deren Aufgabe. Fristen setzen ist erstmal das wichtigste um Druck auf den Bauträger zu machen. Aber nun geht er ja und drei Wochen ist nicht wirklich ein Drama.
Fazit. Ein Sachverständiger muss hier nicht wirklich her, kostet unnötig euer Geld. Vielleicht habt ihr am Ort einen netten Gartenbauer, auch der kann schnell und einfach den Zustand des Bodens beurteilen und raten was zu tun ist und ob davon auszugehen ist, dass der Rasen noch anwächst. Ihr habt ein Recht auf Mängelfreie Übergabe, erst dann ist der gesamte Restbetrag fällig und die Bürgschaft (habt ihr doch, oder?) zurück zu geben. Bei uns muss am Tag der Übergabe die letzte Rate vollständig bezahlt sein und die Bürgschaft muss ebenfalls überreicht werden .... erst dann gibt es auch die Schlüssel. Euer Bauträger war da "großzügig". Ich würde den Garten jetzt erstmal als Mangel melden (schriftlich!) und um Beseitigung des Mangels bitten, dann ist es zumindest offiziell. Erst wenn der Rasen wirklich nicht wächst und der Bauträger stur bleibt, seid ihr gezwungen zu entscheiden ob ihr es selbst macht (neu säen etc) oder ob ihr einen Rechtsstreit beginnen müsst. Vor den Kosten braucht ihr bei einem berechtigten Mangel keine Angst haben.
Na prima ;-) "Also bei der Abnahme konnten wir leider nicht dabei sein". Und somit habt IHR nicht abgenommen! Die Gemeinschaft kann für euch die Abnahme nicht vollziehen. Dieser Punkt ist aber selten jemanden bekannt. Solange der Bauträger mit euch (separat) die Begehung und Abnahme des Gemeinschaftseigentums nicht vornimmt, fängt für euch auch nicht die Verjährung an. Das könnt ihr ihm nun sagen oder auch nicht. Das ist deshalb nicht möglich, da es ja sein könnte, dass die restlichen Eigentümer Freunde und Bekannte sind und dann Mängel akzeptieren obwohl es nicht korrekt ist und der eine "fremde" Eigentümer müsste das schlucken.
Zum Garten. Das ist eure Sondernutzung und ist wohl mit der Wohnungsabnahme abgenommen.....oder wie lief das ab? Der Boden muss auf jeden Fall so "präpariert" sein, dass das Gras die Möglichkeit hat zu wachsen. Hier müsst ihr auch dranbleiben, da es bei der Aussenanlage keine 5-Jährige Gewährleistungsfrist gibt. Fragt die Kosten bei einer Gartenbaufirma an, welche von Nöten sind den Garten in einen "ordnungsgemäßen" Zustand zu bringen und haltet diesen Betrag zurück. Diesen Kostenvoranschlag solltet ihr der Mangelmeldung beifügen. Stellt sich der Bauträger quer, so bleibt euch nichts anderes übrig als mit einer Klage zu drohen.
Zum Aufzug. Nein, da kann man als Einzelner nichts in Abzug bringen oder fordern, das könnte nur die WEG und dazu muss ein Beschluß in einer WEG-Versammlung gefasst werden. Aber wegen drei Wochen lohnt sich das überhaupt nicht, da freut sich nur der Anwalt.
Mit dem Aufzug hast Du eher keine Möglichkeiten. Der Rasen sollte aber in Ordnung sein.
Meine Erfahrung: Nicht bezahlen, Teil zurückhalten. Wenn Du bezahlt hast, passiert nichts mehr. Den Mangel schriftlich anzeigen, freundlich aber deutlich, und Abhilfe verlangen. Dabei vielleicht offen lassen, ob das in Ordnung gebracht wird oder ein Teil der Kosten erlassen. "Machen Sie mir bitte einen Vorschlag, wie wir diese Situation zu unserer gemeinsamen Zufriedenheit lösen."
Was war denn das für ein Sachverständiger? Und warum wurde da nicht interveniert?
Guten Abend,
ich würde vermuten, dass du eine Einigung anstreben kannst. Deine Argumentation ist die Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung und weiterhin der Schaden der durch das Nichtnutzenkönnen des Fahrstuhls.
Fordern können Sie so die sofortige Nachbesserung bei den Außenflächen wodurch Ihre Probleme hoffentlich gelöst sind.
Der Weg über einen Rechtanwalt oder gar das Gericht wäre deutlich komplizierter, sodass sie sich fragen sollten ob der Streitwert dem Aufwand entspricht.
Viel Erfolg
Merlin
Hast Du das dem Bauträger schon mal mitgeteilt? Ich würde nicht sofort zum Gericht rennen, sondern erst mal versuchen, das direkt zu klären.
Er sagt das alles so in Ordnung sei. Es wird nochmal Gras gesäht. Außerdem fand die Abnahme durch den Sachverständigen erfolgreich statt.
Nun, im Winter wird ja wohl kaum ein Garten angelegt werden. Das sollte eigentlich jetzt in der nächsten Zeit geschehen.
Vielen Dank für die Ausführliche Antwort. Also bei der Abnahme konnten wir leider nicht dabei sein. Die Anwesenden Eigentümer haben jedoch unterschrieben. Es wurde ins Protokoll aufgenommen das nochmals Gras gesäht wird. Das aktuelle Gras wurde im Herbst gesäht. Unten am Haus gibt es ein Platz mit richtiger Erde. Da ist das Gras richtig gewachsen.
In der Baubeschreibung steht bei Erdarbeiten:
Abschieben des Humus. Aushub der Baugrube einschließlich der erforderlichen Arbeitsräume und Abfuhr auf die Deponie. Auffüllen der Arbeitsräume.
Zur Außenanlage:
Grünflächen als Rasenfläche.
Der Aufzug ging jedoch ca drei Monate nicht. Ist das kein Grund für Schadenersatz?
Die Bürgschaft haben wir bereits zurückgegeben da die Übergabe der Wohnung schon stattfand. Der Bauträger musste zu einem Bestimmten Zeitpunkt die Schlüssel übergeben sonnst wäre eine Strafzahlung fällig. Der Garten gehört ja aber soweit ich weiß auch der WEG nur ich habe das Sondernutzungsrecht.